Sonstiges Erste Juristische Staatsprüfung an der FernUni - Prüfungsordnung

Die letzten Beiträge scheinen wieder einmal ein Beispiel dafür, daß in schriftlichen Foren leicht Missverständnisse entstehen.

Allerdings. Ich bezog mich lediglich auf einen Wechsel während des Studiums. Von der Ableistung des Refs habe ich nie gesprochen, da man mit dem 1. Examen natürlich innerhalb der BRD das Referendariat machen kann.
 
Hall an alle,
heute lag im Postfach die 'Hagener Depesche' (oder so ähnlich). Dort wird auch das 'innovative neue' Studienangebot EJP vorgestellt. Allerdings ohne wirklich neue Infos für uns Jura-Experten ...
Bin ja mal gespannt auf die offiziellen Infos zur Einschreibung, die ja im Mai (?) kommen müssten.
Gruß
 
Hi !
Ich habe mit der Studienberatung in Hagen gesprochen. Bis die Prüfungsordnung in Kraft ist - also am 01.06.2016 - können sie noch keine definitiven Aussagen (z.B. zur Anerkennung von Prüfungsleistungen) geben. Fakt ist, dass man sich ab 01.06.2016 für den neuen Studiengang zum Wintersemester einschreiben kann. Auch wird dann erst eine ofizielle Presseerklärung rausgegeben.......ach, und sie bieten den Studiengang sowohl in Vollzeit, als auch in Teilzeit an (wobei ich Teilzeit als etwas unrealistisch ansehe, da man , bis man die zur Staatsprüfung kommt, wahrscheinlich Gehstock oder Rollator benötigt.. *hihi*).
Ich habe an der Präsenzuni die Zwischenprüfung abgelegt und weiß, dass man sich nach allen Klausuren mindestens 1 Jahr intensiv auf die Staatsprüfung vorbereiten sollte. Auch ist die Empfehlung 50-100 Übungsklausuren (Uniklausurenkurs), die korrigiert werden, zu schreiben. Bin gespannt, ob das die Fernuni in den Regionalzentren auch anbietet ?!?!?
Ich hatte mich schon damit abgefunden, kein Volljurist zu werden und habe mich an einer Fern - FH für den LLB eingeschrieben, weil es dort als Hauptfach Immobilienrecht gab und wir eine Immobilienfirma haben. Könnte mich in den Hintern beissen, dass ich mich nicht für die Fernuni entschieden habe. Ich werde auch auf jeden Fall den Bachelor dort fertig machen (bin im 6.Semester) und mich parallel in den neuen Studiengang einschreiben. Sollte gehen. Aber wie gesagt, konkrete Aussagen kommen erst ab dem 01.06.2016.
Auf jeden Fall werde ich mich einschreiben; wie sieht es mit euch aus?

Grüßle aus Stuttgart
 
Man muss einfach mal abwarten, wie sich das alles gestalten wird.

Es ist ein weiteres Angebot der FernUni Hagen und jeder muss für sich entscheiden, ob es sinnvoll ist oder nicht. Für mich persönlich ist es eher unsinnig, da mir der LL.M. ausreicht, um mein Ziel zu erreichen.

Ob das realistisch als TZ-Student ist, über diesen neuen Studiengang das Erste Examen zu machen wird sich zeigen...

Ich werde das aus reiner Neugierde immer wieder mal im Auge halten, was sich da so tut :-)
 
Hallo zusammen,
jetzt sind die Unterlagen da für das EJP-Studium. Könnte mich interessieren, denn einmal im Leben sollte jeder ein juristischen Staatsexamen schreiben ...
Da ist mir aufgefallen, dass das obligate Modul '55501 EM* Grundlagen' augenscheinlich exakt dem Modul 'Rechtsgeschichte' des LLM entspricht.
Letzteres habe ich bereits abgelegt; ob man sich das anrechnen lassen kann? - Gleichwertigkeit ist bei identischem Kursstoff ja gegeben ...
 
