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GelöschterUser2801
abgemeldet
Da stand das er das beanstandet hab es aber auch nicht gesehen und hab nur gesagt dass es verfassungsrechtlich passtNein. Das habe ich gar nicht gesehen. Wo hast du das geprüft?
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Da stand das er das beanstandet hab es aber auch nicht gesehen und hab nur gesagt dass es verfassungsrechtlich passtNein. Das habe ich gar nicht gesehen. Wo hast du das geprüft?
Um die Wahrheit zu sagen, als ich angefangen habe die Begründetheit zu prüfen hatte ich genau eine Stunde.Da stand das er das beanstandet hab es aber auch nicht gesehen und hab nur gesagt dass es verfassungsrechtlich passt
Dito in den letzten 3 Minuten vor Abgabe kurz vor dem Ergebnis als eigenen Prüfungspunkt eingebaut und direkt verneint.Da stand das er das beanstandet hab es aber auch nicht gesehen und hab nur gesagt dass es verfassungsrechtlich passt
Hab nur leider nur 5 Sätze zur Rechtsfolge Inkl der VerhältnismäßigkeitDito in den letzten 3 Minuten vor Abgabe kurz vor dem Ergebnis als eigenen Prüfungspunkt eingebaut und direkt verneint.
Hab nur leider nur 5 Sätze zur Rechtsfolge ink verhältnismäßigkei
Ich habe das leider übersehen, aber hätte das dann wohl so wie du gelöst.Tja, laut SV meint A, die "Infektionsschutzverordnung NRW sei nicht verhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig". Es ging ihm also eben nicht um die NRW-Soforthilfe mit seinem Einwand. Die Inf.-Schutzverordnung lag den Bearbeitern (uns) allerdings gar nicht vor! Kann man also auch nichts zu sagen. Ich habe das so gemacht: Sachfremdes Argument ohne Relevanz, die Behörde hat sich an die NRW-Soforthilfe zu halten.
Ich habe es gesehen, aber dafür blieb leider gar keine Zeit. Die normale § 48 Prüfung hat ja schon gar nicht mehr zeitlich gepasst.Seid ihr auf den Punkt eingegangen, dass es ja verfassungsrechtlich unzulässig ist?
Es kann auch einfach nur sein, dass seine Aussage als "er wollte keine Falschaussage machen" gesehen werden sollte. Dann könnte man nämlich in 48 II Nr. 1 etwas mehr dazu schreiben, ob er arglistig getäuscht hat etc.Aber was sollte denn "verfassungsrechtlich unzulässig" sein? Wie schon gesagt, im Sachverhalt steht in diesem Zusammenhang nur was von der "Infektionsschutzverordnung NRW", die wir als Bearbeiter überhaupt nicht kennen bzw. kennen konnten.
Ich glaube inzwischen, die Klausurenstellerin hat sich hier vertan und wollte eigentlich statt (falsch) "Infektionsschutzverordnung NRW" (richtig) "Coronahilfe NRW" schreiben?! Das wäre allerdings fatal, das ganze riecht ein wenig nach gewisser Schludrigkeit, schlimmstenfalls gerät damit auch die Klausurkorrektur in schweres Wetter ....
VG Würzburg, Urteil v. 21.06.2021 – W 8 K 20.1303 - Bürgerservice
www.gesetze-bayern.de
Ich glaube, dass ist wohl unser Fall
Ist ja noch besser. Entspricht fast meinem Lösungsweg :))
Unter zwei Monaten geht an der FernUni nix. Ich frage mich eigentlich, ob es Module gibt, bei denen es weniger als zwei Monate dauert, das muss es doch wohl geben. In 6 Jahren ist mir leider kein einziges untergekommen. Bei den Wiwis geht es deutlich schneller.So langsam könnten mal die Ergebnisse kommen...
45/100 … nur noch 1 Versuch ist übrig .. ich wechsele wieder an die Präsenzuni. Die Bewertung an der FU ist einfach ein Unding.Ergebnisse sind online. Wie ist es bei euch gelaufen?![]()