Sonstiges Klausurenphase März 2021

Habe es auch so verstanden, dass es nun eine OpenBook Klausur wird.

Bei Hering würde ich das nicht unbedingt positiv sehen. Dann wird noch mehr "Verständnis" gefragt. Dazu entfallen bei B ja Zeichnungen.

also im Endeffekt hatte man gestern bei Variante C um die 10 Minuten mehr Zeit. 5 Minuten fürs reinkommen und den Systemtest machen und Hilfsmittel zeigen.

Jede zusätzlich Minute ist bei mathelastigen Modulen was wert. Dazu ermutigt mehr Zeit ja auch dazu mehr zu lernen, da man dann vllt. Aussichten auf 10-15 Punkte mehr und somit eine bessere Note hat.
 
Wieso ist bei Hering Verständnis gefragt? Bei ihm kommen in aller Regel ausschließlich die bekannten Aufgabentypen. Ganz im Gegensatz zu Baule (Finanzierung).

Also ich könnte dir ein Modul nennen, da leitest du den RBF in der Klausur her. Natürlich, wenn das schon 4x der Fall war, dann ist es auch ein bekannter Aufgabentyp. Nur, wenn der bekannte Aufgaben-Typ noch unbekannt wäre und nicht im Skript steht, dann bringt open book nichts. Außer open book wäre auch open Hering-Investitionstheorie-Buch.

Nebenbei gibt es bei dem Modul auch mal Aufgaben, wo man sich für 35 Punkte zu einem Thema "auslassen" soll. Musterlösung 6 Seiten.

Deswegen wäre ich mir nicht so sicher, ob open book von Vorteil gegenüber normaler Klausur ist. Finanzierungs-Module sind meistens deutlich planbarer. Nur gibt es da recht viele verschiedene Aufgabentypen.
 
Jetzt kann ich die Bedenken gegen Proctoring verstehen... Man sollte die Erweiterung nach der Klausur schnellstens wieder deaktivieren:

Halten wir also fest: Nach der Installation wird JEGLICHER Traffic des Browsers über diesen Proxy/Dienst geleitet – auch außerhalb der Prüfungssituation. Das komplette Surfverhalten kann also vom Anbieter protokolliert bzw. ausgewertet werden, sofern das Add-on installiert ist bzw. nicht manuell deaktiviert wurde.

 
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Im Prüfungsinfo Heft S.21 steht folgendes:

"Die Online-Klausuren finden zeitgleich mit den Präsenzklausuren statt, sie sind inhaltlich völlig identisch."
Leider bezieht sich dieser Hinweis nicht auf die Wiwi-Pflichtmodule für LL.B (externes und internes Rechnungswesen sowie Investition+Finanzierung).
 
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Was hast du als Antwort hast du bekommen? :)
Das PA hat tatsächlich ziemlich schnell geantwortet:

Die sagen, dass aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung und der wenig hoffnungsvollen Erwartungen für das Frühjar das Angebot von Nachschreibterminen in Präsenz eher ein theoretisches Konstrukt sei. Als realistisch stufen sie jedoch ein, die regulären Klausuren im September 2021 wieder in Präsenz abzuhalten. Falls sich grundlegend andere Entwicklungen ergeben, werde man wie gewohnt auf der Homepage der Fakultät darüber informiert.
 
Das PA hat tatsächlich ziemlich schnell geantwortet:

Die sagen, dass aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung und der wenig hoffnungsvollen Erwartungen für das Frühjar das Angebot von Nachschreibterminen in Präsenz eher ein theoretisches Konstrukt sei. Als realistisch stufen sie jedoch ein, die regulären Klausuren im September 2021 wieder in Präsenz abzuhalten. Falls sich grundlegend andere Entwicklungen ergeben, werde man wie gewohnt auf der Homepage der Fakultät darüber informiert.
Vielen Dank für die Information!
 
Das PA hat tatsächlich ziemlich schnell geantwortet:

Die sagen, dass aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung und der wenig hoffnungsvollen Erwartungen für das Frühjar das Angebot von Nachschreibterminen in Präsenz eher ein theoretisches Konstrukt sei.
Vielen Dank für die Neuigkeiten. Letztendlich ist es also die Antwort wie erwartet...
 
Ich hatte noch im Hinterkopf, dass diese Fakultät für dieses Semester auf Gebühren verzichtet. Wobei nicht klar gesagt wurde, welche Gebühren es betrifft.
Das stimmt, aber die sind mittlerweile wieder zurückgerudert, Gebühren sind jetzt überall fällig.
 
Aktuell gilt ja die Freiversuchsregelung. Da heißt es:

Eine nicht bestandene Klausur, gilt als nicht unternommen. Ich habe gehört, dass das aber dennoch irgendwie in der Prüfungsakte vermerkt wird. Hat jemand genaue Informationen dazu? Welche negativen Konsequenzen hat eine nicht bestandene Klausur jetzt (außer, dass es unangenehm ist, wenn man wiederholen muss)?

Die Freiversuchsregelung gilt bis zum 01.10.2021. Hält sich die FernUni im Sommersemester daran? Habe bisher nur die Information bzgl. des aktuellen Prüfungsblock entdeckt... wäre toll, wenn jemand genauere Infos hat und eine Quelle mitteilen könnte. Danke :)
 
Aktuell gilt ja die Freiversuchsregelung. Da heißt es:

Eine nicht bestandene Klausur, gilt als nicht unternommen. Ich habe gehört, dass das aber dennoch irgendwie in der Prüfungsakte vermerkt wird. Hat jemand genaue Informationen dazu?
"gilt als nicht unternommen" bedeutet ja nicht, dass jetzt alles in diesem Zusammenhang geschreddert werden muss.

