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Autonomes deutsche Kollisionsrecht, gibt es ja in dem Prüfungsschema das EGBGB und dann noch Gewohnheitsrecht. Nimmt ihr zu dem Punkt Gewohnheotsrecht Stellung? Da die Frage zur gewillkürten Stellvertretung bis dato richterlich entschieden wurde?
Art. 8 EGBGB ist als Sachnormverweisung formuliert. Da würde ich kein Fass aufmachenWie detailiert prüft ihr bei III. 4. Rechtsfolge? Man verweist an dieser Stelle ja auf ein ausländisches Recht. Reicht das einfache Ergebnis oder muss man das detailiert noch aufschlüssel in aa) Sachnormverweisung, bb) Kollisionsnormverweisung und cc)Verweisung auf Mehrrechtsstaat?
Hab mich jetzt bis zur Rechtsfolge sehr intensiv mit der Materie beschäftigt, was ab Rechtsfolge in dem vorgegebenen Schema noch kommt ist für mich ziemlich schwammig :D Hat hierzu jemand Abhilfe?
Genau. Das CISG ist nur einschlägig für Kaufverträge mit internationalem Bezug. Hier geht es aber um die Vollmacht und nicht um das KaufrechtDas CISG enthält imho keine Regelung zur Stellvertretung bzw. v.a. nicht zur Erteilung einer Vollmacht
Da die Fragestellung aber nur das anzuwendende Recht nennt, ist darauf wohl eher nicht einzugehen. Ich dachte daran im Anschluss an das Gutachten hilfsweise einen Satz dazu zu schreiben.
Ich habe "Qualifikation" als Oberbegriff und dann "Einschlägige Kollisionsnormen" als Unterpunkt zu diesem.
a) Vorrang europarechtlicher Kollisionsnormen, Art. 3 Nr. 1 EGBGB (hier Rom I-VO geprüft und ausgeschlossen)
b) Vorrang staatsvertraglicher Kollisionsnormen, Art. 3 Nr. 2 EGBGB
c) Autonomes deutsches Kollisionsrecht (hier komme ich zu Art. 8 EGBGB)
habe ich dann als Unterpunkt zu den "einschlägigen Kollisionsnormen" geprüft.
Ich komme am Ende nur auf knapp 7 Seiten. Scheint mir ein bißchen wenig zu sein. Wie viel habt ihr?