Allgemeine Infos Änderungen im LL.B. ab dem WS14/15

Soweit ich das sehe:

Es betrifft erstmal überhaupt nur die, die 55101 (BGB I), 55103 (BGB II), 55104 (Verfassungsrecht) 55105 (Arbeitsvertragsrecht) und 55107 (Strafrecht) noch nicht abgeschlossen haben.

Änderungen zum WS 2014/2015:
  • In 55101, 55104 und 55107 gibt es künftig verpflichtende Arbeitsgemeinschaften in den Regionalzentren, bei denen 12 von 24 h belegt/nachgewiesen werden müssen.
  • Spontan klingt es so (aber da bin ich mir nicht sicher), dass die EAs in 55101 und 55107 wegfallen, jedenfalls ist davon keine Rede mehr.
  • Dies betrifft diejenigen, die zum Ende dieses Semesters noch nicht zur Klausur angetreten sind. Wer sie besteht oder durchfällt (aber angetreten ist), behält seine frühere Klausurzulassung.
  • 55104 wird künftig nicht mehr mit Klausur abgeschlossen, die Hausarbeit zählt als Modulleistung. Wer allerdings bisher nur die HA bestanden hat, kann sich diese künftig nicht anrechnen lassen, sondern muss sie dann nochmals schreiben. Das scheint(!) auch für diejenigen zu gelten, die die Klausur zum Ende dieses Semesters noch nicht im Sack haben (Durchfaller wie Nicht-Antreter).
Änderungen zum SS 2015:
  • 55103 wird in Teil I und Teil II gesplittet. Teil II bekommt nur 5 ECTS, ebenso wird 55105 auf 5 ECTS heruntergestuft. Wie es da mit den Klausuren wird, scheint noch nicht klar zu sein.
Ich hoffe das stimmt so alles und ich abe den Text richtig verstanden. Einiges scheint aber sowieso noch nicht ganz klar zu sein.
 
Was ich sehr verwirrend finde ist, dass in den aktuellen Einschreibeinfos für das WS 14/15 zum Thema Präsenz noch keine Rede von den Änderungen ist. Vorallem steht da nichts von den AGs zu den Modulen 55101, 55104 und 55107.
http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/infomaterial/6_rewi_ws_14-15.pdf

Wenn die Änderungen in Form der Sätze "In der Regel wird als Modulabschlussprüfung eine zweistündige Klausur geschrieben, aber auch andere Prüfungsformen wie z. B. Hausarbeiten und Seminare sind möglich." und "Die Prüfenden machen die Zulassung zur Modulabschlussprüfung in der Regel von Leistungsnachweisen (hauptsächlich Einsendeaufgaben bzw. Hausarbeiten, teilweise aber auch von Beiträgen zu netzgestützten Lehrveranstaltungen oder Seminarteilnahmen) abhängig." kommuniziert werden, finde ich das schon sehr schwammig.

Kann natürlich auch sein, dass ich irgendwas überlesen habe.
 
Ich habe das Gefühl, dass das ne ganz schöne Hauruck-Aktion ist. Im Sinne der Studenten ist das ja nicht unbedingt, mitten im Semester Änderungen für das Folgesemester anzukündigen. Das ist ein Friss-oder-Stirb, keiner kann sich darauf einstellen und vielleicht noch die eine oder andere Klausur vorziehen oder schieben.

Ich vermute ja, die Eile hat was mit der Einführung/Zulassung des StEx-Studiengangs zu tun, sonst hätte man sich da auch mal noch ein, zwei Semester Zeit lassen können.

Was mich nur etwas verwundert: Ich meine mich zu erinnern, dass es irgendwann anfangs auch schon mal so war, dass ein Modul mit einer Hausarbeit abgeschlossen wurde. Daraufhin wurde dann aber die Akkreditierung des BoL verwehrt und es musste eine Klausur geschrieben werden. Warum das jetzt auf einmal akkreditiert werden kann ... muss man als einfacher Studi wohl nicht verstehen.

