- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 190 von 210
Hoffentlich ja 
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Habt ihr Art 5 Rom I groß problematisiert?
Ne aber Art 6Das ist ja nun mal völlig abwegig.
Ne aber Art 6
Und wo war dann der Knackpunkt bei der Klausur? Über Art. 12 Rom II zu Rom I und wieder zurück
Stimme ich dir zu. Dadurch, dass das Speditionsunternehmen erwähnt wurde, fühlte ich mich genötigt das kurz in Erwägung zu ziehen und dann direkt zu verneinen.Das ist ja nun mal völlig abwegig.
Ich habe am meisten problematisiert, ob ein Verbrauchervertrag vorliegt oder nicht. Gab ja ein paar Hinweise in beide Richtungen, das habe ich dann abgewogen. Der Rest war eher „unproblematisch“Und wo war dann der Knackpunkt bei der Klausur? Über Art. 12 Rom II zu Rom I und wieder zurück
Habe ich tatsächlich getan. Streitpunkt ist ja, ob bereits ein einziges gewerbliches Tätigwerden ausreicht, um die Unternehmereigenschaft zu begründen. Ich habe abgewogen und wegen des Umfangs bejaht (ablehnen ist natürlich auch sehr gut vertretbar).Hast du denn einen Verbrauchervertrag bejaht?
Habe ich tatsächlich getan. Streitpunkt ist ja, ob bereits ein einziges gewerbliches Tätigwerden ausreicht, um die Unternehmereigenschaft zu begründen. Ich habe abgewogen und wegen des Umfangs bejaht (ablehnen ist natürlich auch sehr gut vertretbar).