So, hallo alle miteinander.
Ich hab Eure Forenbeiträge gelesen (evtl. nicht mehr alle im Kopf), aber ich würde gerne etwas zu Comics und zu Art.14 sagen.
Also:
1. Sicherlich seid ihr auf den Essay von Lacassin gestoßen, der Comics als "neunte Kunstgattung" einordnet. Jeder kann ja gerne über das Medium Comic nachforschen. Allerdings glaube ich, es wäre besser sich nicht auf den wissenschaftlichen Diskurs "Was ist Kunst!" einzulassen. Ich denke es ist ausreichend, das Comic unter einen der drei Kunstbegriffe zu subsumieren (bitte melden, wenn Gegenteiliges vertreten wird!). Und dafür lassen sich Belege im Sachverhalt finden. Sicherlich wäre auch eine Argumentation die subtantiellen Merkmale der Gattung Comics in ihrer Intermedialität auch gut vertretbar.
2. Art. 14: Der Comic-Buch Verlag: Ein Künstler (ich formulier das jetzt mal laienhaft) schafft normal ein Kunstwerk, daran hat er dann das Urheberrecht. Der A ist hier Autor. Wer sagt den eigentlich, dass er auch der Zeichner oder Graphiker ist? Wer hat das Urheberrecht auf Entenhausen? Liefere ich dem Verlag des "Lustigen Taschenbuchs" eine Geschichte, verkaufe ich ihm doch diese und der Verlag setzt es in ein Comic um. Verkaufe ich ein Drehbuch an ein Filmunternehmen, verkaufe ich doch meine Rechte. Wer klagt, wenn ich Raubkopien mache? Der Drehbuchautor? Wenn ich als Ingenieur/Architekt in einem Unternehmen ein Design für einen Auftrag erstelle, hab dann ich oder das Unternehmen die Rechte. Was sind denn meine Verpflichtungen aus der Arbeit bei einem Verlag?
--> Achtung das hier sind nur mal meine Gedanken. Bitte belegt es gerne mit der Rechtsprechung. Besonders die Kommentare im Maunz/Düring zu Art.14 hab ich noch nicht genau gelesen.
--> Ich vertrete die Meinung (wie viele hier), dass Art.5 Abs.3 schlussendlich scheitert. Aber das Eigentum am Kunstwerk (Art. 14) (hier: Text/Autor, Zeichnung/Graphiker) hält doch der Autraggebende.
Könnt ihr hieraus was gewinnen?
Hoffe es wirkt nicht zu konfus für Euch!
LG Murmel