Hausarbeit Hausarbeit 55104 Abgabetermin 11.12.2012

Hallo BOOKWORM

Wie man sieht, liest Du auch dieses Forum. Schönen Dank für Deinen ersten generellen Beitrag!
Kannst Du uns vielleicht freundlicherweise demnächst auch etwas zur speziellen HA beitragen?

Dass Du für SUUMCUIQUE sprichst resp. glaubst sprechen zu müssen, zeigt das Dilemma.

Ich meinte nicht einmal SUUMCUIQUE - obwohl zu viel sowie hin und wieder Zielungenaues auch eher verwirren als helfen könnte, zumal sie die Problematik vom letzten Semester sehr genau kennen müsste! Ein Schelm, wer sich dabei etwas denkt? Gut gemeint ist nicht immer gleich auch gut gemacht!

Dann 'mal los, liebe "Bücherwürmin"; konstruktive und kritische Beiträge zur HA benötigen wir dringend!
 
Hallo Belgarath

Deinem Votum kann ich mich voll anschliessen!

"Verpflichtet" ist wohl keiner aktiv weiterzumachen! Aber wenn man aufgrund eines Beitrages dem anderen eine helfende, weiterführende Antwort gibt und dann jemanden später etwas dazu fragt, dürfte man zumindest eine konkrete Antwort erwarten, oder? Ich meine nicht die Forenadministration, sondern die, die offensichtlich eine Hausarbeit schreiben oder so tun!

Aber vielleicht ist der Leidensdruck aufgrund der mutmasslich langen Abgabezeit noch nicht gekommen. Hoffen wir auf die "Endzeitstimmung" vor dem 11. Dezember 2012!
 
Hallo BOOKWORM

Ich glaube, wir sind alle Erwachsen und haben zumindest eine Reifeprüfung und meist auch noch ein Erst- und Zweitstudium absolviert!
Wie man sieht, liest Du auch dieses Forum. Schönen Dank für Deinen ersten generellen Beitrag!
Kannst Du uns vielleicht freundlicherweise demnächst auch etwas zur speziellen HA beitragen?

Dass Du für SUUMCUIQUE sprichst resp. glaubst sprechen zu müssen, zeigt das Dilemma.
Ich glaube nicht für suumcuique sprechen zu müssen, sondern ich tue es. Die Erlaubnis beziehe ich auf Suumcuique.


Ich meinte nicht einmal SUUMCUIQUE - obwohl zu viel sowie hin und wieder Zielungenaues auch eher verwirren als helfen könnte, zumal sie die Problematik vom letzten Semester sehr genau kennen müsste! Ein Schelm, wer sich dabei etwas denkt? Gut gemeint ist nicht immer gleich auch gut gemacht!
Nachdem ich den Satz mit dem Schelm schon das 2x lese, frage ich mich was genau Du damit eigentlich implizieren willst.

Ich hoffe, Du bist mit mir einer Meinung, dass dieses spezifische Forum den "Gegenstand der Lösung der HA" für Hausarbeitschreibende haben sollte.

Dazu gehört meines Erachtens Kenntnis der HA-Aufgabenstellung und ein gewisses Eingelesensein, um zielführende Fragen zu stellen, wenn man wirklich Antworten sucht. Eine HA müsste sich m.E. hier "ernsthaft und fortschreitend" entwickeln und diskutiert werden können, denn keiner der meisten Hausarbeitschreibenden hat wohl schon die Zugangsberechtigung zur Klausur, oder?

Dann 'mal los, liebe "Bücherwürmin"; konstruktive und kritische Beiträge zur HA benötigen wir dringend!

Ich kann Deinen Frust verstehen. Das hier ist ein Diskussionsforum und es kommt keine richtige Diskusion in Gang.
So was sind wir aber doch von allen Foren mittlerweile gewohnt, es sind immer nur eine handvoll Leute die am Ende diskutieren und vielleicht sind einfach auch einige noch nicht so weit, da sie noch mit anderen EAs oder HAs beschäftigt sind. Man weiss an der FU nie wer was gerade bearbeitet, daher würde ich hier auch nicht so weit gehen zu sagen, die Klicks auf diese Seite sind nur Abgreifen von Infos.
Eine Mitdiskussion von mir wird es auch nicht geben, da ich die HA nicht mitschreibe. Aber es sollte mir dennoch erlaubt sein diesen Beitrag anzuklicken und mitzulesen, da mich auch die Links etc. interessieren.
 
