Hi,
also ich habe erst (kurz) darüber nachgedacht, dass V ja Arbeitnehmer ist und deswegen nach einer Auslegung nicht als Unternehmer agieren kann. Aber das habe ich aufgrund der SV schnell verworfen.
Ich denke das die Probleme des Falles in der Frist und der Fristberechnung liegen, da ja...