Ich frage mich ja, wie sie die Betreuung an den Regionalzentren sicherstellen wollen, gerade im Verfassungsrecht sah es ja schon reichlich dünn aus. Und ob das dann am Ende nicht zu Lasten anderer Modulbetreuungen geht, mir fallen spontan mind. 2 Regionalzentren ein, die jetzt schon an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten.
 
In der Vergangenheit hat es sich wohl gezeigt, das viele Studenten sich die Methodik auf den ein oder anderen Weg angeeignet haben...ansonsten wäre die Durchfallquote 100% ;-)...also da gibt es viele vernünftige Wege!

Jetzt kann ich nur meine eigene persönliche Sichtweise zu dieser Vorgehensweise der Uni beschreiben, ohne damit Mitkommiltonen, die gerne das Staatsexamen machen möchten, nahe zutreten: Ich möchte kein Anwalt werden:argh:! Das war eigentlich mein Hauptargument, an der FernUni zu studieren, um Wirtschaftsjurist zu werden! Und zu meinem Wohlwollen wurde in allen Infos und Depeschen immer ausdrücklich darauf hingewiesen, das man nach dem Studium zwar Jurist ist, aber kein Volljurist.

In einem rein juristischen Studium an Präzensunis gibt es auch keine wirtschaftliche Module und (wieder aus Infos und Depeschen) hier wurde hingewiesen, welch ein großer Vorteil (und das ist es auch!) gegenüber den Volljuristen dies sei! Werden diese auch nach und nach abgeschafft (also für LLB)?

Jetzt kommt mein Fazit :yummy::
Ich glaube, die Fernuni wird nervös, weil sie einer der wenigen ist, die den Bologna-Prozess umgesetzt haben! Anstatt Staatsexamen hat sie Bachelor und Master eingeführt. Evtl. wird sie (die Uni) dadurch von der Landesregierung und dem Wissenschaftsrat schief beäugt :cautious:.

Liebe Fernuni :belehren:, lasst doch alles so und konzentriert Euch auf eine bessere Lehre durch ein super tolles Medium...das Internet (für alle unter 90er => virt. Klassenzimmer, Onlinevorlesungen (s. zB. Lorenz [Uni München]), Onlineübungen etc. ... man kann dort (also im Internet;-)) sogar Dokumente runterladen (zB. Studienbriefe) und Verwaltungsformulare bearbeiten (das spart sogar Kosten!!)
 
Habs heute auch gelesen und mich hat es zugegebenermaßen ziemlich geärgert! Ich habe im letzten Semester die Klausurzulassung für Strafrecht erreicht, aber die Klausur bisher noch nicht geschrieben, weil ich das erst im März '15 machen wollte, da ich mit aufgrund der Fülle des Stoffes und der Schwierigkeit etwas Zeit lassen wollte zum Vorbereiten.

Es wird auch partout nichts werden, dass ich im September die Klausur schreibe (wg. Wiederholung andere Klausur und Teilnahme Summer School), nur um dann schnell schnell das Ding noch fertig zu haben bevor die neue Regelung kommt und einen Versuch vergeigen möchte ich eigentlich auch ungern, wer weiß ob man den nicht vielleicht nochmal braucht.

Für mich siehts auch nach Hau-Ruck-Aktion aus und das ganze sehr unüberlegt. Eine Übergangsfrist wäre gut gewesen. :(
 
Wie sinnvoll oder sinnlos AGs sind, steht ja überhaupt nicht zur Debatte. Eine Ausweitung des Angebots in den Regionalzentren finde ich auf alle Fälle gut. Wenn ich es mir so anschaue (insbesondere, falls tatsächlich die EAs in Strafrecht und BGB I wegfallen sollten) halte ich die Zusatzbelastung für überschaubar. Die 12 h, die man verpflichtend belegen muss, sind ein Wochenende, 24 h sind 3-4 Tage. Und die Zeit ist ja nicht so verschenkt, Mentoriatswochenenden haben mich immer wesentlich weiter gebracht als es ein Wochenend-Lernmarathon geschafft hätte. Wenn dann noch die Klausur in Verfassungsrecht wegfällt, ist es ja auch eine Entlastung - da kann man sich in einem Semester ganz entspannt einen Überblick über Verfassungsrecht holen (inkl. AGs) und im nächsten Semester die HA schreiben.

