Da ist man ein paar Tage weg und schon brennt Rom! Oh Weia!
@Helgoland,
1. Ich werde deine HA hier nicht lösen. Das musst du schon selber tun und deine Lösung am Ende muss nicht die Lösung der anderen sein oder werden.
2. Ich habe meinen eigenen Zeitplan, fünf paralell laufende Module, meine konkrete Ziele und muss mich nicht bevormunden lassen, wann, wie und wo ich mich äußern soll und worüber. Es gibt Menschen, die außerdem Ihrer Arbeit dazu gewissenhaft nachgehen und Ihre Familie wahrnehmen. Zu diesen Menschen gehöre ich.
3. Bookworm weiss in dem Fall, hunderprozentig wovon sie spricht, sonst hätte sie sich nicht geäußert. Wer uns kennt, weiss auch, dass wenn ich sie einstellen sollte, dann unmöglich als Sekretärin, sondern dass ich ihr mindestens eine ebenbürtige Partnerschaft, wenn nicht die alleinige Geschäftsführung anbieten müsste, um ihr nicht zu sehr auf die Pelle zu rücken und ihren Ansprüchen und Qualitäten gerecht zu werden.
4. Ich muss in der Tat "keine Auslegung oder Entwicklungsschritte mitdiskutieren", möchte mich aber vor allem momentan mutwillig nicht selbstüberzeugt äußern, weil ich manche Grundrechtverhältnisse für mich nicht endgültig geklärt habe. Alles was ich z.Z. sehe, ist, dass entgegen deiner zuletzt vorgeschlagenen Prüfungsreihenfolge - die mir z.Z. sehr dünn vorkommt - alle ähnlichen Fälle, die man findet, u.a. durchaus Art. 12 I GG und 14 I GG neben Art. 5 III GG prüfen bzw. thematisieren. Das Sodan-Buch habe ich noch nicht zur Hand, um selber deine Angaben zu überprüfen. Und mit "holprigen", ungenauen Quellenangaben und Argumentationen kann ich mich nicht anfreunden. Oft ist es aber so, dass mehrere Ansichten vorliegen. Desto mehr man liest, desto mehr erkennt man, dass die Frage der Konkurrenz und Kollision von Grundrechten viel verzwickter ist, als es im ersten Blick scheint. Manchmal ist ein Grundrecht grundsätzlich lex specialis gegenüber einem anderen und eine Idealkonkurrenz kann dennoch im Einzelfall begründbar sein. Darüber hinaus können die Entscheidungen des BVerfG in der Literatur umstritten sein... Momentan bin ich am Recherchieren und versuche mich, einen allgemeinen Überblick zu verschaffen. Denn entgegen der Annahme bzw. Unterstellungen hier belege ich das Modul weiterhin in diesem Semester. Ich werde zwar höchstwahrscheinlich die Hausarbeit nicht vollständig redigieren und abschicken; ich bin aber sehr wohl daran interessiert, meine eigene Lösung am Ende mit der Musterlösung zu vergleichen.
5. Für die Hausarbeit im letzten Semester habe ich ca. 100 Seiten von BVerfG-Entscheidungen, mindestens vier verschiedene Lehrbücher (Degenhardt, Schmidt...), eine Dutzend Fachartikel, alle Kommentare in Beck-online plus das
Heidelberger Kommentar ausgewertet und zusätzlich Fälle gelesen, um eine Idee von der Aufbau im VerfR zu bekommen. Ein brauchbares Ergebnis am Ende zu bekommen war m.E. nur durch Zusammenpuzzeln möglich. Was nicht passt, wird einfach ignoriert. Wer Erkenntnisse aber gewinnen will, muss selber lesen und nachdenken. Das ist ebenfalls, einen Grund regelmäßig abzuschalten.
6. Wenn du dich entschuldigen möchtest, weil du der Meinung bist, dass du nerven könntest, kannst du es gern für dich tun. Ich persönlich stehe dazu.

Und ja, ich werde es immer wieder tun. Was Leute von mir denken, ist mir relativ Schnuppe; auf unbändige Gefühlswelten hat die Vernunft oft nur geringen Einfluss. Nun, dass du es weißt, können wir vielleicht wieder auf eine sachliche Ebene zurückkehren.