Hallo "bookworm"

Freut mich, dass Du so engagiert reagierst.

Aber die Frage bleibt für mich, warum nimmt es SUUMQUIQUE nicht selber in die Hand oder machst Du das in ihrem Auftrag als "Sekretärin" oder so!

Wer hier so breitgestreut frühstartet und ein sich überschlagendes Feuerwerk von Quellen hinterlässt und anschliessend - wenn es konkret wird - sich tot stellt oder aus anderen Gründen "abschaltet", muss sich fragen lassen dürfen, was das sollte, insbesondere dann, wenn wir von Dir vernehmen dürfen, "sie habe ab sofort gar kein Interesse mehr, weil sie die Hausarbeit schon bestanden habe".

Aber diejenigen, die A gesagt haben, sollten auch für ein nachfragendes B zur Verfügung stehen; mehr habe ich nicht geschrieben, oder?





@ An ALLE

Die Zulässigkeit geht bei mir unproblematisch, aber stark ausführend durch. Bei der Begründetheit komme ich auf zwei Obersätze, zwischen denen es zu entscheiden gilt: Kernpunkte "Verbreitungsfreiheit von Kunst, insbesondere die Kunstform COMIC" oder "Reines kommerzielles Interesse des Verlages an der Verbreitung des COMICS". Je nach Wahl gibt es für mich verschiedene Prüfreihenfolgen und Schwerpunkte der HA. Wie seht Ihr das?

Entschuldigung, falls sich jemand durch SUUMCUIQUE, bookworm und mich genervt fühlen! Das machen wir nie wieder, oder?
 
Wir werden es gewiß wieder tun! :victorious:


Das gehört durchaus dazu, und man sollte in der Lage sein, auch kontrovers und zugespitzt Sachverhalte bis zum Ende durchzudiskutieren.

Wichtig ist dabei aber, daß die persönliche Wertschätzung und der Respekt vor dem Gegenüber nicht auf der Strecke bleiben.

Und ideal wäre, wenn sich solche Diskussionen um das eigentliche Thema drehen und weniger um die Rahmenbedingungen ...
 
Ja, solche Diskussionen tauchen mal in deen Foren auf u. helfen nicht wirklich weiter um die HA zu bestehen.
 
Hallo Belgarath

Grosses Ehrenwort; so soll es sein, aber manchmal ist es notwendig!
 
Hallo Helgoland

Kann sein, dass ich hier die Antwort von Dir auf die unten stehende Frage überlesen habe.

@Helgoland Die Quelle, dass der Art. 14 GG von Art. 5 III 1 1. Alt. GG konsumiert wird, bin ich noch schuldig und suche diese schnellstens in meinen Unterlagen heraus.

Mir erschließt sich im Moment nicht warum Art 14 v. Art. 5 III GG konsumiert wird.:confused:


Komm mit der Aussage von Dir einfach nicht klar.

Wäre nett, wenn Du hier noch mal die Quelle nennen könntest.

Vorab danke.

VG
Hubert
 
Hallo Hubert

Bin unterwegs (Flughafen) nach Hause, wo die Unterlagen noch gesichtet werden müssen. Dann schreibe ich hierzu etwas. Übrigens im Kommentar Sodan steht auch so etwas in Bezug auf Pressefreiheit und Art. 5 III GG. Begründung: Die Pressefreiheit sei auf jeden Fall in der Norm 5 III schon enthalten (... verbreiten und so!) und 5 III sei allein vorzugswürdig zu prüfen, da insbesondere keine Schranken ausser immanente vorherrschen. Das ist jetzt etwas holprig aus dem Gedächtnis zitiert!
 
Hallo Hubert

.... aber solche nicht weiterführenden Diskussionen zeigen uns hin und wieder, dass wir alle "kleine Sünder" sind, oder? Angeschriebene natürlich ausgenommen (Spass)!

Und jetzt gehen wir gleich "in die Luft"!
Ein schönes Wochenende!
 
Da ist man ein paar Tage weg und schon brennt Rom! Oh Weia! :whistling:

@Helgoland,

1. Ich werde deine HA hier nicht lösen. Das musst du schon selber tun und deine Lösung am Ende muss nicht die Lösung der anderen sein oder werden.

