- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- 2. Hochschulabschluss
- Bachelor of Science
- Studiengang
- Master of Laws
Ehrlich gesagt neige ich dazu dir beizupflichten @derprofi. Ich sehe nichts, was mich vermuten lässt, dass durch den Corona-Freiversuch von der grundlegenden Regeleung des §14 VI PO LL.M. 2017 abgewichen werden kann.Dessen bin ich nicht sicher?! Der Corona-Freiversuch zB bedeutete eben doch, dass dieses Modul eingebracht werden muss. Lieber beim Prüfungsamt nachfragen in diesem Fall, wäre mein Rat. Bevor es ein bitteres Aufwachen gibt![]()
Es kann natürlich sein, dass die FU irgendwo eine Regelung ergänzt hat. Tatsächlich würde ich auch beim PA nachfragen.
Semi-offtopic: Wäre natürlich dezent sinnbefreit, wenn man alles für den LL.M. zusammen hat und es letztlich noch an dem 4. Pflichtmodul hängt...