Sonstiges Erste Juristische Staatsprüfung an der FernUni - Prüfungsordnung

Grundsätzlich finde ich es klasse, dass man den Fernstudenten endlich auch den Zugang zum ersten juristischen Staatsexamen ermöglicht.
Vielen Dank an Mario für die gute Informationsversorgung.

Ich werde erst den Bachelor of Law ganz normal zu Ende machen, dann kann man immer noch schauen wie sich die ganze Sache weiterentwickelt. Ich persönliche finde den Aufwand für die EJP zu lernen schon heftig! Viele Vollzeitstudenten nehmen sich nur für diese Vorbereitung ein ganzes Semster Zeit. Ich bezweifle das ich das im Moment schaffen würde von daher schaue ich mal wie sich das entwickelt und ob ich es mir vielleicht in ein paar Jahren zutraue. :)

Und ich warte sowieso dann darauf das die Einführung in die WiWi wieder streichen :D
 
Natürlich wird einem bei der Ersten Prüfung nichts geschenkt - wozu auch, ist an anderen Unis ja vermutlich auch nicht anders und letztlich muss man ja vor dem zuständigen Justizprüfungsamt bestehen, und ich glaube, denen wird es gleich sein, an welcher Uni und auf welchem Wege man sich sein Wissen angeeignet hat.

Es gibt noch sehr viele Dinge bei der Ersten Prüfung zu klären (zB die Akzeptanz in anderen Bundesländern...), letztlich bleibt es aber wie immer eine ganz persönliche Sache, in welchen Weg man einbiegen möchte, denn Erste Prüfung und Master sind und bleiben eben nicht vergleichbar!



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Letzte Woche 4 Klausuren, morgen und Freitag noch je eine und dann geht es ab Wochenende in die Ausformulierung der HA...



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Das Problem im ersten Examen ist für mich aber, dass die, die durchfallen, nach x Jahren Studium nur mit dem Abitur dastehen.
Dieses Risiko ist einem doch bewusst, wenn man sich in einen StEx-Studiengang einschreibt.

Es gibt noch sehr viele Dinge bei der Ersten Prüfung zu klären (zB die Akzeptanz in anderen Bundesländern...)
Die Prüfung wird zum großen Teil vom Land abgenommen. Deshalb sehe ich bzgl. der Akzeptanz kein Problem.

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Falls jemand noch eine Idee für einen guten Artikel sucht, kann er ja den "dummen Südstaatlern" wie mir gerne erklären, was es mit der verfassten Studierendenschaft und allem drumherum auf sich hat. Das kenne ich aus meiner ersten Studienzeit nämlich nicht :whistling: Der Artikel im Sprachrohr setzte leider das Wissen um eine solche Struktur bereits voraus und ging nur auf die von der Wahl betroffenen Organe (?) ein.
 
[QUOTE="FlyingCircus, post: 138505, member: 5602]"
Die Prüfung wird zum großen Teil vom Land abgenommen. Deshalb sehe ich bzgl. der Akzeptanz kein Problem.[/QUOTE]

Mir ging es um die Akzeptanz des universitären Teils an der FernUni und der Akzeptanz der Prüfungsämter anderer Bundesländer, ob die die Vorleistungen der FernUni akzeptieren.
Die FAQ's dazu lassen das noch recht offen, ob das auch außerhalb von NRW umgesetzt wird.




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Das dürfte unproblematisch auf jeden Fall in NRW umgesetzt werden, denn dort ist der Sitz der Fernuni Hagen. Wer Probleme vermeiden will, sollte daher auch die staatliche Prüfung in NRW ablegen. Das sollte organisatorisch zu bewerkstelligen sein.

Eine dann von NRW zugesprochene Befähigung zum Richteramt bedarf meines Erachtens gar nicht der Anerkennung anderer Bundesländer.
 
Ich denke auch, dass die Staatsprüfung und Referendariat in NRW abgeleistet werden müssen - und das vielen Fernstudenten (z.B. Südstaatlern) die Entscheidung abnimmt. Für mich sind die 6 Präsenzprüfungen schon Grund genug, es gar nicht zu erwägen. Im ganzen BoL Studium hatte ich keine 30 Klausurstunden. Und jede sollte man mind. 5 mal geübt haben, besser 10 mal. Macht 30-60 Übungsklausuren a 5std...nix für'n Teilzeitstudenten find' ich.
 
