Hi,
ich schicke auch mal einen Gleiderungsvorschlag in den Raum:
A. Zulässigkeit
I. Eröffnung des Zivilrechtswegs, §§ 12, 13 GVG
II. Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253 ZPO
III. Zulässigkeit der Klageänderung, §§ 263 ff. ZPO
1. Klageänderung durch Klageantrag 2
2. Klageänderung durch Klageantrag 3
3. Zwischenergebnis
IV. Zuständigkeit des Gerichts
1. Sachliche Zuständigkeit, § 1 ZPO, §§ 23, 71 GVG
2. Örtliche Zuständigkeit, §§ 12- 40 ZPO
V. Statthafte Klageart
VI. Prozessführungsbefugnis
VII. Parteifähigkeit, § 50 ZPO
VIII. Prozessfähigkeit, §§ 51 ff. ZPO
IX. Postulationsfähigkeit
X. Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO
XI. Keine anderweitige Rechtshängigkeit, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
XII. Rechtsschutzbedürfnis
XIII. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
Habt ihr eigentlich schon gute Aufsätze hierzu gefunden? Ich bin bzgl. guter Quellen gerade etwas ratlos.