FernUni allgemein Studium in Zeiten der Corona Pandemie

Da sich hier offenbar mehr Kompetenz ballt, als anderswo eine Frage in die Runde:
Warum hilft es nicht Kleidung nur mit 30 Grad zu waschen? (keine Frage 60 Grad oder Kochen wäre besser).
Es heißt doch, dass Seife den Schutzmantel der Viren angreift und deshalb auch Händewaschen so gut funktioniert
(auch mit nicht heißem Wasser).

Jetzt wäscht man die Hände vorschriftsmäßig 30 Sekunden, die Wäsche mindestens 1,5 Stunden (auch bei 30 Grad).
Warum sind dann dennoch Viren vorhanden???
 
Jetzt wäscht man die Hände vorschriftsmäßig 30 Sekunden, die Wäsche mindestens 1,5 Stunden (auch bei 30 Grad).
Warum sind dann dennoch Viren vorhanden???
Händewaschen und Waschmaschine sind nicht vergleichbar. Beim Händewaschen nutzt man normalerweise fließendes Wasser, welches die Viren zwar nicht tötet, aber wegspült. Im Gegensatz dazu werden die Viren in der WaMa nur hin und her gespült... und bleiben deshalb in der Wäsche.
 
Aber die WaMa spült doch zwischendurch?

Dann könnte ich aber theoretisch eine Gesichtsverschönerung unter fließendem Wasser mit der Hand und Spüli reinigen?
 
Dann könnte ich aber theoretisch eine Gesichtsverschönerung unter fließendem Wasser mit der Hand und Spüli reinigen?
Würde ich nicht machen. Ich würde da doch zu 60° und WaMa tendieren. Ich meine, wenn man die Hände gefahrlos mit 60° waschen könnte, wäre das auch besser... :cool:
 
Warum hilft es nicht Kleidung nur mit 30 Grad zu waschen?
Müsste man mal recherchieren, lässt aber eigentlich nur den Schluss zu, dass der pH-Wert des Waschmittels nicht ausreicht,
den Fettmantel des Virus aufzulösen. Bei einem höheren pH-Wert wäre wahrscheinlich auch die Wäsche hin.

Update: Wenn das hier stimmt: Prof. Blumes Medienangebot: Chemie im und ums Haus
geht Vollwaschmittel, Wollwaschmittel aber nicht. Wer sagt denn, dass Waschmittel nicht funktionieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin kein Experte. Mein erster Gedanke: wenn es um Gesichtsverschönerungen geht, dann sind bei 30 Grad-Wäsche und ordentlich Waschmittel wahrscheinlich zwar die Viren weg, die eine Hülle haben, aber nicht das ganze andere Zeugs, also unbehüllte Viren usw. Man hat diese Dinger ja einer Weile vor dem Gesicht, da sammeln sich bestimmt alle möglichen Erreger.

Eigentlich sind diese Verschönerungen zur einmaligen Nutzung gedacht, das wird aber in Zeiten, in denen die Dinger Mangelware sind, nicht durchführbar sein.
 
Die selbst genähten, die angeboten werden sind mit 60 Grad wasch- oder sogar kochbar.
Ich dachte nur an Multifunktionstücher etc. als Alternative, die meist aus Poyester sind.
 
In Österreich gibt es Überlegungen, die dortige Corona-App ("Rotes-Kreuz-App") verpflichtend für alle Bürger zu machen. Wer kein Smartphone hat, bekommt dann wohl einen Schlüsselanhänger mit adäquater Funktionalität verpasst. :bugeye: Freiwillig ist ja irgendwie auch langweilig...
 
Freiwillig ist ja irgendwie auch langweilig...
Österreich ist ja auch schon deutlich weiter auf dem Weg von der Demokratie zu... was auch immer. Da können wir sehen, wo wir bald stehen werden. Bisher kam ja auch immer nur Gutes aus Österreich zu uns... :-(
 
Interessant heute im Spiegel: "Südkoreas erfolgreiche Corona-Strategie. Ein Land wird getestet"
Die Überlegung und das Vorgehen der Südkoreaner, welche weit über das hinausgingen, was hierzulande diskutiert wird, Zitat "Das digitale Verfolgen der Infizierten greift nur in die Rechte weniger ein, eine Ausgangssperre in die Rechte aller", erklärt Kim Dong-hyun von der Koreanischen Gesellschaft für Epidemiologie." erscheint mir diskussionswürdig.
 
In Österreich gibt es Überlegungen, die dortige Corona-App ("Rotes-Kreuz-App") verpflichtend für alle Bürger zu machen.

Hut ab. Am 02.04.2020 diskutieren wir darüber was mit dennen ist die kein App haben am 05.04.2020 setzt Östereich schon um.

Interessant heute im Spiegel: "Südkoreas erfolgreiche Corona-Strategie. Ein Land wird getestet"

RKI-Prsädent sieht es anders:

... "Das digitale Verfolgen der Infizierten greift nur in die Rechte weniger ein ...

