Plauderecke Plauderecke Recht (Bachelor und Master of Laws)

Hier geht's m. E. um Klausuren und nicht um EAs…da kann die Remonstration durchaus was bringen, was sich dann auch in einem Notensprung oder im Bestehen/Nicht-Bestehen äussern kann. Wer das nicht macht – okay! Aber „Jammern auf hohem Niveau“ ist ein fristwahrender Einspruch imho keinesfalls.

der macht sich halt jetzt Gedanken und ruft beim Lehrstuhl an ob die Punktezahl zählt oder der Stempel, weil 100 Punkte und nicht bestanden ist ein krasser Widerspruch
 
Apropos EAs... wartet eigentlich noch jemand gerade vergeblich auf die EAs EM StrafR und VM ÖffR oder hat die vielleicht sogar jemand dieses Semester schon zurück ??? So langsam hätte ich gern gewusst, ob ich die Klausuren schreiben darf oder nicht?!
 
Don´t feed the troll!!

Ich glaube ja vieles, aber selbst die Fernuni setzt kein Nichtbestanden unter eine EA mit 100 Punkten.
 
Und selbst wenn es so wäre, ist das ein Anruf und die Sache ist geklärt.
 
Liebe Community,
inzwischen kann ich mich auch zu den Absolventen des Master of Laws-Studiengangs zählen. Ich wünsche allen anderen, die den BoL oder MoL machen, viel Erfolg und Ausdauer. Am Ende scheint immer die Sonne :)
 
Weiß jemand, ob das Semester in dem man noch offiziell für den Bachelor of Laws eingeschrieben ist, jedoch seine Bachelorarbeit abgegeben hat und sich für die ersten Module des Masters angemeldet hat..... wird dieses Semester bei der Einschreibung in den Master of Laws dann berücksichtigt, sodass man rückwirkend bereits im 1. Semester des Masters war ? Sorry bin ein bisschen müde, hoffentlich ist das verständlich :sleeping: was ich fragen möchte.:bugeye:
 
Hi Käffchen,

nee du wirst nicht rückwirkend eingeschrieben. Ich hatte auch bereits 2-3 LLM-Module während des LLBs geschrieben. Die werden ganz normal im Rahmen des LLM anerkannt.
 
Hi Leute,

ich bin ganz neu an der Fern-Uni und wollte fragen, ob es hier Leute gibt die ebenfalls zum 01.04 angefangen haben. Ich bin grade mitten im Modul "externes Rechnungswesen" und könnte etwas Beistand oder einen Lernpartner gut gebrauchen. Ich freue mich auf Rückmeldungen.

Liebe Grüße

Alex
 
Hallo!
Nur eine Verständnisfrage: Verstehe ich das richtig, dass man eine nicht bestandene Klausur danach noch zweimal wiederholen darf? Wenn man die Klausur in dem Modul im ersten Semester schreibt in dem man es belegt hat, dann hat man noch diesen Freiversuch. Mit diesem Freiversuch wären es insgesamt vier Versuche. Ist das richtig so?
 
Kann mir jemand sagen, ob folgendes Modell gelingen könnte: Man arbeitet sich im LL.M. der FernUni Hagen scheinfrei, schreibt dann die Masterarbeit im Ausland, und macht dann in Deutschland die Eignungsprüfung für die Zulassung zum Rechtsrefendariat?
 
Kann mir jemand sagen, ob folgendes Modell gelingen könnte: Man arbeitet sich im LL.M. der FernUni Hagen scheinfrei, schreibt dann die Masterarbeit im Ausland, und macht dann in Deutschland die Eignungsprüfung für die Zulassung zum Rechtsrefendariat?
Wieso sollte das funktionieren? Du hast doch dann immer noch einen deutschen Master oder wo willst du den Master machen?
Aber warum so kompliziert? Der Master dauert drei Semester, der EjP Zusatzstudiengang nach dem Bachelor doch auch?
 
Hallo!
Nur eine Verständnisfrage: Verstehe ich das richtig, dass man eine nicht bestandene Klausur danach noch zweimal wiederholen darf? Wenn man die Klausur in dem Modul im ersten Semester schreibt in dem man es belegt hat, dann hat man noch diesen Freiversuch. Mit diesem Freiversuch wären es insgesamt vier Versuche. Ist das richtig so?



Den Freiversuch hat man doch soweit ich weiß nur bei den Rewi Klausuren. Da dann theoretisch 4 Versuche.

Bei den Wiwi Klausuren hat man insgesamt 3 Versuche. So hab ich das zumindest verstanden.
 
Den Freiversuch hat man doch soweit ich weiß nur bei den Rewi Klausuren. Da dann theoretisch 4 Versuche.

Bei den Wiwi Klausuren hat man insgesamt 3 Versuche. So hab ich das zumindest verstanden.
Ja, so habe ich das auch verstanden. Mich hats insbesondere für die Rewi Klausuren interessiert.
 
Hallo Leute,
kann mir bitte jemand sagen wie aktuell die Bücher sein müssen, reicht die Vorgängerversion auch aus?

Aktuell würde es um die folgenden Bücher gehen:
- Jahresabschluss von Littkemann, aktuell derzeit 3. Auflage
- Buchführung von Littkemann, aktuell derzeit 8. Auflage
- juristischer Gutachtenstil von Tina Hildebrand, 3. Auflage
- Kompetenstraining von Marin Zwickel
- BGB allgemeiner Teil von Helmut Köhler, 28. Auflage
- BGB allgemeiner Teil: Ein Studienbuch von Helmut Köhler, 42. Auflage
- HGB von Beck, 63. Auflage
- BGB von Beck, 84. Auflage

Zu den Bücher vom Littkemann und die Gesetzesbücher wurde mir schon geraten, brauche ich die anderen Bücher auch oder sind die eher zu
vernachlässigen.

Vielen Dank für eure Antworten.
 
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