Klausurbesprechung Klausur SS 2022 (Fr. 9. Sep., 17:00 - 20:00 Uhr)

45/100 … nur noch 1 Versuch ist übrig .. ich wechsele wieder an die Präsenzuni. Die Bewertung an der FU ist einfach ein Unding.
Ich glaube, dass mache ich auch! Ist ja lächerlich wie die bewerten.

Gibt es eigentlich eine Ausgleich Regelung? Ich habe diesbezüglich nichts finden können. Lediglich heißt es in der PO, dass man 6 Module bestanden haben muss, um sich für die Masterarbeit anmelden zu können.
 
Ich glaube, dass mache ich auch! Ist ja lächerlich wie die bewerten.

Gibt es eigentlich eine Ausgleich Regelung? Ich habe diesbezüglich nichts finden können. Lediglich heißt es in der PO, dass man 6 Module bestanden haben muss, um sich für die Masterarbeit anmelden zu können.
Was soll der Ausgleich denn bewirken?

In der PO LL.M. steht, dass nach der Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung kein Wechsel mehr möglich ist. Wenn du dich für 3 der 4 Pflichtmodule (MMZ, MMÖ, MMV, MMS) durch Prüfungsteilnahme entschieden hast, kannst du das verbleibende Modul nicht mehr wirksam verwenden. So habe ich das verstanden.
 
Was soll der Ausgleich denn bewirken?

In der PO LL.M. steht, dass nach der Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung kein Wechsel mehr möglich ist. Wenn du dich für 3 der 4 Pflichtmodule (MMZ, MMÖ, MMV, MMS) durch Prüfungsteilnahme entschieden hast, kannst du das verbleibende Modul nicht mehr wirksam verwenden. So habe ich das verstanden.
Was meinst du mit "wirksam verwenden"?
Ich habe eher verstanden, dass man 6 von 8 Modulen insgesamt bestanden haben muss, um am Ende den Master schreiben bzw. den LL.M zu bekommen.
Werde da wohl anrufen müssen. Habe nämlich alles bis auf MMÖ bestanden und würde gerne wissen, wo ich nun stehe.

Ansonsten muss ich auch an ein Wechsel denken...
 
Was meinst du mit "wirksam verwenden"?
Ich habe eher verstanden, dass man 6 von 8 Modulen insgesamt bestanden haben muss, um am Ende den Master schreiben bzw. den LL.M zu bekommen.
Werde da wohl anrufen müssen. Habe nämlich alles bis auf MMÖ bestanden und würde gerne wissen, wo ich nun stehe.

Ansonsten muss ich auch an ein Wechsel denken...
Das steht in §14 VI PO LL.M. 2017:

"Durch die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung entscheidet sich der Prüfling verbindlich für das betreffende Modul. Ein anschließender Wechsel zu einem anderen Modul ist nicht möglich."
Das heißt ja, wenn du einmal an einer Abschlussprüfung teilgenommen hast, musst du das Modul bestehen.

Du hast ja insgesamt 4 Pflichtmodule, wovon du mind. 3 bestanden haben musst. Das vierte Pflichtmodul kannst du ggf. als Wahlpflichtmodul nehmen.
Du hast also MMZ, MMV + MMS bestanden? Dann hättest du ja den Pflichtteil erledigt. Und MMÖ fehlt dir dann für den Wahlpflichtbereich.

Habe ich das so richtig verstanden?
 
Das steht in §14 VI PO LL.M. 2017:

"Durch die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung entscheidet sich der Prüfling verbindlich für das betreffende Modul. Ein anschließender Wechsel zu einem anderen Modul ist nicht möglich."
Das heißt ja, wenn du einmal an einer Abschlussprüfung teilgenommen hast, musst du das Modul bestehen.

Du hast ja insgesamt 4 Pflichtmodule, wovon du mind. 3 bestanden haben musst. Das vierte Pflichtmodul kannst du ggf. als Wahlpflichtmodul nehmen.
Du hast also MMZ, MMV + MMS bestanden? Dann hättest du ja den Pflichtteil erledigt. Und MMÖ fehlt dir dann für den Wahlpflichtbereich.

Habe ich das so richtig verstanden?
Ich habe mir die PO nochmal angesehen.
Wenn ich es richtig verstehe, hat man die 3 Pflichtmodule, dann entweder Rechtsgeschichte oder -philosophie oder den 4. Pflichtmodul und zuletzt 3 Wahlmodule zu bestehen.
Also, wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nun einen Bogen um Verwaltungsrecht machen... 😂
Ich werde mal Morgen da anrufen. Mal sehen, was nun stimmt.
 