2. Ich habe meinen eigenen Zeitplan, fünf paralell laufende Module, meine konkrete Ziele und muss mich nicht bevormunden lassen, wann, wie und wo ich mich äußern soll und worüber. Es gibt Menschen, die außerdem Ihrer Arbeit dazu gewissenhaft nachgehen und Ihre Familie wahrnehmen. Zu diesen Menschen gehöre ich.

3. Bookworm weiss in dem Fall, hunderprozentig wovon sie spricht, sonst hätte sie sich nicht geäußert. Wer uns kennt, weiss auch, dass wenn ich sie einstellen sollte, dann unmöglich als Sekretärin, sondern dass ich ihr mindestens eine ebenbürtige Partnerschaft, wenn nicht die alleinige Geschäftsführung anbieten müsste, um ihr nicht zu sehr auf die Pelle zu rücken und ihren Ansprüchen und Qualitäten gerecht zu werden. :rolleyes:

4. Ich muss in der Tat "keine Auslegung oder Entwicklungsschritte mitdiskutieren", möchte mich aber vor allem momentan mutwillig nicht selbstüberzeugt äußern, weil ich manche Grundrechtverhältnisse für mich nicht endgültig geklärt habe. Alles was ich z.Z. sehe, ist, dass entgegen deiner zuletzt vorgeschlagenen Prüfungsreihenfolge - die mir z.Z. sehr dünn vorkommt - alle ähnlichen Fälle, die man findet, u.a. durchaus Art. 12 I GG und 14 I GG neben Art. 5 III GG prüfen bzw. thematisieren. Das Sodan-Buch habe ich noch nicht zur Hand, um selber deine Angaben zu überprüfen. Und mit "holprigen", ungenauen Quellenangaben und Argumentationen kann ich mich nicht anfreunden. Oft ist es aber so, dass mehrere Ansichten vorliegen. Desto mehr man liest, desto mehr erkennt man, dass die Frage der Konkurrenz und Kollision von Grundrechten viel verzwickter ist, als es im ersten Blick scheint. Manchmal ist ein Grundrecht grundsätzlich lex specialis gegenüber einem anderen und eine Idealkonkurrenz kann dennoch im Einzelfall begründbar sein. Darüber hinaus können die Entscheidungen des BVerfG in der Literatur umstritten sein... Momentan bin ich am Recherchieren und versuche mich, einen allgemeinen Überblick zu verschaffen. Denn entgegen der Annahme bzw. Unterstellungen hier belege ich das Modul weiterhin in diesem Semester. Ich werde zwar höchstwahrscheinlich die Hausarbeit nicht vollständig redigieren und abschicken; ich bin aber sehr wohl daran interessiert, meine eigene Lösung am Ende mit der Musterlösung zu vergleichen.

5. Für die Hausarbeit im letzten Semester habe ich ca. 100 Seiten von BVerfG-Entscheidungen, mindestens vier verschiedene Lehrbücher (Degenhardt, Schmidt...), eine Dutzend Fachartikel, alle Kommentare in Beck-online plus das Heidelberger Kommentar ausgewertet und zusätzlich Fälle gelesen, um eine Idee von der Aufbau im VerfR zu bekommen. Ein brauchbares Ergebnis am Ende zu bekommen war m.E. nur durch Zusammenpuzzeln möglich. Was nicht passt, wird einfach ignoriert. Wer Erkenntnisse aber gewinnen will, muss selber lesen und nachdenken. Das ist ebenfalls, einen Grund regelmäßig abzuschalten.

6. Wenn du dich entschuldigen möchtest, weil du der Meinung bist, dass du nerven könntest, kannst du es gern für dich tun. Ich persönlich stehe dazu. :-D Und ja, ich werde es immer wieder tun. Was Leute von mir denken, ist mir relativ Schnuppe; auf unbändige Gefühlswelten hat die Vernunft oft nur geringen Einfluss. Nun, dass du es weißt, können wir vielleicht wieder auf eine sachliche Ebene zurückkehren.
 
