Sonstiges Frage zu einem Fall

Mir gehts jetzt grad so wie dir. Der Sanitäterfall hat so eine ganz andere Lösung, wie ich sie habe. :eyeroll2:
Vielleicht hast du ja Zeit, dir den auch nochmal anzusehen. Würde mich Interessen, ob du auch auf ne andere Lösung gekommen wäret.

Ich mach jetzt mal Pause, dann setz ich mich mal an deinen Fall.
 
Ich komme grad aus der Lärm-Fall(e) zurück... :tongue2:

du bist nicht allein!
Der war echt komisch. Die Klagehäufung hätte ich dort auch angesprochen, dafür hätte ich bei vielem, was da drin war, gar nicht so nen Zinnober gemacht. Ich glaube, es gibt viele Wege die nach Rom führen, und es scheint viele Wege zu geben, so eine Falllösung aufzubauen.

Daher sollten wir uns jetzt nicht so nen Kopf machen.

Hast du beim Sanitäter auch nach § 49 geprüft?
 
Hast du beim Sanitäter auch nach § 49 geprüft?

Nö, ich hatte nach 48 geprüft. Mir war auch bis heute Morgen "irgendwie" unbekannt, dass man sowohl 48 als auch 49 in einem Fall prüfen kann...
Und ehrlich gesagt frage ich mich so langsam, warum es überhaut 2 Paragraphen gibt, wenn man doch so lange beiden prüfen kann, bis man auf das "gewünschte" Ergebnis kommt...

Ich glaube so langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...
Wenn das mal gut geht am Mittwoch...
 
Ich hoffe es einfach. Nebenbestimmungen bereiten mir immer Bauchschmerzen. Hier hab ich einfach so angenommen, dass das schon in Ordnung war mit der Nebenbestimmung. :facepalm: von daher kam ich natürlich aus ner ganzen anderen Ecke mit meiner Lösung.

Es sind immer so kleine Details, die ich übersehe, die mir dann das Genick brechen. :cautious:
 
Hallo ihr beiden,

meine Frage klingt bestimmt sehr komisch, aber ich meine sie ernst.
Mit welchen Gesetzen geht ihr morgen in die Klausur?
Bis gerade wollte ich nur mit Nomos Öffentliches Recht rein gehen.
Irgendwie dachte ich, dass das ausreichend wäre.
Nun habe ich mich mal an die Klausur SS10 gemacht.
Die wollten die Fristenberechnung auch wirklich mit BGB und ZPO haben.
Abgedruckt waren die entsprechenden Paragraphen nicht in der Klausur.
Die sind in meinen Nomos jedoch nicht drin...
Die wären beide im Nomos Zivilrecht drin, den ich aber nicht habe...
Sind in eurer Gesetzessammlung BGB und ZPO drin?
 
Hi Sammy,

ich habe den DTV Text Öffentliches Recht. Zusätzlich werde ich noch das BGB mitschleppen. Oopsie... ich glaub das hab ich letztens weggeschmissen, weil zu alt :ohyeah: Was anderes nehme ich nicht mit.

Habe heute nacht schon von der Klausur geträumt. Ich hatte alle meine Sachen vergessen, musste mir dann irgendwo einen Schönfelder leihen und keiner hatte nen zweiten Stift :tongue2: erwähnte ich, dass ich froh bin, wenns morgen rum ist?
 
Hallo ihr beiden,

meine Frage klingt bestimmt sehr komisch, aber ich meine sie ernst.
Mit welchen Gesetzen geht ihr morgen in die Klausur?
Bis gerade wollte ich nur mit Nomos Öffentliches Recht rein gehen.
Irgendwie dachte ich, dass das ausreichend wäre.
Nun habe ich mich mal an die Klausur SS10 gemacht.
Die wollten die Fristenberechnung auch wirklich mit BGB und ZPO haben.
Abgedruckt waren die entsprechenden Paragraphen nicht in der Klausur.
Die sind in meinen Nomos jedoch nicht drin...
Die wären beide im Nomos Zivilrecht drin, den ich aber nicht habe...
Sind in eurer Gesetzessammlung BGB und ZPO drin?
Welche darf man denn laut Studien- undPrüfungsinfo mitnehmen?
Eventuell stand im SS 2010 ja BGB und ZPO oder Schönfelder mit dabei bei den Hilfsmitteln?
 
Das ist eher schwammig gehalten:
"Gängige Gesetzessammlungen: z.
B. Sartorius I, Schönfelder oder dtv oder
Nomos-Ausgaben; Gesetzessammlungen
der Länder nicht erforderlich"

Die Nomos Ausgaben z.B. sind nicht begrenzt auf öffentliches Recht, so dass man m.E. Zivilrecht mit rein nehmen dürfte...
 
Da aber der Schönfelder mit dabei steht würde ich ihn oder die darin fürs Verwaltungsrecht auch relevanten Gesetzestexte als dtv-Ausgabe mitnehmen.
 
...
Aber vielleicht liegt Schnecke mit ihrer Vermutung auch richtig, dass die das damals mitbringen sollten...
Ich kann heute abend bzw falls ich zu spät zurückkomme morgen früh in der alten Studien- und Prüfungsinfo schauen wenn Du willst. Im Moment sitze ich viele Kilometer davon weg.:-D
Aber wenn Schönfelder ausdrücklich als zugelassenes Hilfsmittel da steht, werden Paragraphen aus dem BGB nicht beigefügt werden in der Klausur.
 
Ich kann heute abend bzw falls ich zu spät zurückkomme morgen früh in der alten Studien- und Prüfungsinfo schauen wenn Du willst. Im Moment sitze ich viele Kilometer davon weg.:-D
Aber wenn Schönfelder ausdrücklich als zugelassenes Hilfsmittel da steht, werden Paragraphen aus dem BGB nicht beigefügt werden in der Klausur.
Das ist lieb von dir! Aber das brauchst du nicht! Du solltest dich lieber nach deiner Klausur erholen und wieder heil zu Hause ankommen.
Ich habe jetzt mal bei meinen Büchern gestöbert und mir fehlt jetzt nur noch die ZPO und da dürfte hoffentlich nur der § 222 eine Rolle spielen. Alles andere habe ich jetzt in verschiedene Gesetzestexten und werde die vorsichthalber auch mal mitnehmen...
 
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