Sonstiges Erste Juristische Staatsprüfung an der FernUni - Prüfungsordnung

Sicherlich, aber wenn ich die Mengen an Stoff die ich dafür wissen muss auf 1-2 Jahre verteile dann weiß ich am Ende ja gar nicht mehr was ich am Anfang alles gelernt habe ;)
 
Ich denke, das Fernuni-Programm wird nach wie vor in Teilzeit möglich sein...der eigentliche "Hammer" (anspruchsvolle Prüfungsteil) kommt ja mit der staatlichen Pflichtprüfung...die in "Teilzeit" zu schaffen erfordert m.E. sehr viel Enthusiasmus, Motivation und Durchhaltevermögen. Es sei denn, man kann Abschichten...was aber vermutlich beimTeilzeitstudium nicht möglich ist.
 
Sicher nicht! Dazu musst du die erforderlichen Module, sowie Seminar- und Bachelorarbeit erfolgreich absolvieren (siehe Prüfungsordnung BoL)


Die Bachelorarbeit sowie das Seminar, sind teil der "Ersten Prüfung" und daher unumgänglich.

Es geht eher um die Frage, ob man den anderen Teil, also sprich die 3 Wahlmodule des LL.B. durch die Ergänzungs- und Vertiefungsmodule der "Ersten Prüfung" sich anrechnen lassen kann.

Habe dies bzgl. bereits das Prüfungsamt angeschrieben und es konnte mir noch keine Auskunft darüber erteilen, ob dies möglich sei.
 
...da hab ich Deine Bemerkung falsch verstanden. Dachte Du meinst 210 ECTS nur mit Modulprüfungen, ohne SA und BA.

Laut P 7 Abs. 6 der PO BoL können die Wahlmodule nicht anerkannt werden, müssen also absolviert werden.
Bin auf die Antwort des PA gespannt.
 
Habe ich es richtig gelesen, dass man durch eine überlegte Wahl der Wahlpflichtmodule im BoL bereits min. ein Ergänzungsmodul und die Fremdsprachenausbildung erledigt hat?

BoL-Modul Vertiefung Strafrecht (55205) entspricht von der Beschreibung dem EJP-Ergänzungsmodul Strafrecht (55504)
BoL-Modul Einführung in das Anglo-Amerikanische Recht (55212) entspricht dem EJP-Modul Introduction to the USAmerican Legal System (als Teil der Fremdsprachenausbildung)
 
Ich fände das eine tolle Sache, wenn es so kommt.

Bin mir allerdings nicht sicher, ob es für mich realisierbar ist, weil eine praktische Studienzeit von 3 Monaten gefordert wird. Ich bin fest im Job und kann da nicht mal eben für ein paar Wochen raus um bei einem Rechtsanwalt ein Praktikum zu machen... Hierfür bekomme ich nie und nimmer 6 Wochen am Stück Urlaub...
Die 6 Wochen in der Verwaltungsbehörde bekomm ich hin, da arbeite ich ja schon ;-) Vielleicht gehen ja auch 12 Wochen Verwaltung...

Deswegen werde auch ich mich erstmal um den Bachelor kümmern, denn bis ich mal soweit bin ist da sicher die ein oder andere Regelung getroffen... :-)
 
Ja ich werde auch erstmal den Bachelor fertig machen und mich dann entscheiden ob ich mich in den neien Studiengang einschreibe (das Ziel ist es aber eigentlich schon).
 
Ich fände das eine tolle Sache, wenn es so kommt.

Bin mir allerdings nicht sicher, ob es für mich realisierbar ist, weil eine praktische Studienzeit von 3 Monaten gefordert wird. Ich bin fest im Job und kann da nicht mal eben für ein paar Wochen raus um bei einem Rechtsanwalt ein Praktikum zu machen... Hierfür bekomme ich nie und nimmer 6 Wochen am Stück Urlaub...
Die 6 Wochen in der Verwaltungsbehörde bekomm ich hin, da arbeite ich ja schon ;-) Vielleicht gehen ja auch 12 Wochen Verwaltung...