Genau, hast du bereits deine Klausuren in MMZ, MMV und MMS bestanden, brauchst du kein MMÖ ;-)
 
Hallo an alle,
ich war jetzt einige Zeit offline, da im Ausland unterwegs (nur falls es jemanden interessiert - wohl eher nicht ...), komme gestern zurück und sehe heute das Ergebnis: bestanden mit 56 Punkten. Ganz schön knapp! Hätte schiefgehen können bei der manchmal unvorhersehbaren Korrektur des Dr. Kracht (ich spreche aus Erfahrung: das war mein dritter Versuch).
Allen anderen erfolgreichen Schreibern meine Gratulaution und den jetzt nicht so erfolgreichen der schwache Trost, dass es beim nächsten Mal bestimmt klappt.
Nun bin ich »scheinfrei« und mache mich voraussichtlich an die Masterarbeit.
 
Hallo an alle,
ich war jetzt einige Zeit offline, da im Ausland unterwegs (nur falls es jemanden interessiert - wohl eher nicht ...), komme gestern zurück und sehe heute das Ergebnis: bestanden mit 56 Punkten. Ganz schön knapp! Hätte schiefgehen können bei der manchmal unvorhersehbaren Korrektur des Dr. Kracht (ich spreche aus Erfahrung: das war mein dritter Versuch).
Allen anderen erfolgreichen Schreibern meine Gratulaution und den jetzt nicht so erfolgreichen der schwache Trost, dass es beim nächsten Mal bestimmt klappt.
Nun bin ich »scheinfrei« und mache mich voraussichtlich an die Masterarbeit.
Hi. Zunächst Glückwunsch.
Kannst du uns vielleicht bzgl unserer "Diskussion" helfen? Braucht man, um scheinfrei zu sein, 3 Pflichtmodule + 1 Rechtsgeschichte/-philosophie + 3 Wahlmodule?
Ich möchte nämlich ein Bogen um MMÖ machen und habe die anderen drei Pflichtmodule schon.
 
Ja genau,
wer drei der vier Module Strafrecht, Zivilrecht, Verfahrensrecht und Öfftl. WRecht bestanden hat, kann sich das vierte sparen. Dann braucht es genau eins der beiden Module Rechtsgeschichte bzw. Rechtsphilosophie und schließlich drei beliebige sonstige Wahlmodule. Macht sieben Pflichtmodule; fehlt noch die Masterarbeit.
Obiger Fall trifft z.B bei mir zu: ich habe Zivil-/Straf-/Öfftl.-WRecht bestanden und schenke mir deshalb das Verfahrensrecht.
Alles klar auf der Andrea Doria?
 
Ja genau,
wer drei der vier Module Strafrecht, Zivilrecht, Verfahrensrecht und Öfftl. WRecht bestanden hat, kann sich das vierte sparen. Dann braucht es genau eins der beiden Module Rechtsgeschichte bzw. Rechtsphilosophie und schließlich drei beliebige sonstige Wahlmodule. Macht sieben Pflichtmodule; fehlt noch die Masterarbeit.
Obiger Fall trifft z.B bei mir zu: ich habe Zivil-/Straf-/Öfftl.-WRecht bestanden und schenke mir deshalb das Verfahrensrecht.
Alles klar auf der Andrea Doria?
Alles klar. Danke dir.
Darf ich dich noch fragen, welche Wahlmodule du gewählt hast? Und ob du Empfehlungen hast?
 
Ich habe sowohl RGeschichte als auch RPhilosophie gemacht, letzteres ist mal ein wenig was anderes, aber interessant. Also ein Wahlmodul erledigt. Dann BetäubungsmittelR -> kann ich nur empfehlen, die Klausuren sind eng am BtMG und machbar. Schließlich habe ich mir gegönnt »Gender im Recht«, das ist auch was anderes, wers denn mag, übrigens mit Hausarbeit statt Klausur.
 
Ich habe sowohl RGeschichte als auch RPhilosophie gemacht, letzteres ist mal ein wenig was anderes, aber interessant. Also ein Wahlmodul erledigt. Dann BetäubungsmittelR -> kann ich nur empfehlen, die Klausuren sind eng am BtMG und machbar. Schließlich habe ich mir gegönnt »Gender im Recht«, das ist auch was anderes, wers denn mag, übrigens mit Hausarbeit statt Klausur.
Oh, ok. Ich dachte, dass man entweder Rechtsgeschichte oder -philosophie machen kann und 3 Wahlmodule wählen muss!?
Wenn man aber gleich beide machen kann, ist's gleich noch besser. Ich denke, beides sollte machbar sein.