Hallo SUUMCUIQUE

Ich habe Deine sehr emotionalen und tiefeinblickenden "Gemütswallungen" gelesen. Ich glaube, es wäre besser, dass Du sie löschen würdest (Selbstschutz): GOOGLE liest mit! Ein Netz vergisst selten etwas!

Sicher darf sich jeder so darstellen, wie er sich fühlt oder gesehen werden möchte. Ob das immer etwas mit Vernunft - wie Du hier meinst - zu tun hat, bezweifele ich einmal für den Moment sehr stark!

Liebe SUUMCUIQUE, beruhige Dich erst einmal. Vielleicht sieht der morgige Tag schon wieder "besser" für Dich aus. Jeder hat einmal ein "Scheisstag" und "greift ins Klo" ohne es zu merken!

Ich wünsche Dir ein ruhiges und erholsames Wochenende.
 
Gut, da ich noch nicht schlafen kann noch ein paar Gedanken.

Bin jetzt noch nicht vertieft in VfR eingestiegen u. habe im Moment auch keine Literatur i. d. Nähe.

Art. 14 würde ich i. d. Ha mit aufnehmen. Eingriff in das Eigentum oder Enteignung des Verlages stehen ja eh nicht zur Debatte. Deshalb u. a. Schutzbereich nicht eröffnet.

Zu Art. 12 Berufsverbot liegt für nicht vor. So, jetzt nur mal so aus d. Bwl-Denke geschrieben. Bisher konnte d. Verlag durch Gerichtsbeschluss nicht Umsätze mit den i. Rede stehenden Comic realisieren. Bei der ganzen Diskussion um den Art. 12 kann man je nach Argumentation diese Gedanken u. U. mit einbauen.

Hatte hier schon mal mit Juristen ein solche Diskussion. Unter Art. 14 werden ja keine Umsatzerwartungen berücksichtigt. Also könnte sich d. Art. 12 anbieten. Bleiben jedoch Umsätze aufgrund v. Gerichtsbeschlüssen aus, kann dies eine Gefährdung f. die Existenz eines Verlages sein -Zahlenmaterial s. Contolling/rfechnungswesen-. Es geht stets um Geld.

Letzterer Teil -letzter Absatz- passt nicht zu dieser HA

Wie stehen die anderen zu Art. 12 u. 14? Erwähnung i. d. HA und wenn ja oder nein mit welchen Argumenten?

P.S. Bin beruflich auch viel unterwegs gewesen. Bei Abwesenheit vom häuslichen Mittelpunkt standen primar die Aufgabenstellungen des Brötchengebers im Vordergrund. Viel Zeit blieb mir da nicht für private Dinge. Hätte eh nicht alle Lernunterlagen mitgenommen.
 
Zu Art. 5 III werde ich mal meine Gedankeen niederlegen. Dabei kann es u. U. auch zu schon genannten Einträgen Überschneidungen geben.

Eingriff dürfte ja klar sein.
Verfassun gsrechtl. Rechtfertigung: mit den bekannten begrifflichkeiten kollidierendes Verfassungsrecht u. praktische Konkordanz.

bekannte Formel des BVerfG: Je stärker Abbild u Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegen die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes.

AYuch sollte nochmals kritisch ergangener Urteilsüruch i. d. Ha durchleuchtet werden, ob hier richtl. Versäumnisse auszuschließen sind.

Dreh- u. Angelpunkt ist AYrt. 5 III

Ergangenes Urteil _keine Verbreitung d. Comics- auch hier ist die Kunstfreiheit heranzuziehen.

Im Moment noch nicht so richtig strukturiert. Aber auf den Weg dahin.

So, jetzt wird der Nacht-UHu mal richtig Bett.:sleeping:

Will morgen noch die Lösungsskizze für den Mingvasenfall einstellen.
 
Hallo Hubert

Zu Deinen "Nachtgedanken" ( 3 Uhr nachts!):
1) Wenn man von den Urteilen ausgeht werden eigentlich drei "Gedankengänge" ersichtlich:
a) Das/die Gerichte halten COMICS für keine Kunst (zweifelhaft),
b) das Cover "B als Schwein" allein verstosse schon gegen das "Allg. Persönlichkeitsrecht" und
c) die Verbreitung der COMIC-Bände wird vollständig untersagt.