Wie in diesem Bericht sind die Rechte des einzelenen kaum tangiert:
"In Taiwan, Reuters reported the use of the mobile phone's location tracking technology to create an "electronic fence" to ensure people who are quarantined stay in their homes. The system monitors phone signals to alert local police and officials if those in home quarantine move away from their address or turn off their phones. The authorities will contact or visit those who trigger an alert within 15 minutes."

Eine App die auf Daten basiert benötigt gute Datenqualität. Globale Daten werden den App-Nutzern wenig nutzen und schon bald werden, die Nutzer nach besseren Datenqualität verlangen. Die Länder in Asien haben das Problem erkannt und wie folgt umgesetzt:
"Investigators from the Korea Centres for Disease Control and Prevention, which is managing the outbreak, will interview patients first, then verify their whereabouts by checking closed-circuit television camera footage, credit card records and mobile phone GPS data. "
Bei der Nachfrage nach besseren Datenqualität werden unsere Wünsche hier weder berücksichtig noch hinterfragt.

Wir haben doch sicherlich Rechtsexeprten (Also von Rechtsschprechung ;-) ) hier. Kennt sich jemand mit DSGVO aus?
Ist folgende Aussage so richtig?
Die "freiwilligkeit" der App / Anhanger oder was auch immer ist temporär...Genau so wie wir dass mit der Bewegungsfreiheit letzten Monaten erfuhren"
Bitte keine Meinung oder Wunsch oder Notwendwendig oder Emotionen.
Sondern als kleine EA-Analyse / emotionunbetont .
"Wie schnell könnte Corona-Anhänger/ Sticker- /App- beim hinreichenden Tatverdacht der "Quarantänen Verletzung" zur Pflicht werden?"

Folgendes ist vom Gesetzgeber schon geben oder?
".... ist eine Weitergabe nach der DSGVO ohne Einwilligung der Nutzer möglich.... "

"Laut Art.2 Abs.2 lit. d DSGVO ist folgendes vorgegeben: Wird die Verarbeitung der Anfrage ausschließlich durch die zuständige Behörde ausgeführt – zum Zweck der Ermittlung, Verhütung, Verfolgung oder Aufdeckung von Straftaten, so steht einerseits das Polizeigesetz über der DSGVO. "

DSGVO ist EU und nicht Deutschesrecht.
Somit für ordentliche Umsetzung der Verfolgung eines Straftatbestnadands "Spazieren ohne Corona-App bzw. Sticker / Anhänger", und Verfolgung schon gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du schon längst tausendfach in Europa und den USA, Stichwort "Triage".
Ja und ich hätte nicht gedacht, dass die Notrechte in meiner BA mal so schnell in aller Munde sein würden...

Kennt sich jemand mit DSGVO aus?
Ja, aber ich stehe momentan hinsichtlich der Frage auf dem Schlauch.:confused:

Für die Verfolgung eines etwaigen Straftatbestandes (der dann aber im Gesetz normiert sein müsste -> Nichttragen des Anhängers) wäre Art. 2 Abs. 2 lit. d DS-GVO tatsächlich eine brauchbare Rechtsgrundlage, um den sachlichen Anwendungsbereich der DS-GVO auszuhebeln.
Allerdings ist die Frage, ob er auch zur Rechtfertigung der Maßnahme als solches dienen kann.
Aber auch ohne den Anwendungsbereich der DS-GVO zu eröffenen habe ich die Grundrechte.
Wobei ich momentan das Gefühl habe, dass man sich auf einen übergesetzlichen Notstand beruft, der nahezu alles rechtfertigen kann.
 
Ich überlege gerade, ob ich doch meine MA im SS schreiben und mich wieder meinem Notstand widmen soll... Spannendes Thema aus rechtsphilosophischer Sicht.
 
Zitat "Das digitale Verfolgen der Infizierten greift nur in die Rechte weniger ein, eine Ausgangssperre in die Rechte aller", erklärt Kim Dong-hyun von der Koreanischen Gesellschaft für Epidemiologie." erscheint mir diskussionswürdig.
Auch wenn jetzt gleich sicher jemand Godwin's Law rufen wird: Ein paar wenige in Lager einzusperren und dort schwer arbeiten zu lassen, berührt auch nur die Rechte weniger. Es geht hier doch nicht darum, wieviele Personen betroffen sind. Es geht darum, ob ein Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist - und das ist nicht von der Anzahl an Betroffenen abhängig, sondern von einer Güterabwägung.

Hast Du schon längst tausendfach in Europa und den USA, Stichwort "Triage".
Die Triage ist ein eher schlechter Vergleich. Bei dieser geht es darum, begrenzte Mittel bestmöglich zu verteilen. Das hat doch nichts damit zu tun, ob ein App-Zwang eingeführt wird. Stattdessen ist die Triage eben genau das Resultat einer Güterabwägung.
 
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