AK beantragt T und B als Gesamtschuldner zu verklagen, § 421 BGB. T und B sind Streitgenossen, 59 ZPO. K haftet verschuldensunabhängig gem. § 7 I StVG, ist aber haftungsprivilegiert gem. § 8 Nr. 1 StVg. Wenn ein Teil einer Partei haftungsprivilegiert ist, stellt sich immer die Frage nach der...