Willigt der Beklagte in die Klageänderung nicht ein, ist sie dennoch zulässig, wenn das Gericht die Änderung für sachdienlich hält (§ 263 ZPO). Im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigt das Gericht vor allem prozessökonomische Gesichtspunkte. Eine Klageänderung ist sachdienlich, wenn...