Deswegen werde auch ich mich erstmal um den Bachelor kümmern, denn bis ich mal soweit bin ist da sicher die ein oder andere Regelung getroffen... :-)

Auch diese Frage ist in den FAQ bereits angesprochen, hier der Weg zu den FAQ: http://www.fernuni-hagen.de/rewi/faq/EJP.shtml

http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgabe...ung/001_anmeldung/007_merkblatt_praktisch.pdf

Danach kann es zu Anrechnungen kommen, wenn es bereits förderliche Zeiten gibt - muss ein jeder selbst einfach mal durchdenken und beantragen.




Schon FSA gewählt? Studierendenparlament und Fachschaftrat an der FernUni wählen - Mach mit!
 
Hallo,
das ist ein interessantes Projekt für mich, das sogenannte 1. Staatsex. zu schreiben ... (Man gönnt sich ja sonst nichts).
Voraussichtlich geht es ja ab dem WS16/17 los. Bis dahin wird die Prüfungsordnung renoviert (siehe oben) und eine Studienordnung erscheinnen (müssen). Und darin werden auch die Anrechnungskautelen für alle die ersichtlich sein, die den LLB an der FernUni abgelegt haben und sich jetzt im LLM befinden sowie dort schon Leistungen bestanden haben.
In der Zwischenzeit könnte der Super-Admin (Belgarath?) ja ein weiteres 'Recht'-Forum anlegen: zB 'Erste Prüfung' - da gibt es doch einiges zu beraten.
Gruß
 
Eigentlich könnte die FernUni noch den Grad "Diplom-Jurist/in" verleihen, wie es andere Fakultäten machen. Zumal in NRW durch die EJP ja auch keine staatliche Bezeichnung erworben werden kann, wenn ich das richtig sehe.
 
Mal abwarten, was da noch alles so kommen wird - die berühmten Anlaufschwierigkeiten gilt es mal abzuwarten, da werden sicher noch die ein oder anderen Nachbesserungen kommen...




Schon FSA gewählt? Studierendenparlament und Fachschaftrat an der FernUni wählen - Mach mit!
 
Eigentlich könnte die FernUni noch den Grad "Diplom-Jurist/in" verleihen, wie es andere Fakultäten machen. Zumal in NRW durch die EJP ja auch keine staatliche Bezeichnung erworben werden kann, wenn ich das richtig sehe.


Warum sollte die Fernuni durch eine solche in meinen Augen närrische Maßnahme den LL.B. und den LL.M selbst entwerten?

Die EJP baut für einen kleinen Teil der Absolventen auf dem LL.B, ggf in Ausnahmefällen dem LL.M auf. Hier einen völlig neuen und im Allgemeinen eher fragwürdigen Titel einzuführen macht da meines Erachtens wenig Sinn ...
 
.... wer durch den 1. Staatsexamenslehrgang durchfallen sollte, hat ja immerhin den LL.B. im Laufe des Studiums zwangsläufig erworben.
Zum anderen will "Bologna" ja gerade die Diplom-Studiengänge (8 und mehr Semester) abschaffen und die Ausbildungen bewusst zweiteilen (z.B. LL.B. und LL.M.).
 
Warum sollte die Fernuni durch eine solche in meinen Augen närrische Maßnahme den LL.B. und den LL.M selbst entwerten?

Ich sehe darin keine Entwertung. Wer die EJP ablegt, vollbringt eine zusätzliche Leistung neben dem LL.B./LL.M., die dadurch dokumentiert würde. Einige meiner Bekannten, die entweder das Referendariat nicht begonnen oder das zweite Examen nicht bestanden haben, sind aus diesem Grund froh, dass es an unserer Uni die Möglichkeit der Diplomierung gab.

Zum anderen will "Bologna" ja gerade die Diplom-Studiengänge (8 und mehr Semester) abschaffen und die Ausbildungen bewusst zweiteilen (z.B. LL.B. und LL.M.).

Sicher, aber das Staatsexamen wird so schnell nicht aussterben. Das Modell der FernUni gefällt mir dagegen sehr gut und sollte m.E. Standard auch an Präsenzunis werden, weil es auch die auffängt, die die EJP nicht bestehen.
 
Ich sehe darin keine Entwertung. Wer die EJP ablegt, vollbringt eine zusätzliche Leistung neben dem LL.B./LL.M., die dadurch dokumentiert würde. Einige meiner Bekannten, die entweder das Referendariat nicht begonnen oder das zweite Examen nicht bestanden haben, sind aus diesem Grund froh, dass es an unserer Uni die Möglichkeit der Diplomierung gab.

