Hausarbeit Hausarbeit 55104 Abgabetermin 11.12.2012

Guten Abend

Komme immer mehr nach langen Recherchen zum Schluss, dass wir es nur primär mit Art. 5 III GG für den V-Verlag und Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I 1 GG für B in Form der "Praktischen Konkordanz" zu tun haben.
 
Der Art. 14 GG ist in Art. 5 III bereits beinhaltet (konsumiert), wenn es um den Wirkbereich des Verlages ("jede Form der Vermittlung des Kunstwerkes") geht, der ebenfalls durch Art. 5 III GG mitgeschützt ist.
Art. 14 GG wäre nur separat zu prüfen, wenn es um reine wirtschaftliche Verwertung oder um Urheberrechte des Verlages ginge.
 
Ich stimme zu, Kunst- und Eigentumsfreiheit sind betroffen.

Wie prüft Ihr die Eigentumsfreiheit? Ist ein Punkt, mit dem ich nicht ganz klarkomme ... :panik:

Danke für Eure Hilfe.

R.
 
Helgoland,

... aber der Verlag muss doch die (verbotenen) Comics entweder lagern oder vernichten, was ist da in Art. 5 III GGG inkludiert? Hier entspricht das Ganze doch quasi dem Thema eines Schadensersatzanspruchs?
 
Hallo Helgoland,

würdest Du Art. 14 GG nicht prüfen? Ich hätte 14 jetzt geprüft und eine Grundrechtsverletzung festgestellt ...
 
Hallo Rechtsbeuger

Warum willst Du Art. 14 GG prüfen. Bitte begründet es und stelle kurz Deine Prüfskizze ein!
 
Hallo Malibran
Ich hatte auch die Idee nach Frankfurt zu reisen, da ich keine für mich passenden Angebote in Verfassungsrecht diese Semester finden konnte. Kennst Du welche ausser Castrop Rauxel?
Zuvor habe ich mich per Mail bei Herrn Pein erkundigt, was in den beiden identischen "Einführungsveranstaltungen" geboten werden würde und ob es gleich in die "Vollen" (Grundrechtsprüfung etc.) gehen würde.
Er antwortete mir, dass sich eine Anreise für mich eher nicht lohnen würde, denn in diesen sechs Stunden werde nur Allgemeines zum Verfassungsrecht überblicksartig dargestellt, insbesonders das Zitieren und das Auslegen besprochen.
Diese Veranstaltung würde mit leichten Abstrichen genauso in seiner ONLINE-Veranstaltung im "Virtuellen Klassenzimmer" ab kommenden Montag präsentiert werden. Natürlich kann man bei ONLINE-Veranstaltung weniger fragen resp. nachfragen als in einer Präsenzveranstaltung.
 
Hallo Malibran
Ich hatte auch die Idee nach Frankfurt zu reisen, da ich keine für mich passenden Angebote in Verfassungsrecht diese Semester finden konnte. Kennst Du welche ausser Castrop Rauxel?...
Mentorenveranstaltungen zum Verfassungsrecht werden in einer ganzen Reihe von Regional- bzw. Studienzentren der Fernuni angeboten, teils am Abend unter der Woche, teils am Wochenende.
Hast Du hier schon mal durchgeschaut? http://www.fernuni-hagen.de/universitaet/einrichtungen/studienzentren/index.shtml

Wo In NRW Mentorenveranstaltungen stattfinden siehst Du in dieser Übersicht: http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studienzentreninnrw/rewi_uebersicht_nrw.pdf

Als Beispiel hier ein paar der in den Regional- bzw. Studienzentren angebotenen Mentorenveranstaltungen zu Verfassungsrecht:
Dr. Pein bietet sein Mentoriat auch an verschiedenen Sonntagen in Hannover an - http://www.fernuni-hagen.de/stz/hannover/betreuung/ws1213_55104.shtml
In Erfurt gibt es eine Mentorenveranstaltung am Fr 30.11./ Sa 1.12. - http://www2.uni-jena.de/sze/kurse.html#rechtswissenschaftb
In Neuss bietet Herr Szuka von der Fernuni verschiedene Termine am So und Mi an - http://www.fernuni-hagen.de/stz/neuss/betreuung/ws1213_55104.shtml
In Coesfeld gibt es ein Mentoriat (Sa) - http://www.fernuni-hagen.de/stz/coesfeld/betreuung/ws1213_55104.shtml


In Hagen, München und Berlin gibt es im Februar bzw. März ein Klausurvorbereitungsseminar der Fernuni http://www.fernuni-hagen.de/ls_haratsch/seminare/73300.shtml
 
Hallo Schnecke

Ich suche primär Wochenendveranstaltungen/Kompaktveranstaltungen als "Berufstätiger". Die normalen Angebote hier sind mir auch bekannt. Leider passen die nicht termlich wegen anderer Überschneidungen, wie ich auch oben schrieb. Ich hoffe darauf, dass vielleicht einge noch verschoben werden und dass der noch ausstehende Fachschaftstermin passen könnte!

Aber trotzdem besten Dank für Deine liebe LINK-Mühe!
 
Hallo Helgoland,

... merci!

Ich bin für jedes Argument dankbar, den Art. 14 nicht prüfen zu müssen ...

Welche Art. sind denn Deiner Meinung nach betroffen?

