Eine Erfordernis, dass der Geschäftsbetrieb eine kaufm. Einrichtung braucht hatte ich zu Anfang auch nicht gesehen (wegen der Grösse und sehr mageren Aussagen im SV). Ich bin aber dann darauf gestossen (nicht in Wiki!), dass ein Versicherungsmakler immer ein Ist-Kaufmann ist. Er ist nämlich verpflichtet ein Protokol über seine Kundentätigkeit zu führen, oftmals sogar die Verträge aufzuheben etc. daher ist die kaufm. Einrichtung sogar unabhängig von der Grösse und der Mitarbeiterzahl einzurichten. Leider kann ich Dir die Textstelle nicht mehr nennen.Geht Ihr davon aus, dass das UN des V einen nach Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert? Ich bin mir da nicht sicher.
Zwar kann man im Zweifel sagen, dass nach § 1 Abs. 1 HGB eine Vermutung dafür besteht, aber gilt das auch für einen Versicherungsmakler, der ja offensichtlich nur eine überschaubare Produktpalette hat?