Die Fallfrage ist ja auch nur, "ob", und nicht etwa, zu wann, rückwirkend oder zukünftig, oder dergleichen...
Ich halte eine so formulierte Fallfrage für unglücklich, denn sie verleitet den Studi möglicherweise zum "dozieren", damit er das angelesene Wissen auch unterbringen kann, obwohl es gar nicht gefragt ist.
Falls Ausführungen doch erwünscht sind, ist es "sehr unglücklich" in der Frage abgebildet. Dieses Problem taucht ja verschärft im Fall 2 auf, den der Lehrstuhl sehr schlampig plagiiert hat und dabei Aspekte, die für die ursprünglich vorgesehene zweite Fallfrage wichtig waren, in seiner Schluderigkeit hat drinstehen lassen und die die Studis aufgrund der einmal vermittelten Weisheit, daß in der Falldarstellung nichts überflüssiges stünde, sehr zu irritieren vermag.
Hier noch mal, falls nicht bekannt, der Link zum Urteil zum Fall 1:
http://openjur.de/u/354999.html