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Offerte ad incertas personas!
Sind eingeladene Reisende "incertas personas"? Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der allerersten EA?
@gamundius
Für mich sind es keine Reisende, sondern eine Ausflugsgruppe.
Die Offerte wurde hier an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet, daher Offerte [ad incertas personas]
Die Zahl der verkauften Geräte ist nicht bekannt, das ist richtig. Es ist aber auch nicht wichtig, da er
explizit sagt, er habe für jeden Besucher eines reservieren können.
Ich mache mir ehrlich gesagt keine Gedanken, inwieweit es für die 1. EA Sinn macht, ich löse den Fall, wie
es für mich Sinn macht.
Eine AGB Prüfung macht für mich hier ehrlich gesagt überhaupt keinen Sinn.
@gamundius
Für mich sind es keine Reisende, sondern eine Ausflugsgruppe.
Die Offerte wurde hier an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet, daher Offerte [ad incertas personas]
Es ist aber auch nicht wichtig, da er
explizit sagt, er habe für jeden Besucher eines reservieren können.
Eine AGB Prüfung macht für mich hier ehrlich gesagt überhaupt keinen Sinn.
Immerhin haben sich die Teilnehmer zum Ausflug angemeldet, und die Zahl der servierten Mittagessen ist ebenso bekannt wie die Tatsache, daß´für jeden Teilnehmer genau ein Gerät reserviert ist.
Das setzt voraus, daß man die Teilnehmerzahl kennt - das ist aber alles andere als ein "unbestimmter Personenkreis".
Wie wolltest Du auch AGB prüfen - es sind ja gar keine im Sachverhalt vorhanden, die man prüfen könnte!
Danke suumcuique!
Das dachte ich mir auch.
Bei der "Gefälligkeit" war ich im Zweifel.
Die Boteneigenschaft schien mir problematisch weil ein Auftrag dazu nicht erkennbar ist. gibt es selbsternannte Boten?
Es ist sicher geringfügig, aber ganz ohne Hintergedanken wird die Episode doch nicht aufgeführt sein?
Allerdings:
Voraussetzung für einen Kaufvertrag ist, dass u.a die Vertragspartei bekannt ist - auch ggf. namentlich. Das ist hier aber nicht der Fall.
Die Sitznachbarin ist höchstens Bote, sie ist für den Fall m.E. ziemlich unbeachtlich.
Es stellt sich höchstens die Frage, ob K durch das Weiterreichen der Liste genug aufgeklärt würde.
Ich würde persönlich wahrscheinlich nicht näher darauf eingehen.
Danke suumcuique!
Das dachte ich mir auch.
Bei der "Gefälligkeit" war ich im Zweifel.
Die Boteneigenschaft schien mir problematisch weil ein Auftrag dazu nicht erkennbar ist. gibt es selbsternannte Boten?
Es ist sicher geringfügig, aber ganz ohne Hintergedanken wird die Episode doch nicht aufgeführt sein?
Nein, überhaupt nicht.
Wenn Du Dich mit 10 Diamantringen in die Fußgängerzone stellst und sagst: "Die ersten 10 Interessenten erhalten je einen 1000€-werten Ring für je 500€" dann ist das ein verbindliches Angebot.
Oder die Einstellung in E-Bay. Der Anbieter verpflichtet sich, mit demjenigen, der zum Schlußzeitpunkt das höchste Gebot abgibt zu kontrahieren. Dabei ist vorher nicht bekannt, wer, wie viele oder ob überhaupt irgend jemand ein Gebot abgeben wird.
Wenn ich mir den Sachverhalt, wie er wiedergegeben wurde, in Erinnerung rufe, dann gibt der Nachbar oder die Nachbarin ja nur ihre eigene - irrige - Ansicht wieder, richtet aber keine Botschaft des Verkäufers aus. Eine Boteneigenschaft ergibt sich also nicht aus dem Sachverhalt.
Ich denke, die Story ist nur so drin, um den Ablauf glaubwürdig zu machen, denn sonst würde die Käuferin die Seite selbstverständlich vor dem Unterschreiben umgedreht haben!
Warum sollte die Sitznachbarin K aufklären?
Könnte ich nachvollziehen, wenn davon die Rede wäre, dass K ihre Brille vergessen hätte.
Sie hätte das Blatt ja auch nur umdrehen müssen, um zu erkennen, dass es die
Bestellliste war...
Der Verkäufer hat ja bereits darauf aufmerksam gemacht, daß sowohl eine Liste herumgeht, in der man die Bestellung aufgeben kann, wie auch eine Liste mit der man sich über weitere Ausflüge informieren lassen kann.
Damit wussten die Kunden, daß zwei Listen vorhanden waren; der Verkäufer kann meines Erachtens durchaus davon ausgehen, daß die Kunden gehörige Sorgfalt walten lassen ...