Es gibt z. B. die Aussage des PA (wurde hier irgendwo mal diskutiert), dass man eine jetzt nicht-bestandene Klausur durchaus zum Ausgleich verwenden kann (25 % Regel).

Welche negativen Konsequenzen hat eine nicht bestandene Klausur jetzt (außer, dass es unangenehm ist, wenn man wiederholen muss)?
Irgendwelche negativen Konsequenzen sollte es nicht geben. Laut mündlicher Aussage eines PA-Mitarbeiters bei meiner letzten Klausur im letzten Semester.

Die Freiversuchsregelung gilt bis zum 01.10.2021. Hält sich die FernUni im Sommersemester daran?
Dieses Datum zum Oktober wurde ja gewählt um auch Planungssicherheit für das Sommersemester zu haben.

Die aktuellen Regelungen kommen auch nicht nur von der Fernuni sondern haben Gesetztes-Charakter.

Hier gibt es weniger Spielraum für Eigenentscheidungen der Uni als es noch vor einem Semester der Fall war. Und zurückgerudert wird in so einem Fall kaum (nennen wir es mal "Bestandschutz").

Habe bisher nur die Information bzgl. des aktuellen Prüfungsblock entdeckt... wäre toll, wenn jemand genauere Infos hat und eine Quelle mitteilen könnte.
Näheres weiß - wenn überhaupt - nur Dein Prüfungsamt. Und die werden sich sicherlich hüten, jetzt schon Spekulationen anzustellen. Die sind mit der jetzigen Klausur-Kampagne schon überfordert ausgelastet.

Halbwegs verbindliches erfährst Du bestimmt so ganz 2 - 4 Wochen vor der Klausur. ;-)
 
"gilt als nicht unternommen" bedeutet ja nicht, dass jetzt alles in diesem Zusammenhang geschreddert werden muss.
Nicht unternommen heißt soviel wie hat nie stattgefunden. Warum sollte etwas, dass nicht stattgefunden hat, in der Prüfungsakte auftauchen?

Es gibt z. B. die Aussage des PA (wurde hier irgendwo mal diskutiert), dass man eine jetzt nicht-bestandene Klausur durchaus zum Ausgleich verwenden kann (25 % Regel).
Die 25% Prozentregel gabs schon vorher, zumindest in WiWi. Du musst von 10 Pflichtmodulen mind. 8 bestehen d.h. du kannst 2 ausgleichen, wenn du dort mind. 25% erreicht hast und insgesamt auf 500 Punkte kommst.

Dieses Datum zum Oktober wurde ja gewählt um auch Planungssicherheit für das Sommersemester zu haben.
Planungssicherheit und verbindliche Infos, wären wirklich hilfreich. So ein Chaos wie jetzt, sollte in Zukunft auf jeden Fall vermieden werden.
Näheres weiß - wenn überhaupt - nur Dein Prüfungsamt. Und die werden sich sicherlich hüten, jetzt schon Spekulationen anzustellen. Die sind mit der jetzigen Klausur-Kampagne schon überfordert ausgelastet.
Da ist was dran...
 
Nicht unternommen heißt soviel wie hat nie stattgefunden. Warum sollte etwas, dass nicht stattgefunden hat, in der Prüfungsakte auftauchen?
Weil es halt doch stattgefunden hat. Es fließt halt nicht in der Berechnung der Klausurversuche ein.


Die 25% Prozentregel gabs schon vorher,
Ja natürlich. Aber wie würde man das bei einer jetzigen Klausur in Anspruch nehmen können, wenn es nirgendwo vermerkt ist.


Planungssicherheit und verbindliche Infos, wären wirklich hilfreich. So ein Chaos wie jetzt, sollte in Zukunft auf jeden Fall vermieden werden.
Ja, wäre hilfreich.
 
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ich hab eine Frage. Was ist mit diesen 25% Ausgleichsregelung gemeint, wie funktioniert das? Kann mir das jemand erklären?

Für meinen Studiengang steht das im Heft "Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1".
Zum Beispiel:
Das Pflichtprogram ist erfolgreich absolviert, wenn von 5 Pflichtmodulen des Wirtschaftswissenschaft
-mind. 4 mit "ausreichend" (4,0) oder besser bewertet worden sind und
-höchstens eines schlechter als "ausreichend" (4,0) aber mit mindesten 25 Prozentpunkten bewertet worden ist und
-der Durchschnitt der an der FernUniversität absolvierten Pflichtmodule der Wirtschaftswissenschaft mindestens 50 Prozentpunkte beträgt
D.h. man kann in jedem Bereich eine nicht bestandene Klausur ausgleichen.
Da muss man aber min. 25 % erreicht haben.
und der Durschnitt darf nicht unter 50 % sinken.
 
Es gab ja ein Hin- und Her in Bezug auf Konzeptpapier in den Varianten A und B sowie widersprüchliche Infos...

Weiß jemand, wie der aktuelle Stand ist?

Darf man bei den Klausurvarianten A und B Konzeptpapier nutzen? Danke!

Finde es schwer bei mathematischen Fächern die Umformungen direkt am PC zu machen. Außerdem dauern Eingaben mit Formeleditor länger als es per Hand zu machen? Darf man das handschriftlich machen und dann nur eine Kurzform plus Ergebnis eintragen?

Diese "vereinfachte" Formelschreibweise finde ich schwer zu lesen / schreiben und baue dadurch sonst evtl. Fehler ein...
 
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