- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Bachelor of Science
- Studiengang
- Master of Laws
Ehrlich gesagt neige ich dazu dir beizupflichten @derprofi. Ich sehe nichts, was mich vermuten lässt, dass durch den Corona-Freiversuch von der grundlegenden Regeleung des §14 VI PO LL.M. 2017 abgewichen werden kann.Dessen bin ich nicht sicher?! Der Corona-Freiversuch zB bedeutete eben doch, dass dieses Modul eingebracht werden muss. Lieber beim Prüfungsamt nachfragen in diesem Fall, wäre mein Rat. Bevor es ein bitteres Aufwachen gibt
Es kann natürlich sein, dass die FU irgendwo eine Regelung ergänzt hat. Tatsächlich würde ich auch beim PA nachfragen.
Semi-offtopic: Wäre natürlich dezent sinnbefreit, wenn man alles für den LL.M. zusammen hat und es letztlich noch an dem 4. Pflichtmodul hängt...