Zu 1) Ich habe da zum einen gutgläubigen Eigentumserwerb geprüft (und verneint, da nicht gutgläubig) bei der Frage, ob C Eigentümerin geworden ist. Und die Schenkung habe ich beim Recht zum Besitz geprüft, aber verneint. Erstmal ist gar nicht so ganz klar, ob überhaupt ein Schenkungsvertrag zustande gekommen ist (schließlich hat C Geld überwiesen), aber das kann dahinstehen, da der Schenkungsvertrag eh nichtig wäre, da A nicht Eigentümer des Dackels war.
zu 2) Aufwendungsersatz hab ich als Einrede (Zurückbehaltungsrecht nach 1000 BGB) gegen die Durchsetzbarkeit des Anspruchs geprüft. Ich habe 994 genommen, zuvor aber kurz erwähnt, dass ich Aufwendungsersatzansprüche aus Verwahrung, GoA oder Leihe hier nicht prüfe, da C diese nicht gegen B geltend machen könnte. Ich bin mir hier aber nicht ganz sicher, ob das so stimmt, da manche Einreden bei Abtretungen und sowas auch dem neuen Anspruchsinhaber entgegengehalten werden können.
Ein Schema steht ja schon auf S. 1 des Threads hier, so in etwas hab ich es auch. Ich hab die EA längst abgeschickt, daher auch das Schema grad nicht mehr präsent.