Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
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Wir sollten diese Diskussion hier an der Stelle aber beenden und uns anstatt dessen auf die EA konzentrieren.
Dem habe ich diesmal nichts hinzuzufügen!
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Wir sollten diese Diskussion hier an der Stelle aber beenden und uns anstatt dessen auf die EA konzentrieren.
Aufgabe 7
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E - Aufgrund der Mahnung ist der Kaufpreisanspruch gemäß § 204 Abs.1 Ziff.3 BGB gehemmt.
Ich glaube, dass B,D und E richtig sind.
@ der belgrarath
Nach Durchsicht der Unterlagen, würde ich sagen, dass C auch fasch ist. Grund: Der Kaufpreisanspruch an sich geht ja nicht unter. Der Schuldner kann sich aber auf die Verjährung berufen ( Da stimmt dann auch der angegebene §) und die Leistung (Kaufpreiszahlung) verweigern (Verjährungseinrede) Somit bleibt bei Aufgabe 7 nur noch D übrig.
Ok, das mit dem gerichtl. Mahnbescheid war mir bei der Bearbeitung nicht so klar - jetzt aber schon - Danke!!!
@ Hanni
zu Aufgabe 7: Ich stimme dir bei B und D zu. Bei E habe ich doch eine andere Meinung: Die Mahnung kommt von der Firma (Mahnschreiben). Gemäß § 240 Abs. 1 Ziff. 3 BGB muss es sich um einen Mahnbescheid im Mahnverfahren handeln (gerichtliches Mahnverfahren), damit die Verjährung gehemmt wird. Deshalb scheidet E für mich aus.
Wer lesen und rechnen kann ist im Vorteil: Logisch ist am 31.12 der Anspruch noch nicht verjährt, sondern erst am 01.01.14
Aber die Frist endet doch am 31.12.? Habe ich da einen Denkfehler?
Also doch Denkfehler. DankeEs steht aber nichts von Untergang in C, sondern nur von Verjährung, und das stimmt doch!
ADie Frage ist, ob C richtig sein kann.
Aber tritt die Verjährung wirklich "gemäß § 214 Abs.1 BGB" ein?
Oder ergibt sich die Verjährung aus anderen Paragraphen, z.B. §§ 194, 195 BGB ein?