Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Ich würde sagen, ja. Ohne korrekte Belehrung, keine Frist für den Widerruf.
Die Frist gilt natürlich schon, der Fristlauf hat lediglich noch nicht begonnen.
Hier sollte man sauber auf die Begrifflichkeiten achten!