Die FernUni betet ja rauf und runter, dass das bestehende Angebot BoL und MoL nicht unter der Einführung des StEx-Studiengangs leidet, glauben wir das doch einfach mal. ;-) Ich denke auch, dass der überwiegende Teil der Studis weiterhin BoL und MoL studieren wird - in Teilzeit schafft man doch das StEx eh nicht und dazu kommt der Haufen Ex-StExis, die jetzt auf die schnelle wenigstens irgend einen Abschluss wollen. Insofern denke ich, wird es tatsächlich bei einem Schwerpunkt auf BoL/MoL bleiben.

Wobei ich persönlich den Gedanken doch verlockend fände, es einfach mal zu probieren. ^^ Ist ja egal, wenn man durchfällt. Aber ich fürchte ja fast, da ich die Module alle schon absolviert habe, dass ich sie mir dann nicht anerkennen lassen kann. Aber warten wir einfach mal ab. Ist auch nur so eine hirnrissige Idee, für die ich am Ende eh weder Zeit noch Lust habe.

Ich bin ja viel gespannter, was das mit BGB2/I, II und Arbeitsvertragsrecht wird - letzteres ist ja Wahlmodul im Master Wiwi, das funktioniert mit 5 ECTS-Punkten ja auch nicht mehr. Und wie sollen Klausuren für 5 ECTS-Punkte aussehen? Einstündige Gutachtens-Klausuren sind doch völlig unmöglich zu schreiben (oder recht einfach, weil man da ja nur den absoluten Standard in nem Kurzfall drannehmen kann).
 
Eine Ausweitung des Angebots in den Regionalzentren finde ich auf alle Fälle gut. Wenn ich es mir so anschaue (insbesondere, falls tatsächlich die EAs in Strafrecht und BGB I wegfallen sollten) halte ich die Zusatzbelastung für überschaubar. Die 12 h, die man verpflichtend belegen muss, sind ein Wochenende, 24 h sind 3-4 Tage. Und die Zeit ist ja nicht so verschenkt, Mentoriatswochenenden haben mich immer wesentlich weiter gebracht als es ein Wochenend-Lernmarathon geschafft hätte. Wenn dann noch die Klausur in Verfassungsrecht wegfällt, ist es ja auch eine Entlastung

.... da stimme ich Dir voll zu! Diese in Rede stehenden Veranstaltungen wurden zumindest meiner Erfahrung nach kaum genutzt oder immer wieder nur von den schon mittlerweile bekannten Kommilitoninnen, die aber meist nur wenige waren.
P.S.: Ich würde mir wünschen, solche Veranstaltungen gäbe es auch für die juristischen Wahlfächer
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also jetzt habe ich einen ganzen Tag über diesen Schritt der Fernuni nachgedacht, und je länger ich nachdenke, umso schlimmer finde ich die Gutsherrenmanier, mit der man den Studierenden eine rechtzeitige Möglichkeit verweigert, sich auf eine zukünftig geänderte Prüfungspraxis vorab einzustellen.

Wieder einmal hat die juristische Fakultät in einer Nacht- und Nebelaktion Fakten geschaffen, und wieder einmal, möchte ich sagen, regieren Aktionismus und Unvernunft.

Aber nicht nur das, auch der Anstand scheint der juristischen Fakultät abhanden gekommen zu sein, denn in erheblichem Umfang werden bereits erbrachte Leistungen entwertet.

Bitte legen Sie doch einmal die bisherige amtliche Verlautbarung des Prüfungsamtes nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nach §§ 133, 157 BGB aus: "Eine einmal erlangte Prüfungsteilnahmeberechtigung bleibt bestehen"

Ich schäme mich ehrlich gesagt abgrundtief für eine Fakultätsleitung, die nicht einmal mehr rudimentäre Vorstellungen von Anstand und Sitte zu haben scheint.

