Klausurbesprechung Klausur SS 2022 (Fr. 9. Sep., 17:00 - 20:00 Uhr)

Da stand das er das beanstandet hab es aber auch nicht gesehen und hab nur gesagt dass es verfassungsrechtlich passt
Um die Wahrheit zu sagen, als ich angefangen habe die Begründetheit zu prüfen hatte ich genau eine Stunde.
Da ging es ganz schnell, EGL, Formelle und Materielle RM...
Zeitlich hat es mich echt herausgefordert!

Der einzige Schwerpunkt in der Begründetheit, bei mir, war am Ende der 48 und ob dieser materiell RM ist.
Die Zulässigkeit war bei mir sehr lang, weil ich bei meinem Freiversuch dafür kritisiert wurde, dass ich es zu knapp gehalten hätte. :/

Na ja, mal sehen, was am Ende dabei raus kommt.
 
Tja, laut SV meint A, die "Infektionsschutzverordnung NRW sei nicht verhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig". Es ging ihm also eben nicht um die NRW-Soforthilfe mit seinem Einwand. Die Inf.-Schutzverordnung lag den Bearbeitern (uns) allerdings gar nicht vor! Kann man also auch nichts zu sagen. Ich habe das so gemacht: Sachfremdes Argument ohne Relevanz, die Behörde hat sich an die NRW-Soforthilfe zu halten.
 
Hab nur leider nur 5 Sätze zur Rechtsfolge ink verhältnismäßigkei

Ich hoffe, dass die Bewertung diesmal humaner ablaufen wird … wer mit der Zeit klar gekommen ist: Hut ab! Bei sämtlichen Probeklausuren, bei der Vorbereitung, konnte ich jeden Prüfungspunkt gliedern und komplett ausformulieren … diesmal habe ich alle TBM unter dem Prüfungspunkt „Tatbestandsvoraussetzungen“ geprüft … ohne kleinteilige Gliederung.
 
Tja, laut SV meint A, die "Infektionsschutzverordnung NRW sei nicht verhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig". Es ging ihm also eben nicht um die NRW-Soforthilfe mit seinem Einwand. Die Inf.-Schutzverordnung lag den Bearbeitern (uns) allerdings gar nicht vor! Kann man also auch nichts zu sagen. Ich habe das so gemacht: Sachfremdes Argument ohne Relevanz, die Behörde hat sich an die NRW-Soforthilfe zu halten.
Ich habe das leider übersehen, aber hätte das dann wohl so wie du gelöst.

Ich habe lediglich seine Einwendung "die wirtschaftlichen Schäden aufzufangen" als schutzwürdiges Vertrauen (§ 48 II 2) interpretiert. Der Rest kam mir leider nicht "bemerkenwert genug" vor. Schade :(
 
Aber was sollte denn "verfassungsrechtlich unzulässig" sein? Wie schon gesagt, im Sachverhalt steht in diesem Zusammenhang nur was von der "Infektionsschutzverordnung NRW", die wir als Bearbeiter überhaupt nicht kennen bzw. kennen konnten.
Ich glaube inzwischen, die Klausurenstellerin hat sich hier vertan und wollte eigentlich statt (falsch) "Infektionsschutzverordnung NRW" (richtig) "Coronahilfe NRW" schreiben?! Das wäre allerdings fatal, das ganze riecht ein wenig nach gewisser Schludrigkeit, schlimmstenfalls gerät damit auch die Klausurkorrektur in schweres Wetter ....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber was sollte denn "verfassungsrechtlich unzulässig" sein? Wie schon gesagt, im Sachverhalt steht in diesem Zusammenhang nur was von der "Infektionsschutzverordnung NRW", die wir als Bearbeiter überhaupt nicht kennen bzw. kennen konnten.
Ich glaube inzwischen, die Klausurenstellerin hat sich hier vertan und wollte eigentlich statt (falsch) "Infektionsschutzverordnung NRW" (richtig) "Coronahilfe NRW" schreiben?! Das wäre allerdings fatal, das ganze riecht ein wenig nach gewisser Schludrigkeit, schlimmstenfalls gerät damit auch die Klausurkorrektur in schweres Wetter ....
Es kann auch einfach nur sein, dass seine Aussage als "er wollte keine Falschaussage machen" gesehen werden sollte. Dann könnte man nämlich in 48 II Nr. 1 etwas mehr dazu schreiben, ob er arglistig getäuscht hat etc.
Wäre jetzt meine Idee gewesen. Denn wir kennen die Infektionsschutzverordnung NRW nicht und hatten auch keine Angaben im Bearbeitervermerk.
 
Über Verbesserungsvorschläge freue mich sehr.
 

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So langsam könnten mal die Ergebnisse kommen...
Unter zwei Monaten geht an der FernUni nix. Ich frage mich eigentlich, ob es Module gibt, bei denen es weniger als zwei Monate dauert, das muss es doch wohl geben. In 6 Jahren ist mir leider kein einziges untergekommen. Bei den Wiwis geht es deutlich schneller.
 
Also die Klausurergebnisse von 55203, 55205 und 55208 waren alle innerhalb von acht Wochen da. War aber selbst überrascht, wie "schnell" es ging ;-)
 
Hat schon jemand mal beim PA nachgefragt? Kann mir nicht vorstellen, was es für am LS für Igel zu bürsten gibt bei um die 70 Teilnehmern....
 
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Ergebnisse sind online. Wie ist es bei euch gelaufen? :-)
 
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