Das ist kompletter Unsinn! Man hat das 1. StEx. Wozu in Gottes Namen brauche ich dann noch die BEZEICHNUNG Diplom-Jurist? Das StEx ist wesentlich angesehener als jeder andere Uniprüfung, weil nur das StEx letztlich ansatzweise vergleichbar ist. Im Übrigen ist man in vielen Bundesländern bereits mit Bestehen der 1. Juristischen Prüfung berechtigt, die Bezeichnung Ref.iur. zu führen. Das reicht ja wohl. Woher immer dieser "Akademischer-Grad-Wahn" kommt...

Dieses grausige "Diplom" ist für all jene eingeführt worden, die sich an der Unilandschaft überhaupt nicht auskennen. Insbesondere fallen darunter ausländische Arbeitgeber.


Sicher, aber das Staatsexamen wird so schnell nicht aussterben. Das Modell der FernUni gefällt mir dagegen sehr gut und sollte m.E. Standard auch an Präsenzunis werden, weil es auch die auffängt, die die EJP nicht bestehen.
Das StEx hat seine Berechtigung. Ich bin bereits mehr als schockiert, dass nun auch Lehrer nur noch universitär ausgebildet werden. Bei aller Liebe, aber einige Berufe sollten der staatlichen Überprüfung verbleiben.
 
Dieses grausige "Diplom" ist für all jene eingeführt worden, die sich an der Unilandschaft überhaupt nicht auskennen. Insbesondere fallen darunter ausländische Arbeitgeber.

Damit hat es doch schon eine gewisse Berechtigung. Und es ist eben nicht in allen Ländern so, dass man sich "Ref. jur." nennen darf. Abgesehen davon, dass m.E. diese Bezeichnung erst recht lächerlich ist.

Seien wir ehrlich: Das erste Examen alleine ist nicht viel wert. Das Diplom hat man auch nicht für die anderen Juristen sondern für andere Umfelder. Ich habe auch keines und für mich ist es egal. Wie wohl bei jedem, der den klassischen Weg bis zum Assessor geht. Aber ich habe eben auch erlebt, dass es einen Sinn haben kann. Vor allem, wenn man die "Branche" wechselt. Jura hat ja weite Tätigkeitsfelder.

Das StEx hat seine Berechtigung. Ich bin bereits mehr als schockiert, dass nun auch Lehrer nur noch universitär ausgebildet werden. Bei aller Liebe, aber einige Berufe sollten der staatlichen Überprüfung verbleiben.

Ich habe mich nur auf das erste Examen bezogen. Ich bin auch nicht dafür, es abzuschaffen, glaube aber, dass es durch die angesprochene Europäisierung (Bologna) auf längere Sicht wie bei den Lehrern gefährdet ist.

Das Problem im ersten Examen ist für mich aber, dass die, die durchfallen, nach x Jahren Studium nur mit dem Abitur dastehen. Deswegen finde ich ein Modell gut, in dem ein LL.B. oder vergleichbares integriert ist. Ob man den dann wie an der FernUni vorher/gleichzeitig erwirbt oder im Falle des Scheiterns in der EJP mit mäßigem Aufwand erwerben kann, sei mal dahingestellt.
 
Das StEx hat seine Berechtigung. Ich bin bereits mehr als schockiert, dass nun auch Lehrer nur noch universitär ausgebildet werden. Bei aller Liebe, aber einige Berufe sollten der staatlichen Überprüfung verbleiben.

Wo und wie die Ausbildung mit welchem Schwerpunkt stattfindet ist m.E. viel interessanter und wichtiger; auch für den zukünftigen Arbeitgeber.

Hätte ich als Arbeitgeber das Problem und die Wahl, würde ich einen soliden "Staatsexamler" einer bekannten Präsensuni einem "Fernunistudenten aus Hagen ohne weiteres akademisches Präsens-Zweitstudium" vorziehen.
 
"Ref. jur." nennen darf. Abgesehen davon, dass m.E. diese Bezeichnung erst recht lächerlich ist.

..... wer unbedingt einen Titel während des Fernunistudiums braucht - auch ohne irgendeinen anderen universitären oder staatlichen Abschluss zu haben - kann sich ja jetzt schon stud. iur. nennen.:haumichwech:

Spass: Auf geht's zum Visitenkartendrucken, oder? :freu2:
 
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