Weiter ist fraglich, ob der COMIC-Verlag eine Bestandsgarantie aus Art. 14 GG für sich geltend machen kann. Und der Begriff "Eigentum" ist hier ein verfassungsrechtlicher Begriff. Möglicherweise ist das umstrittene "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" zu prüfen. Platt gesagt, soll mit Art. 14 GG das "Erworbene" geschützt werden. Dann müsste aber aus dem Sachverhalt herauszulesen sein, dass der V-Verlag irgendwie ein Recht, z.B. Urheberrecht, dazu hätte und zudem etwas hiermit erworben hat. "Chancen" alleine können es in Art. 14 GG nicht sein (siehe Kommentare).

Ob die Berufsfreiheit des V-Verlages betroffen sein könnte, also "das Erwerben/Tätigsein", hängt wohl stark vom Begriff "Beruf" ab: Verlag oder sogar nur ganz eng "COMIC-Verlag" und der Durchprüfung der "3-Stufe-Theorie" ab.

Meine "Arbeitshypothese" ist erst einmal: Das Verbot der Verbreitung von COMICS (8 Bände) mit diesem Cover für den V-Verlag. Primär und als HA-Schwerpunkt also Art. 5 III GG.

M.E. geht es gar nicht primär um kommerzielle Auswirkungen/Verwertung. Es geht m.E. darum, ob COMIC eine Kunstform sein kann/darf/soll. Und wenn ja, was COMIC im Zweifel nicht dürfen ("Allg. Persönlichkeitsrechte").

Schön Hubert, dass es hier am Sachverhalt mit uns weitergehen kann!
 
Ich werde mich mal ans Schreiben der HA ranmachen. Hoffe, dass der Austasch wieder "harmonisch" und kollegial erfolgt, schließlich muss jeder seine HA selber schreiben und eingestellte Kommentare können nur helfen. Streit und Rechtfertigungen sind da eher hinderlich.

Nach Studium der einschlägigen Entscheidungen des BVerfG sind folgende Grundrechtee prüfenswert (hatte ich bereits geschrieben). Alleine Art. 14 GG ist mir noch ein Rätsel, denn das Eigentum an den Comics ist betroffen. Ansonsten bleibt nur Art. 5 III GG positiv zu prüfen:

1. Kunstfreiheit - Art. 5 III GG (+, Schutzbereich eröffnet)
2. Meinungsfreiheit - Art. 5 I 1 GG (-, Schutzbereich nicht eröffnet)
3. Pressefreiheit - Art. 5 I 2 GG (-, Schutzbereich nicht eröffnet)
4. Berufsfreiheit - Art. 12 I GG (-, Schutzbereich nicht eröffnet)
5. Eigentumsfreiheit - Art. 14 GG (+, Schutzbereich eröffnet)
6. Gleichheitsgrundsatz - Art. 3 I GG (-, Schutzbereich nicht eröffnet)


Wer kann mir bei Art. 14 GG helfen, wie der zu prüfen ist, denn der Sachverhalt gibt zuwenig her?

Habt ihr gute Ideen zur Abgrenzung des Comics von Roman, Bild, Zeichnung oder Satire? Comics sind ja i.w.S. "gezeichnete Romane", also müssten sich alle Aussagen des BVerfG über Romane (Esra, Mephisto, ...) und Zeichnungen übertragen lassen. Was meint Ihr?

LG
R.
 
Hallo Rechtsbeuger

Hast Du meine Zeilen an Hubert im Beitrag zuvor bezüglich Art. 14 GG gelesen. Was hälst Du davon? Kann es Dir helfen?

Warum schliesst Du schon den Schutzbereich "Berufsfreiheit" für den V-Verlag?

Deine "Definition" und Herleitung von COMICS, die Du ganz oben anfangs geschrieben hast, halte ich für gut (Kriterium: Zusammensetzung verschiedener Kunstformen zu einer neuen als "Verdichtung").
 
Hallo Helgoland,

danke für Deine Anmerkungen.

Ich schließe den Schutzbereich der Berufsfreiheit, den sie betrifft nach m.E. nur den Zeichner, also K. Dessen Schutzbereich ist aber nicht gefährdet, er kann auch weiterhin als "Comic-Zeichner" tätig sein. Wäre schnell weg zu diskutieren. Siehst Du das anders?

Wie hälst Du bzw. Ihr es mit Art. 14 GG?

LG
R.
 
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