Plauderecke Plauderecke Recht (Bachelor und Master of Laws)

Hallo,
ich habe da nochmal eine Frage.
Es gibt doch in WiWi eine Übersicht der Übungsklausuren, gibt es so etwas auch für ReWi und wo finde ich die
dazugehörigen Musterlösungen für die Übungsklausuren?
 
gibt es so etwas auch für ReWi und wo finde ich die
dazugehörigen
Nein, in Rewi gibt es nichts vergleichbares.
In Rewi gibt es nur diese Videostreambesprechungsseite https://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/rewi/klausuren.shtml, die nur für einen kleinen Teil der Module Klausuren enthält. Eine weitere Quelle für Altklausuren in Rewi ist das jeweilige Modul-Moodle, dort stellen manche Lehrstühle Altklausuren zur Verfügung.
Es gibt aber auch Module ganz ohne Zugriff auf Altklausuren.

wo finde ich die
dazugehörigen Musterlösungen für die Übungsklausuren?
Falls sich die Frage auf die Wiwi-Klausuren bezieht: manche Lehrstühle stellen im jeweiligen Modul-Moodle Musterlösungen zur Verfügung, es gibt aber auch viele Module ohne Musterlösungen des Lehrstuhls.
 
Bei Lehrbüchern würde ich immer empfehlen sich diverse Lehrbücher in einer Uni bib anzusehen, um ein Gefühl zu bekommen, ob man mit den Büchern gut arbeiten kann oder nicht. Man muss im Endeffekt selber entscheiden, ob man Lehrbücher braucht oder nicht. Für mich waren Lehrbücher zu Beginn des Studiums nix. Die haben mich nur überfordert. Bin auch mit den Skripten wunderbar durch die ersten Klausuren gekommen. Mittlerweile in der Examensvorbereitung angekommen, nehme ich schon das ein oder andere Lehrbuch zur Hand.
 
Danke, ich habe mir jetzt mal ein paar Bücher bestellt. Ob ich diese jetzt brauche oder nicht wird sich noch rausstellen, man hat ja doch einiges um die Ohren wenn ich mir das so ansehe. Ich glaub ich hab etwas Panik und mach die Leute um mich verrückt.
 
Hallo, ich hab mal eine dumme Frage: ist euch schon mal irgendwo eine Regelung über den Weg gelaufen, dass man exmatrikuliert werden kann, wenn man zu lange nichts macht / keine Prüfung schreibt / deutlich länger als die Regelstudienzeit braucht etc....hab auf den ersten Blick nichts gefunden, aber vll weiß ja wer von euch was...
 
Hallo, ich hab mal eine dumme Frage: ist euch schon mal irgendwo eine Regelung über den Weg gelaufen, dass man exmatrikuliert werden kann, wenn man zu lange nichts macht / keine Prüfung schreibt / deutlich länger als die Regelstudienzeit braucht etc....hab auf den ersten Blick nichts gefunden, aber vll weiß ja wer von euch was...

Meines Wissens gibt es keine solche Regelung. Und ich kenne einige die schon seit über 20 Semestern im BoL immatrikuliert sind. :-)
 
Hallo zusammen!
Ich hoffe ich als Nicht-Student (noch) darf hier auch mitplaudern. Ich hätte 2 Fragen und hoffe, der ein oder andere kann mir da helfen:

1. An die, die das 1. Examen in Hagen hinter sich gebracht haben: Habt ihr euch vorbereitet gefühlt? Gab es Dinge, die euch gefehlt haben bzw. war es schwerer als wenn ihr es in einer Präsenzuni gelernt hättet? Ich frage, weil man oft liest dass vor allem so etwas wie das 1. Staatsexamen schwierig über eine Fernuni zu schaffen ist. Stimmen diese Vorurteile?

2. Hat es einen Mehrwert, das 1. Examen abzulegen, wenn man nicht vorhat das 2. abzulegen? Heißt, will ich bspw. in der Rechtsabteilung eines Unternehmens arbeiten, reicht dazu ja auch der LL. B.
Liefert das 1. Examen mir das irgendeinen Mehrwert?

Und bevor jemand fragt: Der Grund, wieso ich nicht das 2. ablegen kann (ich würde gerne) ist das Referendariat. Mit Familie ist es schwierig auf einmal 2 Jahre lang nur noch einen Bruchteil des Gehalts zu verdienen. Leider bleibt mir also das 2. Examen verwehrt.

Ich wäre dankbar über Rückmeldungen!
 
IMHO macht es keinen Sinn das erste Staatsexamen zu machen, wenn man nicht vorhat auch das zweite zu machen. Vor allem, da du ja stattdessen auch den Master machen könntest.

Je nachdem wo und was genau du arbeiten willst, reicht dafür auch der Bachelor. Wenn du dich in Stellenportalen umschaust findest du immer wieder Stellen wo z.B. Wirtschaftsjuristen mit Bachelor gesucht werden.
 
