@ Hallo Hubert
zu 1.: "Allgemeines Persönlichkeitsrecht": Das hat nichts mit einer möglicherweise wählbaren Prüfungsreihenfolge zu tun, sondern etwas bezüglich des Punktes Rechtfertigung betreffs Art. 5 III GG.
zu 2.: Ja, sobald als möglich werde ich auch Dir die Quelle verraten, wie ich es im obigen Beitrag auch schon angekündigt haben. Bin leider im Moment dort, wo ich eigentlich nicht sein wollte.
zu 3.: Die Erschliessung der Konsumtion kann davon abhängen, wie Du den Sachverhalt bezüglich des Werk- und Wirkbereiches und die zwei möglichen Verhaltensweisen des V-Verlags bewertest, ob Du auf "Vermittlung eines Kunstwerkes" oder auf "wirtschaftliche Verwertung/Kohlemachen" abstellst. Wobei dann im Zweifel beim Letzteren, Art. 14 GG, der Art. 5 III GG nicht mehr einschlägig ist.
zu 4.: Ich habe nicht gesagt, dass ich Art. 12 GG nicht anprüfen/prüfen werde, sondern nur dass ich den Schwerpunkt primär woanders sehe.
Es wäre möglicherweise ein Berufsverbot zu prüfen, wenn ein Comic-Verlag keine Comics mehr verlegen darf, oder was meinst Du Hubert?
zu. 5.: Ob Verdienst-"Chancen" des Verlages bezüglich des Sachverhaltes den Art. 12 GG betreffen könnten und ob angeblich "gedruckte, nicht verkaufte Exemplare und Aufwendungen dafür" aus dem Sachverhalt zu lesen sind, bezweifele ich erst einmal. Zum anderen schaue Dir die abgeschmetterte "Klage" bezüglich B und V-Verlag einmal an. Und was will der V-Verlag mit der Verfassungsbeschwerde erreichen? Will er vielleicht erreichen, dass die COMICS ein Kunstwerk sind, dann würde sich der Rest von selbst ergeben, oder?
@ ALLE
Ja, bin einmal auf "konkrete Beiträge" anderer gespannt! Nicht nur ausfragende Beiträge, sondern begründete, wie es die anderen aktiven MitstreiterInnen hier tun, wären hiflreich.
Also auf geht's! Gut vier Wochen sind schnell vorbei!