Man mag sich juristisch über fehlenden Anstand kaum streiten können, aber bei soviel Rückgratlosigeit kann ich persönlich nur sagen "Pfui Teufel", und manch anderer Prinz hätte sich früher eher erschossen, als sich so der persönlichen Ehrlosigkeit anheimzugeben, ein gegebenes Wort zu brechen!

Menschlich sind Sie durchgefallen, Prinz von Sachsen-Gessaphe!
 
Seit wann interessieren einen Dekan denn die Studenten?! ;-)

Aber von solcherlei Polemik mal abgesehen - sicher, dass es nicht an diesem ganzen Bologna-Akkreditierungsmist liegt? Soweit ich weiß sind die Anforderungen da immer recht streng und sehr schmalkorridorig. Ich könnte mir vorstellen, dass Voraussetzung für eine Akkreditierung gerade eine kurze Übergangsfrist ist, damitt sich die Studis da nicht die Rosinen rauspicken können.

Die "neuen" Klausuren in BGB I und Strafrecht dürften ja nur 9 ECTS haben, wenn die AGs mit 1 ECTS gewertet werden. Hat nun also jemand die "alte" Klausurzulassung, kommt er danach mit dem Modul nur auf 9 ECTS. Ähnlich wird es in Verfassungsrecht sein - die alte Hausarbeit hatte ja keine ECTS-Punkte, die neue hat jetzt 10. Auch wenn es möglicherweise inhaltlich vergleichbar wird, kann die alte nicht anerkannt werden.

Bei flexiblen Übergangsmöglichkeiten könnte so ggf. jemand einen Bachelor machen, der weniger als 210 ECTS hat - und das wiederum wäre kein akkreditierter BoL.

Dass die Durchfaller die Klausur wiederholen dürfen liegt vermute ich nur daran, dass vom Moment des ersten Antritts zu einer Klausur die Prüfung läuft, und zwar bis man endgültig besteht oder endgültig nicht besteht. Würde man jetzt andere Prüfungsvoraussetzungen verlangen, schreibt derjenige dann quasi eine neue Prüfung, dann dürfte glaube ich auch die erste nicht als Fehlversuch gewertet werden.

Insofern - es wurde immer wieder der Ruf nach der EJP in Hagen laut, jetzt kommt sie und logischerweise wird über das Wie wieder gemotzt. Ich vermute, dass die Akkreditierung dieses Studiengangs ohne die Präsenzveranstaltungen nicht zu bekommen gewesen wäre. Und wer weiß, wie genau der neue Studiengang ablaufen wird.

Aber, alles in allem können wir doch sicher sein, dass der AStA wieder nix besseres zu tun haben wird als zu klagen. Wir werden unsere Antworten also bekommen. Ich halte es jedenfalls für nicht ganz trivial, sowas rechtssicher hinzubekommen.
 
Die FernUni betet ja rauf und runter, dass das bestehende Angebot BoL und MoL nicht unter der Einführung des StEx-Studiengangs leidet, glauben wir das doch einfach mal
Ich denke auch, dass der überwiegende Teil der Studis weiterhin BoL und MoL studieren wird -

Puuh, und ich dachte schon, sie verändern u.a. das bestehende Angebot von BGBII-Modul...na, wenn mein/unser BoL nicht darunter leidet, dann können sie von mir aus soviel Pflichtveranstaltungen einführen wie sie wollen...ich studiere ja nach dem bestehenden Angebot ;-)

Wie sinnvoll oder sinnlos AGs sind, steht ja überhaupt nicht zur Debatte.

Leider doch, da man nun gezwungen wird, an etwas teilzunehmen...egal, ob es für den einen produktiv ist oder nicht! Wenn jedoch die o.g. Aussage zutrifft, betrifft das ja nicht das bestehende Angebot ;-)


Und die Zeit ist ja nicht so verschenkt, Mentoriatswochenenden haben mich immer wesentlich weiter gebracht als es ein Wochenend-Lernmarathon geschafft hätte.

Ich finde es gut, das Du Dein geeignete Lernstrategie gefunden hast...

oder immer wieder nur von den schon mittlerweile bekannten Kommilitoninnen, die aber meist nur wenige waren.