Du wirst noch nicht viele finden, die das Stex abgelegt haben, die zuvor an der FU studiert haben, einfach deshalb weil es die Möglichkeit noch nicht lange gibt.
Ich denke, dass es nicht auf die Uni ankommt, ob du dich gut vorbereitet fühlst, sondern auf dich selbst. Die Uni, egal ob nun Präsenz- oder FernUni, präsentiert nur den examensrelevanten Stoff (an der FU an manchen Stellen darüber hinaus). Präsenzunis machen es in Form von Vorlesungen und die FU zumeist in Form von Skripten. Es ist eben ein Unterschied in der Präsentation. Es kommt darauf an, was dir mehr liegt. Fürs Stex musst du selber lernen, das kann dir die Uni nicht abnehmen. Da ist es aber auch egal ob du an einer Präsenzuni studierst oder an der FernUni.

Zur zweiten Frage:
Es macht meines Erachtens auch keinen Sinn nur das erste Stex zu machen, aber nicht das zweite. Für das, was du machen möchtest reicht ein Bachelor und evtl ein Master aus.
 
Hallo @Lee001,

herzlich willkommen im Fernuni-Hilfe-Forum. Super, dass Du überlegst, das Studium an der FU aufzunehmen. Wann möchtest du denn starten?

Zum Thema StEx habe ich eine andere Meinung als meine beiden Vorredner. Genau wie du, wird es mir nicht möglich sein, das 2. Stex abzulegen - die Gehaltseinbuße ist mit Familie und Verpflichtungen nicht drin (es sei denn ich gewinne vorher noch im Lotto - ich sollte endlich mal anfangen zu spielen). Jedoch sehe ich keinen Grund, warum ich deshalb neben Bachelor (der in der EjP ja sowieso dabei ist) und Master (den ich auch noch vorhabe zu machen), nicht auch das 1. StEx machen sollte. Was verliere ich dadurch? Ich gewinne nur. An Wissen - sowohl was den Stoff angeht als auch über mich und meine Grenzen - und an Erfahrung. Je nachdem, wo du arbeitest und welche Erfahrungen du bisher hast, kann es nie verkehrt sein, einen Abschluss zu haben. Wenn du nicht als Anwalt oder Richter arbeiten möchtest, brauchst du das zweite StEx nicht. Je nach Alter beim Studieneinstieg bleibt dir auch nur noch der Weg, mit dem 2. StEx als Anwalt zu praktizieren. Für mich ist das Thema Staatsdienst bspw. alterstechnisch erledigt.

Ich arbeite seit 20 Jahren im Bereich Restrukturierung, betreue Sanierungen und Restrukturierungen von Firmenkunden. Habe ein Bank-BWL-Studium an der Bankakademie (heute Hochschule für Bankwirtschaft) abgeschlossen. Mit dem Wissen aus diesem Studium kann ich meinen Job hervorragend ergänzen und mir stehen viel mehr Möglichkeiten offen. Also, was verliere ich, wenn ich nur das 1. StEx mache? Kurz: Nichts.

Du musst dir halt nur im Klaren sein, dass es stressig werden wird. Aber was mir den Stress nimmt ist, dass bei mir nichts davon abhängt, ob ich das StEx schaffe oder nicht. Mein Job geht nicht verloren, die Welt geht nicht unter. Und so wie du schreibst, es gibt Rechtsabteilungen in Unternehmen und auch Kanzleien, die einen auch mit nur einem Examen nehmen (als Transaction Lawyer bspw.). Natürlich wirst du nicht das Gehalt eines Anwalts bekommen, aber ob es soviel schlechter wird, hängt nur davon ab, wie du dich und deine Kenntnisse verkaufst.

Also, alles kann, nichts muss. Ich würde es probieren, was hast du zu verlieren?

LG Steffi
 
Klar, machen kann man alles.
Es ist nur die Frage, ob man die Zeit, die man fürs Stex verwendet, dann nicht lieber in den Master steckt, zumal sich einige Module des Masters mit dem des EJP ähneln und man (wenn man nicht mehr Module belegen möchte) im Bachelor keinen Wahlbereich hat, wenn man den EJP gleichzeitig belegt. Wenn man den Bachelor (bei geschickter Belegung) und den Master macht, hat man auch den gleichen Stoff erlernt, wie im EJP nur ohne Schwerpunktbereich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, machen kann man alles.
Es ist nur die Frage, ob man die Zeit, die man fürs Stex verwendet, dann nicht lieber in den Master steckt.

Den kann man doch trotzdem machen - das eine schließt doch das andere nicht aus und umgekehrt. Du machst doch auch beides? Ich sehe die Zeit, die ich fürs StEx lerne nicht als verschwendet an. Wissen macht nicht dumm und mehr Wissen nicht dümmer. Und wer weiß, vielleicht ändern sich ja mal die Gegebenheiten und plötzlich ist da die Chance, das 2. StEx doch noch zu machen. Das 1. hat ja kein Ablaufdatum.

Aber ich denke, dass ist eine ganz individuelle Entscheidung und man muss für sich wissen, ob man sich den Stress gibt "nur" fürs 1. StEx.
 
