Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Die Genehmigung geht doch konkludent aus dem SV hervor: M ärgert sich ein wenig......aber letztlich überwiegt die Freude......
Außerdem hätte er ja schon nach Kenntnisnahme der Bestätigungsmail des U seine Frau anrufen können und ihr den Kauf verweigern. Dann hätte M zurücktreten können.....
M hat also seine Einwilligung durch konkludentes Handeln - in dem Fall sogar Nichthandeln - erklärt, nicht wahr?
Das musst Du im Gutachten ein bißchen auffieseln und darfst es keinesfalls nach Art der alten Griechen wie deus ex machina aus dem Himmel fallen lassen!