sammy
Tutorin
- Ort
- Düsseldorf
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Ich könnte aushelfen, bräuchte aber dann eine Mailadresse...
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und einem gemeinsamen Weg durch BGBI
:!Also ich habe mich dafür entschieden, dass K fahrlässig gehandelt hat. Ausschlaggebend war hier für mich, dass gemeinsam genutzte Postfach. Ferner hab ich den Umstand, dass E von einem schlichten Vergessen ausging, als weiteren Hinweis gewertet, dass dies häufiger vorkommen könnte... Immerhin ist sie die Ehefrau, nicht die Putzfrau![]()
Wie interpretiert ihr eigentlich die Rolle der Ehefrau? Vertreter oder Bote?
LG
Sie könnte natürlich den K vertreten, auch wenn der keinen Kaufwillen hat - aber das scheitert hier bereits daran, daß die Ehefrau gar keine eigene Willenserklärung abgibt
Frage zu dem subjektiven Tatbestand zur WE des K bei der E-Mail:
Ich hab jetzt gelesen, das es noch einen Unterschied gibt bei der WE selbst: Der K hatte beim Verfassen der E-Mail einen positiven subj. Tb. Denn zu diesem Zeitpunkt wollte er ja den Gegenstand kaufen. Erst danach kamen ihm Zweifel. Hat er dann den subj. Tb wieder "verloren"? Man, ist das verwirrend :glasses:.
Kann man sich nicht hauptächlich darauf berufen, wie es nur ein objektiver Dritter sehen würde? Wenn dieser so eine Email bekommt, kann er doch nur annehmen, das K ein Geschäft abschliessen möchte. Und K hat ja immer noch das Recht, nach § 119 anzufechten (auch wenn das hier nicht geprüft werden soll).