Ja ich mache auch beides, das stimmt, aber ich möchte sofern ich das erste auch wirklich mache und es bestehe, auch das zweite machen.

Aber, wenn man das zweite Stex nicht machen möchte, und es einem nur um den Stoff geht, den kann man über geschickte Belegung im Bachelor und Master auch bekommen.
Hinzu kommt ja auch die Überlegung, dass man beim Stex auch die praktische Studienzeit nachweisen muss, was ggf bei Vollzeitarbeit schwierig werden könnte, sofern man nicht etwas angerechnet bekommt.
 
Das Für und Wider ist auf jeden Fall wichtig abzuwägen. Aber ich finde die pauschale Aussage, wenn man das 2. StEx nicht machen kann/möchte, kann man sich das 1. StEx auch sparen einfach falsch. Und wie gesagt, nur weil es vielleicht momentan nicht möglich erscheint, das 2. StEx zu machen, heißt es ja nicht, dass es das nicht vielleicht doch wird. Und dann kann man es tun. Und wenn nicht hat man nichts verloren, außer vielleicht ein paar Nerven (die mir aber auch bei den normalen Klausuren schon manchmal abhanden kommen).

Die praktische Studienzeit kann man ja geschickt verteilen, dann geht das bei einem Vollzeitjob auch mit Urlaub. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
 
Du hast deine Meinung und ich meine. Ist doch alles gut. Ich wollte nur ein paar Dinge zu Bedenken geben. Wie ich schon sagte, hat man, wenn man die EJP Variante wählt und keine zusätzlichen Module belegen möchte, keinen Wahlbereich.
Und wenn man den Master danach macht, muss man einige Module nochmal machen, weil es streckenweise der gleiche Inhalt ist. Auf der einen Seite ist es praktisch, da man nicht alles nochmal machen muss, aber auf der anderen Seite doof, da man keinen neuen Stoff lernt und man das Modul nochmal voll bezahlen muss und ganz zu schweigen von der Zeit, die man verplempert. Das ärgert mich doch sehr. Und bevor du fragst, warum ich es mache, weil ich mir nicht sicher bin, dass ich das Stex überhaupt machen kann bzw. ob ich es bestehe.
Deswegen ist eben die Frage, was für einen sinnvoller ist. Wenn es mir nur um die Bandbreite des Stoffes geht, die kann man auch über Bachelor und Master erreichen.
 
Alles gut - ich hab ja gesagt, man muss das Für und Wider abwägen. Und das tun wir ja hier.
 
Und bzgl. NRW gibt es ja auch noch diese Möglichkeit (das mildert die finanzielle Fallhöhe vielleicht ein bisschen)::belehren:
Man kan neben dem Referendariat bis zu 8 Stunden im nicht-juristischen Bereich oder 10 Stunden im juristischen Bereich pro Woche arbeiten in NRW.
Ich werde - sofern ich denn das 1. Examen bestehen sollte - auch auf jeden Fall von dieser Regelung Gebrauch machen!
 
Das ein Nebenverdienst im Ref machbar ist, wusste ich, aber dass es soviele Stunden sind, wusste ich nicht.
Aber wird dir das dann nicht auf die Besoldung angerechnet?
 
Zur Übernahme einer Nebentätigkeit oder zur Fortsetzung einer Tätigkeit neben dem Vorbereitungsdienst bedarf es der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts (§§ 7 Abs.1, 49, 57 LBG NRW, § 6 NtV NRW). Genehmigungsanträge sind rechtzeitig vor Beginn der Nebentätigkeit mit näherer Angabe über Arbeitgeber, Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeit, über Arbeitszeit und über die Vergütung - auf dem Dienstwege - einzureichen. Ein Antragsvordruck wird/wurde Ihnen vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes mit den Unterlagen für die Unterhaltsbeihilfe übersandt. Sie können ihn allerdings auch auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln finden.

Der zulässige zeitliche Umfang der Nebentätigkeit beträgt bei juristischem Bezug 10 Wochenstunden, bei nicht juristischem Bezug 8 Wochenstunden.

Wegen der Anrechnung eines Entgelts auf die Unterhaltsbeihilfe wird auf § 3 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare verwiesen. Eine Anrechnung erfolgt, soweit das Entgelt den Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familienzuschläge um das 1 ½ - Fache übersteigt.

Aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen sind Sie verpflichtet, auch dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW den Arbeitgeber der Nebentätigkeit mit Namen und Anschrift und das vereinbarte Entgelt bekannt zu geben.

Die Durchführung eines Hochschulstudiums (auch als Gasthörer) während des Vorbereitungsdienstes ist Ihrer Stammdienststelle anzuzeigen. Das Studium kann untersagt werden, wenn es den Vorbereitungsdienst beeinträchtigt (§§ 7 Abs.1, 51 Abs. 2 LBG NRW). Einer Genehmigung bedarf es nicht.
...so das JPA Köln im O-Ton!
 
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