Es gibt bestimmt auch noch andere schöne Anlässe, Kommilitoninnen kennenzulernen :inlove:
 
Für manch einen ist es gewiß eine sinnvolle Gelegenheit zur Vertiefung von Wissen, manch andere ekeln die dümmlichen Bemerkungen unbelehrbarer Zeitgenossen des öfteren mal aus den Veranstaltungen.

Und wenn man genau in die Depesche guckt, sieht man, daß die Veranstaltungen auch nur fest für die Regionalzentren versprochen werden, längst nicht für alle STZ!

Ab dem Wintersemester stellt die Fakultät sicher, dass in allen Regionalzentren in den Modulen 55101, 55104 und 55107 mentorielle Angebote vorhanden sind.

Das heißt im Umkehrschluß für viele Studierende im Zweifel: Weit weit fahren! :cautious:
 
Wenn die Akkreditierungsonkels Präsenzen wollen, muss Hagen die bieten. Ich finde es ja schon sehr entgegenkommend, dass sie das Angebot tatsächlich in die Regionalzentren verlagern und keine so - tschuldigung - bescheuerte Veranstaltung wie die Pflichtpräsenz in BGB III in Hagen veranstalten.

Wofür ich über 1000 km an dem Wochenende gefahren bin, also 8h im Auto gesessen und inkl. Übernachtung 200 Euro ausgegeben habe?!

Da stehen 120 Studis aus ganz Deutschland pünktlich um neun vor einem verschlossenen Raum, weil Frau Völzmann-Stickelbrock (oder einer ihrer Mitarbeiter) eben nicht in der Lage war, mal zehn Minuten früher da zu sein und den Raum aufzuschließen. Dann strömen 120 (angemeldete!) Studis in einen Raum, der zu klein ist. Es gibt zwar ausreichend Stühle, aber wer zu spät kommt, der bekommt keinen Tisch. Für 2x 1,5 h Vorlesung. Bis nun alle sitzen und die Veranstaltung beginnen kann, ist es viertel nach neun. An diesem Punkt war meine Laune schon absolut im Keller (und dabei hatte ich noch einen der letzten Sitzplätze am Tisch ergattert). Eine Entschuldigung für die Verspätung der Dame mit der kürzesten Anfahrt gab es natürlich nicht. Respekt sieht anders aus.

Das einzige, was positiv war an dem Tag: Ich habe die "richtige" Dozentin für die Nachmittagsveranstaltung bekommen und daher hatte ich eine sehr genaue Vorstellung davon, was in der Klausur drankommt. Das kam auch dran und ich kann mit meiner Note zufrieden sein. Aber nicht, weil ich an dem Tag was gelernt hätte, sondern nur, weil sie gesagt haben, was man sich nochmal anschauen soll.

Insofern bin ich sehr zufrieden und dankbar, dass wenn es nicht noch mehr solcher dapperten Pflichtveranstaltungen in Hagen gibt. Und das sage ich mit 100 km Entfernung zum nächsten Regionalzentrum (mit mauem Veranstaltungsangebot), 200 km zum übernächsten (mit allerdings fast nur Abend- und kaum Wochenendveranstaltungen) und dann geht's ab 300 km weiter.
 
Aber, alles in allem können wir doch sicher sein, dass der AStA wieder nix besseres zu tun haben wird als zu klagen. Wir werden unsere Antworten also bekommen. Ich halte es jedenfalls für nicht ganz trivial, sowas rechtssicher hinzubekommen.

Das bleibt zu hoffen, und ich halte das für gut angelegtes Geld.

Damit wir uns nicht mißverstehen - beim EJP können sie einführen und ändern was sie wollen.

Bei allem anderen stehen sie im Wort, daß der Studiengang BoL nicht darunter leiden soll, und dieses Wort haben sie gerade gebrochen, deswegen sollte man das klar aussprechen dürfen, ja sogar müssen.

