sammy
Tutorin
- Ort
- Düsseldorf
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Lies doch bitte im SV nach: "... beigefügten Zeugnis hat A seine schriftliche Abschlussprüfung bestanden." Nach einer schriftlichen Abschlussprüfung gibt es ein Zeugnis, mit der beschieden wird, dass man die schrifliche Abschlussprüfung bestanden hat. So war es selbst bei mir schon vor 25 Jahren, als ich meine erste Ausbildung abgeschlossen hatte.
Er weist in keinster Weise das Bestehen der gesamten Prüfung nach, davon ist im SV mit keinem Wort gesprochen.
Sorry, vielleicht bin ich zu jung dafür! Ich habe in meinen Ausbildungen jeweils nur ein Abschlusszeugnis erhalten. Und nicht nach mündlich, schriftlich und praktisch getrennt. Um dich nicht weiter zu nerven, könne wir das Thema ja dann abhaken.