Plauderecke Plauderecke Recht (Bachelor und Master of Laws)

Vielen Dank Jan, steht bei Dir auch was an dieses Semester?
 
Wo sind die ganzen angehenden Juristen? :-D
Kein Gesprächsbedarf? :monopoly:

Wo sind eigentlich die ganzen "Verrückten" wie ich, die das Staatsexamen vergeigt haben, den Bachelor mit Hängen und Würgen endlich in der Tasche haben und jetzt auch noch den Master machen, wie ich, warum auch immer........
 
Hab zwar kein Staatsexamen vergeigt, und noch nicht den LL.B. bestanden, aber ich arbeite dran, dass dieses Kapitel evtl. in einem Jahr beendet ist - und dann werd ich auch den LL.M. noch angehen.
Dieses Semester habe ich bereits die ersten Mastermodule in meinem Pensum eingeplant - mal sehen, wie weit ich komme.
 
Mit vergeigtem Stax kann ich auch nicht dienen, und am LLB arbeite ich auch fleissig...ich glaub ab nächster Woche haben alle wieder mehr Zeit zum plaudern....
Hier sind ja einige unter uns, die auf dem zweiten Bildungsweg studieren....habt ihr da berufliche Bezüge, oder wieso macht ihr das?
Bei mir ist das reines Hobby, zumindest hat es so angefangen.
Ich arbeite in der Sachbearbeitung des hiesigen Ordnungsamtes, und hab jetzt als kleines Add on von meiner Chefin die Asylbewerber aufs Auge gedrückt bekommen.:bugeye:
So langsam verspüre ich den Wunsch, mein Hobby dann doch noch zum Beruf zu machen....allerdings werde ich dann 50+ sein, ob mir das noch so gelingen wird....abwarten
Wünsche euch allen einen gelungenen Semesterabschluss und einen guten Start ins SS 15

:winken:
 
Hi,
auch ich kann nicht mit vergeigtem (wie es hier immer so schön heißt) StEx dienen. Ich vermute mal, dass diese "Malheur" einige nicht so an die große Glocke hängen wollen; nach meinem persönlichen Eindruck handelt es sich bei der Hälfte der Studis, die sich im fortgeschrittenen Stadium des BOL und MLL befinden, um ehemalige Voll-Juristen-Kandidaten - vielleicht hat das Prüfungsamt mal Zahlen dazu?
Bei mir war es fast andersherum, habe mit StEx-Jura angefangen bis zu den kleinen Scheinen, bin dann aber aus Zeitgründen (Famiie, Vollzeitberuf) auf BOL umgestiegen.
Habe damit theoretisch noch den Weg zum StEx. offen, ist aber nicht konkret. Aber in dem Zusammenhang war doch mal die Rede von einem Aufbaustudium der FernUni zum StEx für MLL, lange nichts mehr davon gehört.
Gruß
 
Nun, im Master wirst Du einigen StExlern begegnen, die sich hier noch die "höheren Weihen" eines Mastertitels holen.

Durchgefallene, die erst den BoL machen und dann den Master sind mir bislang noch nicht über den Weg gelaufen, was aber auch damit zusammen hängen mag, daß sie sich nicht unbedingt zu erkennen geben. Schon diejenigen unter ihnen, die den BoL dann tatsächlich schaffen, sind dünn gesät, ich kenne nicht mal eine handvoll davon persönlich.
 
Nun, im Master wirst Du einigen StExlern begegnen, die sich hier noch die "höheren Weihen" eines Mastertitels holen.

Durchgefallene, die erst den BoL machen und dann den Master sind mir bislang noch nicht über den Weg gelaufen, was aber auch damit zusammen hängen mag, daß sie sich nicht unbedingt zu erkennen geben. Schon diejenigen unter ihnen, die den BoL dann tatsächlich schaffen, sind dünn gesät, ich kenne nicht mal eine handvoll davon persönlich.

Nun kennst Du ja mich (schon von studienservice).:perfekt:
Ich hoffe, dass ich mit einem Master nicht mehr vom Arbeitsamt als Hilfskraft im Lager vermittelt werde. Bin zur Zeit Helferin in der Produktion, was mir gar nicht gefällt. :hammer1: Naja, was soll ich sonst machen?
 
