Das bedeutet aber nicht, daß die Regelung auch rechtmäßig sein muß, lieber Krimgum!
Ich verweise da nur auf die ebenfalls "bekanntgegebenen" Modalitäten zum MC, die erst vor Gericht zu Fall gebracht wurden und die die Uni, obwohl sie rechtswidrig sind, dennoch weiterhin angewandt hat oder gar anwendet.
Nicht alles, was auf dem rechtmäßigen Weg bekanntgegeben wird, ist deshalb auch zwingend rechtmäßig, und zu einem Täuschungsversuch gehört, wie RA Teipel auch zu Recht angemerkt hat, neben der Täuschungshandlung eben auch die Täuschungsabsicht.
Und eine solche ist nicht zu erkennen.
Sind wir also froh über die rechtliche Prüfung der Angelegenheit, und falls RA Teipel für die Betroffenen obsiegt, stellt sich die Kostenfrage gar nicht ...
Ok, das mit der Rechtmäßigkeit der Sache an sich, sehe ich wohl ein... Da hat mein Rechtskundeunterricht in meiner Schulzeit vor 13 Jahren doch einige Erinnerungslücken
Aber mit meinem Rechtsverständnis an sich, gilt diese Regelung doch erstmal und ich kann einfach nicht verstehen, dass viele Studenten sich einfach "mutwillig" darüber hinwegsetzen. Die FU sagt ja, dass die Nutzung eines nicht zugelassenen Taschenrechners als Täuschungsversuch gilt. Ein Student, der dann einen nicht zugelassenen TR benutzt, nimmt doch diese Konsequenz billigend in Kauf...
Aber okay... das sollen jetzt mal die echten Juristen klären...ich bin mit meinem Hobby-Jura am Ende