Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Hallo Andreh
nur um ein mögliches Mißverständnis auszuräumen: Die persönliche Vorstellung wird zwar gerne gesehen, ist aber nicht als "wie gewünscht" im Sinne einer Erwartungshaltung zu verstehen!
Du bist uns nicht weniger herzlich willkommen, wenn Du etwa aus persönlichen Gründen auf eine Vorstellung verzichtest!
Zur EA: Wenn Du mit einer guten Begründung zum Schluß kommst, daß hier eine Befugnis im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung vorliegt, dann wäre das ja in erster Linie etwas, was die Ehefrau in ihrem eigenen Namen, aber mit Verpflichtung zur Mithaftung auch für den Ehegatten abschlösse, nicht wahr? Das heißt, wenn die Frau (!) dann nicht bezahlt, kann der Geschäftspartner auch beim Ehegatten die Hand aufhalten...
Hier handelt sie aber explizit im Namen des Ehegatten, ohne daß der Geschäftspartner die ggf. für sich selbst handelnde Ehefrau erkennen kann ...
nur um ein mögliches Mißverständnis auszuräumen: Die persönliche Vorstellung wird zwar gerne gesehen, ist aber nicht als "wie gewünscht" im Sinne einer Erwartungshaltung zu verstehen!
Du bist uns nicht weniger herzlich willkommen, wenn Du etwa aus persönlichen Gründen auf eine Vorstellung verzichtest!
Zur EA: Wenn Du mit einer guten Begründung zum Schluß kommst, daß hier eine Befugnis im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung vorliegt, dann wäre das ja in erster Linie etwas, was die Ehefrau in ihrem eigenen Namen, aber mit Verpflichtung zur Mithaftung auch für den Ehegatten abschlösse, nicht wahr? Das heißt, wenn die Frau (!) dann nicht bezahlt, kann der Geschäftspartner auch beim Ehegatten die Hand aufhalten...
Hier handelt sie aber explizit im Namen des Ehegatten, ohne daß der Geschäftspartner die ggf. für sich selbst handelnde Ehefrau erkennen kann ...