Soweit sie den BoL "verbessern" wollen, können sie das gerne als fakultatives Angebot servieren. Im dem Moment, wo Pflichtveranstaltungen zusätzlich eingeführt werden, können die Studenten im Vergleich zu Fakultativem nur verlieren, es verschlechtert sich der BoL also.
 
"Eine einmal erlangte Prüfungsteilnahmeberechtigung bleibt bestehen"

Aber nicht nur das, auch der Anstand scheint der juristischen Fakultät abhanden gekommen zu sein, denn in erheblichem Umfang werden bereits erbrachte Leistungen entwertet.


Ist das nicht vielleicht etwas zu theatralisch und persönlich von Dir "ausgelegt"?
Wir sollten unterscheiden zwischen Zulassungsvoraussetzung für den Modulleistungsnachweis (angeblich ganz früher EA, aktuell HA) und dem Modulleistungsnachweis selbst (bisher Klausur; demnächst HA).
In Zukunft wird es keine Zulassungsvoraussetzung für Verfassungsrecht mehr geben (eigentlich eine Verbesserung für die Studis).
Und die Wahl der Art des Modulleistungsnachweises lag schon immer in der Hand des Lehrstuhls/Fakultät (siehe Prüfungsordnung, bspw. mündliche Prüfung etc.).
Niemand wird m.E. hierdurch in Verfassungsrecht der noch zu erbringende Leistungsnachweis erschwert; er wird nur neu gestaltet: HA statt Klausur. Denn die Klausur resp. die HA als Modulleistungsnachweis ist ja noch gar nicht erbracht worden!
Eine Klausur (der eigentlich und zeugnisbewertete Leistungsnachweis gemäss Prüfungsordnung) wäre in jedem Fall noch zu schreiben gewesen, egal ob die Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung eine EA oder HA gewesen ist.

Das Ankünden des Ärgernisses mitten im Semester verstehe ich auch nicht so recht und ist ziemlich unglücklich; dass hätte man m.E. besser zu Semesterbeginn gemacht, dann hätte sich jeder besser und mit mehr Wahlfreiheit bezüglich anderer zu bearbeitender Module darauf einstellen können.

Ich nehme an, es werden noch mehr Verschärfung kommen, insbesondere auch was die Unendlichkeit der Studiendauer an FuH angeht.
 
Man muß eben unterscheiden zwischen den Veränderungen für neue Kursbeleger und die alten, die bereits Prüfungsleistungen, und das sind EA und HA, erbracht haben.

Da gibt es auch den Grundsatz des Vertrauensschutzes, insbesondere bei offiziellen Verlautbarungen.

Und das Beispiel der Einführung der HA ist ein gutes - damals wurde nämlich, trotz der Einführung über Nacht, dem Vertrauensschutz angemessen Rechnung getragen. Wer damals die Klausurzulassung bereits erworben hatte, der behielt sie auch, und musste eben keine HA einreichen, die bestandenen EAs genügten.

Daß die Verfertigung einer sicherlich auch zukünftig nicht wesentlich schwierigeren HA eine Verbesserung für die Neuen darstellt, ist völlig unstrittig. Die völlige Entwertung einer Prüfungsleistung, in die viele Studenten zig, wenn nicht über hundert Arbeitsstunden gesteckt haben und die eben teilweise mit hohen Punktzahlen quittiert wurde, die ist hingegen mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht zu vereinbaren.

Und in den Fächern BGB I und StrafR, wo die Klausuren nach wie vor angeboten werden, sehe ich keine Rechtfertigung, auf dieses Grundprinzip des Vertrauensschutzes zu verzichten!

Mit gutem Willen wäre das machbar!
 
Puuh, und ich dachte schon, sie verändern u.a. das bestehende Angebot von BGBII-Modul...na, wenn mein/unser BoL nicht darunter leidet, dann können sie von mir aus soviel Pflichtveranstaltungen einführen wie sie wollen...ich studiere ja nach dem bestehenden Angebot

.... habe ich da etwas missverstanden: Das trifft doch ab nächstes Semester für alle LL.B.-Studenten zu, also auch für unseren Studiengang, oder?
 
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