LG
R.
 
Hallo Rechtsbeuger

Ich kann mich nur wie oben und dann in nachfolgenden Beiträgen wiederholen.
 
1. Kunstfreiheit - Art. 5 III GG
2. Meinungsfreiheit - Art. 5 I 1 GG
3. Pressefreiheit - Art. 5 I 2 GG
4. Berufsfreiheit - Art. 12 I GG
5. Eigentumsfreiheit - Art. 14 GG
6. Gleichheitsgrundsatz - Art. 3 I GG

Wenn man Adam und Esra in Google eintippt und sich die an der HU Berlin geprüften Grundrechte anschaut, liegt m.E. auch in unserem Fall die Prüfung aller vorher genannten Grundrechte nah...
 
Hallo SUUMCUIQUE und Rechtsbeuger

SUUMCUIQUE Deine Quellen entsprichen z.T. dem Lösungsvorschlag meines letzten Postings hier.


Danke Euch!
 
Alles, was ich bisher gelesen habe, betraf nur eine mögliche Kollision zwischen Kunstfreiheit und Eigentumsgarantie, z.B. wenn ein Tagger sein "Kunstwerk" auf eine Haus sprüht oder wenn sich ein Künstler für seine Kunst aus dem Werk bzw. Teil des Werkes Dritter bedient.
http://www.ja-aktuell.de/root/img/p...fg_1_bvr_825-98_29-06-2000_5-2001_winkler.pdf
http://wwwuser.gwdg.de/~staatsl/downloads/RepLFall8.pdf

In mehreren Fällen wird Art. 5 GG neben Art. 14 GG geprüft.
Wie gesagt, siehe Fall Adam und Esra - Lösung der Humboldt Uni Berlin in Google - da sind zwei Doc-Dateien, die man nicht verlinken kann.
http://epub.uni-regensburg.de/9350/1/ubr04095_ocr.pdf

Weder eine allgemeine Spezialität, noch eine Einzelfallspezialität waren bisher zu erkennen. Da wäre ich in der Tat für eine Quelle dankbar.
 
Hallo SUUMCUIQUE

Ich bin ein wenig irritiert von Deinem letzten Beitrag. Willst Du uns aufs Glatteis führen? Schelm!
 
Denkt auch an das
allg. Persönlichkeitsrecht des B (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) -w. ja schon geschrieben-. Setzt Ihr diesen Prüfungspunkt an das Ende der Prüfreihenfolge?:confused:

@Helgoland Die Quelle, dass der Art. 14 GG von Art. 5 III 1 1. Alt. GG konsumiert wird, bin ich noch schuldig und suche diese schnellstens in meinen Unterlagen heraus.

Mir erschließt sich im Moment nicht warum Art 14 v. Art. 5 III GG konsumiert wird.:confused:

Art.12 würde ich in jedem Fall prüfen.:freuen: Verdienstchancen des Verlages, die durch Gerichtsbeschluss ja ausfallen.
 
@ Hallo Hubert

zu 1.: "Allgemeines Persönlichkeitsrecht": Das hat nichts mit einer möglicherweise wählbaren Prüfungsreihenfolge zu tun, sondern etwas bezüglich des Punktes Rechtfertigung betreffs Art. 5 III GG.

zu 2.: Ja, sobald als möglich werde ich auch Dir die Quelle verraten, wie ich es im obigen Beitrag auch schon angekündigt haben. Bin leider im Moment dort, wo ich eigentlich nicht sein wollte.

zu 3.: Die Erschliessung der Konsumtion kann davon abhängen, wie Du den Sachverhalt bezüglich des Werk- und Wirkbereiches und die zwei möglichen Verhaltensweisen des V-Verlags bewertest, ob Du auf "Vermittlung eines Kunstwerkes" oder auf "wirtschaftliche Verwertung/Kohlemachen" abstellst. Wobei dann im Zweifel beim Letzteren, Art. 14 GG, der Art. 5 III GG nicht mehr einschlägig ist.

zu 4.: Ich habe nicht gesagt, dass ich Art. 12 GG nicht anprüfen/prüfen werde, sondern nur dass ich den Schwerpunkt primär woanders sehe.
Es wäre möglicherweise ein Berufsverbot zu prüfen, wenn ein Comic-Verlag keine Comics mehr verlegen darf, oder was meinst Du Hubert?

zu. 5.: Ob Verdienst-"Chancen" des Verlages bezüglich des Sachverhaltes den Art. 12 GG betreffen könnten und ob angeblich "gedruckte, nicht verkaufte Exemplare und Aufwendungen dafür" aus dem Sachverhalt zu lesen sind, bezweifele ich erst einmal. Zum anderen schaue Dir die abgeschmetterte "Klage" bezüglich B und V-Verlag einmal an. Und was will der V-Verlag mit der Verfassungsbeschwerde erreichen? Will er vielleicht erreichen, dass die COMICS ein Kunstwerk sind, dann würde sich der Rest von selbst ergeben, oder?


@ ALLE

Ja, bin einmal auf "konkrete Beiträge" anderer gespannt! Nicht nur ausfragende Beiträge, sondern begründete, wie es die anderen aktiven MitstreiterInnen hier tun, wären hiflreich.


Also auf geht's! Gut vier Wochen sind schnell vorbei!
 
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