Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Mit meiner Antwort werdet Ihr nicht zufrieden sein ...
Wenn ein Schreiben nicht zugeht, dann geht es nicht zu. M.E. kann kein Gericht der Welt es zugegangen "machen", wenn es objektiv nicht zugegangen ist, sowenig, wie ein Gericht per Beschluß einen Schwarzhaarigen zum Blonden machen könnte.
Nur kann sich der Empfänger nicht auf den fehlenden Zugang berufen, wenn er treuwidrig den Zugang vereitelt hat. Er wird vielmehr behandelt, als sei das Schreiben zugegangen (Zugangsfiktion). Das gilt dann, wenn er mit einem solchen Schreiben rechnen musste, nicht aber, wenn er damit nicht zu rechnen brauchte. Man muß tatsächlich nicht jedes Schreiben von Hans und Franz vom Postamt abholen, nur weil ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten liegt, wie die Rechtsprechung wiederholt bestätigt hat, siehe auch http://www.recht-finanzen.de/faq/638-keine-zugangsfiktion-wenn-einschreiben-nicht-abgeholt-wird
Als bereits säumiger Kunde wird der R sich mithin nicht auf den fehlenden Zugang berufen können.
Jetzt versteht Ihr vermutlich auch, warum ich keine Multiple Choice Aufgaben mag - diese feinen Unterschiede sind oftmals in den Aufgabestellungen nicht erfasst, und man kann eben auch keine erläuternden abweichenden Antworten geben.
Man kann sich dann nur fragen "Hat der Aufgabensteller das jetzt so gemeint, daß diese Antwortalternative umfasst ist, oder hat er es wirklich wörtlich gemeint?"
Ich persönlich würde die Fragestellung wohl weit auslegen und die Zugangsfiktion mit unter "Zugang" subsummieren.
Wenn ein Schreiben nicht zugeht, dann geht es nicht zu. M.E. kann kein Gericht der Welt es zugegangen "machen", wenn es objektiv nicht zugegangen ist, sowenig, wie ein Gericht per Beschluß einen Schwarzhaarigen zum Blonden machen könnte.
Nur kann sich der Empfänger nicht auf den fehlenden Zugang berufen, wenn er treuwidrig den Zugang vereitelt hat. Er wird vielmehr behandelt, als sei das Schreiben zugegangen (Zugangsfiktion). Das gilt dann, wenn er mit einem solchen Schreiben rechnen musste, nicht aber, wenn er damit nicht zu rechnen brauchte. Man muß tatsächlich nicht jedes Schreiben von Hans und Franz vom Postamt abholen, nur weil ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten liegt, wie die Rechtsprechung wiederholt bestätigt hat, siehe auch http://www.recht-finanzen.de/faq/638-keine-zugangsfiktion-wenn-einschreiben-nicht-abgeholt-wird
Als bereits säumiger Kunde wird der R sich mithin nicht auf den fehlenden Zugang berufen können.
Jetzt versteht Ihr vermutlich auch, warum ich keine Multiple Choice Aufgaben mag - diese feinen Unterschiede sind oftmals in den Aufgabestellungen nicht erfasst, und man kann eben auch keine erläuternden abweichenden Antworten geben.
Man kann sich dann nur fragen "Hat der Aufgabensteller das jetzt so gemeint, daß diese Antwortalternative umfasst ist, oder hat er es wirklich wörtlich gemeint?"
Ich persönlich würde die Fragestellung wohl weit auslegen und die Zugangsfiktion mit unter "Zugang" subsummieren.