Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Selbst dann ist die einmal erlangte Kklausurberechtigung bislang stets erhalten geblieben!Erst mal Willkommen im Forum!
Nein, die Einsendeaufgaben musst du nicht noch mal schreiben. Eine Klausurzulassung, die du einmal erlangt hast, bleibt bestehen, es sei den dass die Zulassungsbedingungen geändert werden.