Mal sehen, ob und wann man den ersten FernStudenten mit erfolgreich abgelegtem Ersten Staatsexamen mit großem TamTam an der FernUni begrüßen wird...




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Mir ging es um die Akzeptanz des universitären Teils an der FernUni und der Akzeptanz der Prüfungsämter anderer Bundesländer, ob die die Vorleistungen der FernUni akzeptieren.
Die FAQ's dazu lassen das noch recht offen, ob das auch außerhalb von NRW umgesetzt wird.

Die Fernuni kann keine Aussage darüber treffen, ob andere Prüfungsämter ihre Leistungen anerkennen. Deshalb wird diesbezüglich auch nie etwas in den FAQ zu finden sein.

Aber zum Trost: Viele Leistungen in einem Präsenz-StEx-Studiengang werden bislang auch nicht in immer in anderen Bundesländern anerkannt.
 
Hallo,
zur Frage 'Ableistung Vorbereitungsdienst (vulgo Referendariat) in einem anderen Bundesland'. Viele, die hier lesen und schreiben, sind doch mehr oder weniger juristisch vorgebildet oder erfahren. Also, lies doch mal im Gesetz nach! Jawollo, dort steht manche Frage einfach beantwortet.
So zB im 'Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) §5' (schaust du hier: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JAG+ND+§+5&psml=bsvorisprod.psml&max=true): '... Wer die erste Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag in entsprechender Anwendung des § 119 Abs. 1 bis 3 und 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen ... ' Wo die Prüfung abgelegt wurde, interessiert nicht. Das spielt nur eine Rolle, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt, hier hat jedes Prüfungs-OLG andere Regeln.
Siehe auch den Beitrag hier: http://www.juraexamen.info/wohin-zum-referendariat-teil-1/
Gruß
 
Du schreibst hier von der ZWEITEN Prüfung...dieser Thread behandelt die ERSTE JP.
Und da ich nicht vorhabe, die erste abzuleisten, interessiert mich die zweite schon gar nicht.
 
Es ging ja auch um die Beantwortung der Frage, ob man zum Einen mit der ersten Prüfung an NRW gebunden ist, aber dann danach auch in einem anderen Bundesland das Referendariat machen kann, von daher ist diese Info schon nicht schlecht gewesen.



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Die letzten Beiträge scheinen wieder einmal ein Beispiel dafür, daß in schriftlichen Foren leicht Missverständnisse entstehen.
Ableistung Referendariat in einem anderen Bundesland nach Bestehen der ersten Prüfung = grundsätzlich bis auf die Platzverteilung null Problemo (siehe oben).
Hat man den universitären Teil der ersten Prüfung zB in Hagen (OLG Hamm) bestanden und möchte den staatlichen Teil zB im schönen München/Bayern ablegen, gilt es laut https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/japo/japo_ab_1_1_2016.pdf zu beachten:
- Gleichwertige Leistungen einer Uni werden anerkannt (was auch immer das an vorzulegenden Unterlagen im Einzelfall bedeutet)
- die letzten zwei Semester muß der Kandidat an einer Uni im OLG-Bezirk des Prüfungsortes immatrikuliert gewesen sein (sprich in München).
Letzteres ließe sich einrichten, indem sich der hoffnungsvolle Kandidat rechtzeitig dort einschreibt und als Zweithörer in Hagen (oder andersherum?) ... (tricky, tricky) Es scheint allerdings nicht viele Studenten zu geben, die freiwillig nach Bayern wechseln ...
Aber alles in allem: erstmal die Bälle flach halten: bis der erste Absolvent in Hagen mit dem universitären Teil der Prüfung fertig ist, vergehen noch ca. zwei Jahre - da kann und wird sich noch einiges an den Formalien ändern.
Auf jeden Fall viel Spaß beim weiteren Studium an alle
 
Die EJP macht ja nur für die Sinn, die sich auch dem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen stellen wollen.

Das mag Deine Meinung sein, ist aber m.E. genauso teilfalsch wie wenn man sagt der Bachelor macht nur Sinn, wenn man auch den Master machen will.

