Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Selbst dann ist die einmal erlangte Kklausurberechtigung bislang stets erhalten geblieben!Erst mal Willkommen im Forum!
Nein, die Einsendeaufgaben musst du nicht noch mal schreiben. Eine Klausurzulassung, die du einmal erlangt hast, bleibt bestehen, es sei den dass die Zulassungsbedingungen geändert werden.
Ich kann zwar noch nicht meine Erfahrungen kund geben , da ich in meinem ersten Semester (Sommersemester 2017) keine Klausuren geschrieben habe aber ich werde es nachholen sobald ich meine Module mit Klausur im März (hoffentlich) beendet habe! 