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Nein, in Rewi gibt es nichts vergleichbares.gibt es so etwas auch für ReWi und wo finde ich die
dazugehörigen
Falls sich die Frage auf die Wiwi-Klausuren bezieht: manche Lehrstühle stellen im jeweiligen Modul-Moodle Musterlösungen zur Verfügung, es gibt aber auch viele Module ohne Musterlösungen des Lehrstuhls.wo finde ich die
dazugehörigen Musterlösungen für die Übungsklausuren?
Hallo, ich hab mal eine dumme Frage: ist euch schon mal irgendwo eine Regelung über den Weg gelaufen, dass man exmatrikuliert werden kann, wenn man zu lange nichts macht / keine Prüfung schreibt / deutlich länger als die Regelstudienzeit braucht etc....hab auf den ersten Blick nichts gefunden, aber vll weiß ja wer von euch was...
Ha! Vielen lieben Dank für die Antwort! Das hört sich super anMeines Wissens gibt es keine solche Regelung. Und ich kenne einige die schon seit über 20 Semestern im BoL immatrikuliert sind.![]()
Klar, machen kann man alles.
Es ist nur die Frage, ob man die Zeit, die man fürs Stex verwendet, dann nicht lieber in den Master steckt.
...so das JPA Köln im O-Ton!Zur Übernahme einer Nebentätigkeit oder zur Fortsetzung einer Tätigkeit neben dem Vorbereitungsdienst bedarf es der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts (§§ 7 Abs.1, 49, 57 LBG NRW, § 6 NtV NRW). Genehmigungsanträge sind rechtzeitig vor Beginn der Nebentätigkeit mit näherer Angabe über Arbeitgeber, Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeit, über Arbeitszeit und über die Vergütung - auf dem Dienstwege - einzureichen. Ein Antragsvordruck wird/wurde Ihnen vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes mit den Unterlagen für die Unterhaltsbeihilfe übersandt. Sie können ihn allerdings auch auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln finden.
Der zulässige zeitliche Umfang der Nebentätigkeit beträgt bei juristischem Bezug 10 Wochenstunden, bei nicht juristischem Bezug 8 Wochenstunden.
Wegen der Anrechnung eines Entgelts auf die Unterhaltsbeihilfe wird auf § 3 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare verwiesen. Eine Anrechnung erfolgt, soweit das Entgelt den Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familienzuschläge um das 1 ½ - Fache übersteigt.
Aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen sind Sie verpflichtet, auch dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW den Arbeitgeber der Nebentätigkeit mit Namen und Anschrift und das vereinbarte Entgelt bekannt zu geben.
Die Durchführung eines Hochschulstudiums (auch als Gasthörer) während des Vorbereitungsdienstes ist Ihrer Stammdienststelle anzuzeigen. Das Studium kann untersagt werden, wenn es den Vorbereitungsdienst beeinträchtigt (§§ 7 Abs.1, 51 Abs. 2 LBG NRW). Einer Genehmigung bedarf es nicht.