Nochmal zum endgültig vergeigten StEx: Wenn man mit seinem jur. Studium schon so weit gekommen ist, dass man immerhin zum Examen zugelassen war und damit alle in satten 4 Jahren anfallenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen erbracht hat, aber eben bei den abschließenden ganz großen Prüfungen durchfällt, dann ist es doch eine unglaubliche Härte, de facto als beruflich vollkommen unqualifizierter Niemand dazustehen! Daher mal die Frage an die Juristen, die sich mit den Curricula auskennen: Ist es gerechtfertigt, dass solche Leute auf Grundlage ihrer gesamten erbrachten Leistungen ("nur" mit Ausnahme der Staatsprüfungen) sich nicht mal sofort ein B.LL-Zeugnis ausstellen lassen können? Das ganze jurist. Bachelor-Pensum müsste der Durchfaller doch schon bestanden haben?! Außer die Wiwi-Pflichtmodule in Hagen. Aber der Rest müsste doch voll angerechnet werden - im Grunde genommen sogar schon das eine oder andere Mastermodul, oder? :confused:
 
Die Durchfallquoten im BoL-Studium so mancher Ex-StExkandidaten sprechen leider eine andere Sprache ...

Und das ist sicherlich nicht nur mit Prüfungsängsten oder -streß zu begründen.
 
Ist es gerechtfertigt, dass solche Leute auf Grundlage ihrer gesamten erbrachten Leistungen ("nur" mit Ausnahme der Staatsprüfungen) sich nicht mal sofort ein B.LL-Zeugnis ausstellen lassen können? Das ganze jurist. Bachelor-Pensum müsste der Durchfaller doch schon bestanden haben?! Außer die Wiwi-Pflichtmodule in Hagen. Aber der Rest müsste doch voll angerechnet werden - im Grunde genommen sogar schon das eine oder andere Mastermodul, oder? :confused:

Also meines Erachtens ist es gerechtfertigt. Grundsätzlich hat man zwar tatsächlich einen Großteil des Stoffes des LL.B. und einen Teil des LL.M. gehört (bzw. hören sollen).

Das Problem ist aber, dass man viel zu wenige Prüfungen während des Studiums hat. Außer in der Zwischenprüfung in den ersten Semestern und im späteren Studienverlauf in den großen Übungen muss man keine Leistungsnachweise erbringen. Die Zwischenprüfung betrifft nur Basics und die großen Übungen sollen zwar den gesamten Stoff eines Rechtsgebiets abdecken, de facto kommen da aber meist auch nur die Klausurklassiker aus den ersten drei Büchern des BGB dran. Es gibt keine Prüfung, die wie im LL.B. den Stoff einer bestimmten Vorlesung abfragt. Damit gibt es auch nichts, was man anrechnen kann.
 
Auszug aus der Prüfungsverfahrensordnung der Fernuni zum LLB
§ 5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
...Es müssen jedoch mindestens sechs Module mit je 10 ECTS im Rahmen des Studienganges Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erfolgreich erbracht werden, darunter mindestens zwei Wahlmodule, das Modul 20 „Seminar“ und das Modul 21 „Bachelorarbeit“. ...

§ 6 Leistungen aus einem juristischen Universitätsstudium
(1) Studierende, die die universitäre Zwischenprüfung bestanden haben, können sich in der Regel folgende Module anrechnen lassen:
· Propädeutikum (einschließlich Modulabschlussprüfung)
· Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts (einschließlich Modulabschlussprüfung)
· Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht (einschließlich Modulabschlussprüfung)
· Strafrecht (einschließlich Modulabschlussprüfung)
(2) Bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise, insbesondere bei Bestehen der Ersten Prüfung werden weitere Module angerechnet, wenn und soweit die Inhalte der betreffenden Veranstaltung denen des Moduls entsprechen.

D.h. ohne Leistungsnachweis wird sehr wenig angerechnet.
 
Tja, wenn selbst Steuerberater mit der allseits bekannt qualifizierten Steuerberaterprüfung (Note 3,7 ist da schon richtig gut...) den Kurs Buchführung und Jahresabschluss belegen müssen, weil eben diese Prüfung keine Hochschulprüfung ist, dann habe ich da bei fehlendem StEx-Zeugnis auch so meine Bedenken...

Man hat da ja vor ein paar Jahren bewußt eine "Zwischeninstanz" eingebaut, in dem sich die erfolgreichen 1. StEx'ler den Titel "Diplom-Jurist" ausstellen lassen können, wobei ich nicht weiß, ob das inzwischen an jeder Uni in Deutschland so ist...

Wer nix vorlegen kann, kriegt auch kein Zeugnis, allenfalls Anerkennung von Modulen.
 
Gibt es eigentlich eine "Bezeichnung" für Absolventen des Bachelor of Laws? Wenn wir bestanden haben, dürfen wir uns ja LL.B nennen. Und wie nennen wir uns während des Studiums? Interessiert mich einfach.
 
Wie wäre es mit "Jurastudentin"? Oder politisch korrekt "Studierende der Rechtswissenschaften"?
 
Aber LL.M ist auch Jurist und nicht nur Student.. Und wenn ich das Studium absolviere kann ich mich ohne Abschluss ja noch nicht Juristin nennen.

bin glaub ich gerad zu analytisch ;-)
 
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