Hausarbeit statt Klausur hört sich gut an. Ist eine Überlegung definitiv Wert.
 
Hier mal der Notenspiegel:

Sehr gut (1 - 1,5)​
0​
Gut (1,6 - 2,5)​
3​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
17​
Ausreichend (3,6 - 4)​
16​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
23​
Teilnehmer/-in
59​
Durchschnittsnote
4,0​

Eher schlecht ausgefallen ... Ziemlich genau 40 % der Teilnehmer sind durchgefallen.
 
Ich habe sowohl RGeschichte als auch RPhilosophie gemacht, letzteres ist mal ein wenig was anderes, aber interessant. Also ein Wahlmodul erledigt. Dann BetäubungsmittelR -> kann ich nur empfehlen, die Klausuren sind eng am BtMG und machbar. Schließlich habe ich mir gegönnt »Gender im Recht«, das ist auch was anderes, wers denn mag, übrigens mit Hausarbeit statt Klausur.
Was kann ich mir denn da für eine Aufgabenstellung im Bereich Gender vorstellen?
BtMG, wer an der strafrechtlichen Schiene Gefallen findet :-)

Könnt ihr eine Empfehlung abgeben? MMV oder MMS? Wenn man den Rest schon hat :-)

Vielen Dank im voraus
 
Würde zu MMS statt MMV greifen ... MMV soll nach den Beiträgen hier im Forum ja noch schlimmer als MMÖ sein.
Ich habe mich schon immer gewundert, warum die Student(inn)en hier so wenig über die eigenen Prüfungen verraten. Als ersten Schritt zu mehr Transparenz hatte ich schon vor einiger Zeit einige meiner Klausuren hier eingestellt, mit Sachverhalt, meiner Lösung und den Kommentaren des Lehrstuhls.
Auch meine Gender-Hausarbeit lässt sich im Volltext mit allem Drumherum abrufen, hier die Links. Viel Spaß dabei:

Gender

BtM Teil 1

BtM Teil 2

Zivilrecht
bzw
 
Was kann ich mir denn da für eine Aufgabenstellung im Bereich Gender vorstellen?
BtMG, wer an der strafrechtlichen Schiene Gefallen findet :-)

Könnt ihr eine Empfehlung abgeben? MMV oder MMS? Wenn man den Rest schon hat :-)

Vielen Dank im voraus
In Gender kann z.B. dran kommen "Erläutern Sie den Gender Pay Gap" usw. Dafür braucht man keinen Gutachtenstil. Das ist eher sehr weit links gerichtete Politologie als Jura. Bestehen kann man das sicher, etwaige Zweifel an Sinn und Unsinn dieser ganzen Gender Sache sollte man allerdings für die Dauer des Moduls ignorieren... Was MMV vs. MMS angeht: Unter Präsenzbedingungen Strafrecht, sonst definitiv Verfahrensrecht, da Stübinger leider dazu neigen soll, in Onlineklausuren für Standartdefinitionen (!) Plagiate (!) zu unterstellen...
 
Noch eine wichtige Ergänzung zum obigen:
< ... wer drei der vier Module Strafrecht, Zivilrecht, Verfahrensrecht und Öfftl. WRecht bestanden hat, kann sich das vierte sparen. ...>
Das stimmt auch, ist aber mal wieder nicht die ganze Wahrheit:
hat jemand eines der vier Fächer mit einer Klausur mitgemacht und diese nicht bestanden, muss dennoch dieses Modul eingebracht werden! Es geht also nicht, nach einer vergeigten Klausur auf das noch »freie« Pflichtmodul zu wechseln! Student(inn)en legen sich damit fest mit der ersten Klausurteilnahme, genau dieses Modul muss demnach spätestens im dritten Versuch bestanden werden.
Hoffe, das hilft ...
 
Dessen bin ich nicht sicher?! Der Corona-Freiversuch zB bedeutete eben doch, dass dieses Modul eingebracht werden muss. Lieber beim Prüfungsamt nachfragen in diesem Fall, wäre mein Rat. Bevor es ein bitteres Aufwachen gibt :-(
 
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