Wer sich für das Thema insgesamt nicht interessiert, der sollte dann auch die Diskussion nicht durch müßige Beiträge stören ...

Wenn damit ich gemeint sein sollte: wenn mich das Thema nicht interessieren würde, würd' ich's nicht lesen und nix posten. Ich bin nach eingehender Lektüre lediglich zum Schluss gekommen, dass die EJP für TZ-Studenten kaum machbar ist, und für mich nicht in Frage kommt.
 
Nur ein erstes juristisches Examen zu machen ist relativ großer Unsinn, weil es für ein Ausüben einer juristischen Tätigkeit eben inzwischen andere Abschlüsse gibt (Wirtschaftsjurist, LL.B.) um mal auf der gleichen Ebene zu bleiben (zumindest im öD).

Sicher ist der Studiengang für die Erste Prüfung nicht als einfach zu bezeichnen, weil ja auch letztlich neben der FernUni Hagen noch eine weitere Prüfinstanz hinzu kommt, und spätestens bei den Justizprüfungsämtern steht man klar im Wettbewerb mit den Studierenden anderer Hochschulen - ich denke, dass es spätestens da zur Trennung von Spreu und Weizen kommen kann.

Aber sind wir doch optimistisch, es ist eine Forderung seit vielen Jahren, auch über die FernUni Hagen den Weg zum 1. StEx zu erhalten - und der ist jetzt da, und nun liegt es an uns Studierenden selbst, wie wir damit umgehen können und werden.

Und ich bin mir sicher, dass es auch irgendwann zu den ersten Absolventen kommen wird, die im Fernstudium den Weg zum 1. StEx gegangen sind, und: es ist EIN Weg, aber sicher nicht DER Weg.

Für uns bereits aktiv Studierende ist es vermutlich eh ratsam, erst einmal den LL.B. zu Ende zu bringen, und dann zu entscheiden, welchen weiteren Weg man gehen möchte - es besteht also kein Grund zur übertriebenen Hektik (außer man hat bereits den LL.B. und hat mangels Alternativen bereits den LL.M.-Weg eingeschlagen...).



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.... vielleicht sollten man erst einmal mit berücksichtigen, dass das z.Z. noch ein Vorhaben innerhalb des Bundeslandes NRW ist und noch nicht einmal allen Justiz- und Kultusministerien der Bundesländer bekannt sein dürfte.

Ich vermute einmal, dass die Antragsteller selber etwas überrascht sind und noch nicht allzu viel ernsthaft "aufgegleist" haben, ausser Gedankenspiele und "verwirrende Zwischenlösungen" bis zur neuen Prüfungsordnung 2016, damit gewisse Synergien im Falle eines Falle genutzt werden könnten.

Der gesellschaftliche Beifall, wenn überhaupt, dürfte dann später nach der entsprechenden politischen Farbenlehre des jeweiligen Bundeslandes ausfallen (siehe z.B. bisher unterschiedlich strenge Zulassungsbedingungen der Bundesländer zu einem Hochschuldstudium an eigenen Hochschulen, insbesondere für eigne Landeskinder; oder siehe nicht mehr kostenfreie "Nutzung" von Universitätsbibliotheken ausserhalb NRWs mit Hagener Studienausweis).

Wie die anderen Bundesländer und juristischen Traditionsuniversitäten dazu zukünftig stehen werden, wird sich dann bald in den neuen und veränderten "Juristischen Ausbildungsordnungen der einzelnen Bundesländer" mehr oder minder aggressiv zeigen.

Und letztlich werden das liebe "Landesgeld" sowie die Kapazitäten für die Referendariatsplätze des jeweiligen Bundelandes den Ausschlag geben, falls nicht bis dahin - also dann für die ersten Hagener - schon die gesamte Hochschulbildung Bundesangelegenheit geworden sein sollte.

Die "bauernschlauen" Bayern werden Dir dann mutmasslich "tricky" (@derprofi ) etwas husten: Ein NRW-Ticket wird dort in absehbarer Zeit wohl nie zum Zug kommen. Es sei denn, die CSU stellt sich bundesweit auf und die Mehrheit der NRWler wählt bayerisch "schwarz" und isst morgens und abends Weisswurst mit süssem Senf.
 
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