Einfach fragen. Mehr als nein sagen, können sie nicht tun ;-)
 
Weiß zufällig jemand ob die Schwerpunktsbereiche des EJP auch als Wahlmodule für den LLB angeboten werden? Die Auswahl dort sagt mir mehr zu als die im Bachelor…
 
Hallo,

die Pflicht- und Wahlmodule sind in der Prüfungsordnung aufgelistet. Und da diese ja ebenfalls recht neu ist, glaube ich nicht, dass da in Kürze was dran geändert wird.
 
Hallo,

die Pflicht- und Wahlmodule sind in der Prüfungsordnung aufgelistet. Und da diese ja ebenfalls recht neu ist, glaube ich nicht, dass da in Kürze was dran geändert wird.

Auf das Datum der PO zu schauen…darauf bin ich nicht gekommen - danke!
Dann frag ich vielleicht mal beim Prüfungsamt an…grade das internationale und supranationale Verfahrensrecht der gewerblichen Schutzrechte würde mich ja schon interessieren!
Ich sag' hier beischeid, sobald ich Rückmeldung erhalten habe.
 
Hallo alle,
ich habe meinen Start in das Studium EJP nach hinten geschoben (nicht aufgehoben): vorerst versuche ich den LLM abzuschließen, dann sehen wir weiter ... Allen Studis des EJP viel Erfolg, ich bleibe als Beobachter dabei.
Gruß
 
Hi zusammen, ich habe auch mal eine Frage. Dort ist ja erwähnt, dass eine praktische Studienzeit von 3 Monaten vorgesehen ist.
In dem Merkblatt des OLG Hamm ist vermerkt, dass diese allerdings in einer vorlesungsfreien Zeit stattfinden muss. Faktisch gibt
es ja garkeine freie Vorlesungszeiten bei der FernUni. Somit dürfte es doch auch niemanden stören, wenn man die Scripte einfach
weiter studiert und sich dann zu den Prüfungen anmeldet, oder? Hat da mal jemand drüber nachgedacht? :-)
 
Anstelle von Semesterferien gibt es an der FernUniversität versandfreie bzw. bearbeitungsfreie Zeiten, also Zeiten, die nicht für die Bearbeitung von Kursen vorgesehen sind und zu denen kein Versand mehr erfolgt. Gem. § 25 der Prüfungsordnung müssen die praktischen Studienzeiten "während der bearbeitungsfreien Zeit in der Regel in zwei Teilen abgeleistet werden". Im Prinzip müsste man wohl nur drauf achten, dass die Praktikumsstellen einem für die Klausurtage freigeben.
 
Vielen DAnk für die Antwort. Wie lange ist denn i.A. diese bearbeitungsfreie Zeit? Handelt es sich hier um Tage oder sogar Wochen?
BG
 
Wenn man im Bachelor als Wahlmodul die Vertiefung Strafrecht gewählt hat, kann man sich das beim EJP Studiengang übrigens als das EM Strafrecht Modul anrechnen lassen. Leider konnte man mir im Prüfungsamt aber nicht sagen, ob die Summer School of Law als Fremdsprachenausbildung gewertet wird.

Ich hab die Frage dann mal an das Landesjustizprüfungsamt NRW gemailt. Die Mail wurde aber wohl leider ignoriert...

Wenn dies auch möglich ist, kann man durch geschickte Auswahl der Wahlmodule auf jeden Fall schonmal Zeit beim EJP Studiengang sparen.
 
Wenn man im Bachelor als Wahlmodul die Vertiefung Strafrecht gewählt hat, kann man sich das beim EJP Studiengang übrigens als das EM Strafrecht Modul anrechnen lassen. Leider konnte man mir im Prüfungsamt aber nicht sagen, ob die Summer School of Law als Fremdsprachenausbildung gewertet wird.

Ich hab die Frage dann mal an das Landesjustizprüfungsamt NRW gemailt. Die Mail wurde aber wohl leider ignoriert...

Wenn dies auch möglich ist, kann man durch geschickte Auswahl der Wahlmodule auf jeden Fall schonmal Zeit beim EJP Studiengang sparen.

Es wäre ja wichtig zu wissen ob man damit seine "Fremdsprachenausbildung" erhalten kann :)
 
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