FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

hallo!
ja hab auch noch nichts gehört...bei mir geht's ums gleiche...
 
So ich hab meine Widerspruch endlich, naja und wie befürchtet hab ich natürlich keine Punkte mehr bekommen :-(
Jetzt heißt es in einer Woche nochmal Investition und Finanzierung auffrischen und dazu kommt am Dienstag noch Recht :panik:

Also :arbeit:ich hab noch ganz schön was zu tun bis nächsten Freitag....
 
Hat schon mal jemand die Möglichkeit genutzt, die Klausur erst noch mal mit dem Lehrstuhl durchzusprechen? Oder habt ihr alle direkt schriftlich Widerspruch eingereicht?
 
Hat schon mal jemand die Möglichkeit genutzt, die Klausur erst noch mal mit dem Lehrstuhl durchzusprechen? Oder habt ihr alle direkt schriftlich Widerspruch eingereicht?
Genutzt habe ich es nicht, aber bei einer Präsenzveranstaltung sagte der wiss. Mitarbeiter damals, dass man erstmal anrufen und nicht gleich den Weg über einen Widerspruch gehen soll. Dann würde sich der Lehrstuhl das seitenlange Gutachten sparen. Ob das aber tatsächlich so funktioniert, weiß ich nicht. Ich bin da etwas skeptisch und kann mir nicht vorstellen, dass eine Note im Nachhinein so einfach geändert werden kann. :confused:
 
Ich habe mal den LS angeschrieben und gefragt, welche Vorgehensweise ihnen lieber ist. Mal schauen was raus kommt ;-) Ich finde es halt einfacher meine Argumente erst mal mündlich darzulegen. Schriftlich kann ich es danach ja immer noch machen (muss nur die Frist im Auge behalten)...
 
Wenn KLausureinsicht beantragt wird ist das ja die Grundlage der Argumentation, die man später führen möchte.

Ich habe, als es zeitkritisch wurde, auch schon Widerspruch eingelegt, um das Verfahren erst mal offen zu halten. Wenn der Lehrstuhl dann mit sich reden lässt und die Note ändert (ohne großes Gutachten), kann der Widerspruch ja jederzeit zurück genommen werden.
 
Genutzt habe ich es nicht, aber bei einer Präsenzveranstaltung sagte der wiss. Mitarbeiter damals, dass man erstmal anrufen und nicht gleich den Weg über einen Widerspruch gehen soll. Dann würde sich der Lehrstuhl das seitenlange Gutachten sparen. Ob das aber tatsächlich so funktioniert, weiß ich nicht. Ich bin da etwas skeptisch und kann mir nicht vorstellen, dass eine Note im Nachhinein so einfach geändert werden kann. :confused:

Ist halt immer eine Abwägungssache.
Informell an den Lehrstuhl wenden, ist die "nettere" Methode und man hat eher Chancen, dass der LS einem positiv gewogen ist.
Andererseits macht man dem LS damit eben halt auch keinerlei Druck und das weiß der eine oder andere auch auszunutzen, so dass man die Geschichte schnell und einfach abtun kann.

Beim formellen Widerspruch ist es andersherum.

Tipp:
Wenn man was Handfestes und mehrere Punkte zu bemängeln hat, dann Widerspruch.
Geht es nur um einen halben Punkt und man hat aber nix wirklich Dingfestes, dann eher auf die "charmante" Art.
 
Ich hatte nun gestern doch eine telefonische Klausurbesprechung mit einer Modulbetreuerin. Und ich kann es wirklich nur empfehlen. Auch wenn ich keinen Punkt mehr bekommen habe, kann ich nun die meisten Punktabzüge nachvollziehen. Ein Widerspruch hätte mir da sicher auch nicht geholfen und auch wenn es vielleicht nicht so sein dürfte: es besteht immer die Gefahr, dass man damit ein schlechtes Licht auf sich wirft. Und je nachdem, was man mit dem Lehrstuhl noch so vor hat, wäre das vielleicht nicht so schlau. :-)

Geht es nur um einen halben Punkt und man hat aber nix wirklich Dingfestes, dann eher auf die "charmante" Art.
Dem kann ich mich nur anschließen. Gerade wenn es bspw. um einen Sprung wie vom "gut" ins "sehr gut" geht. Wir waren nämlich auch irgendwann an dem Punkt, wo sie mir zugestimmt hat, dass der eine Punktabzug sehr streitwürdig ist und wäre es nur um den einen Punkt gegangen, der mir fehlte, dann hätte ich ihn wohl auch bekommen (oder wenn ich die anderen fehlenden auch noch gefunden hätte).


Was das handfeste angeht: da sollte man aber immer auch bedenken, dass die Möglichkeit besteht, eine Aufgabe einfach falsch verstanden zu haben. Da kann ich mir dann noch so sicher sein und eine Stelle im Skript finden. Wenn ich da von etwas ganz anderem rede, als der Lehrstuhl es wollte, bringt mir das auch nichts.
 
Mein Telefonat steht noch aus (ist für Montag angesetzt). Ich bin gespannt.... Da die Frist für den Widerspruch aber so langsam auslief, habe ich am Freitag auf anraten des PA noch kurz Widerspruch per Mail eingereicht.... Entweder muss ich diesen nun nächste Woche noch begründen, oder ich werde ihn nach dem Telefonat wieder zurück ziehen...
 
Mein Telefonat steht noch aus (ist für Montag angesetzt). Ich bin gespannt.... Da die Frist für den Widerspruch aber so langsam auslief, habe ich am Freitag auf anraten des PA noch kurz Widerspruch per Mail eingereicht.... Entweder muss ich diesen nun nächste Woche noch begründen, oder ich werde ihn nach dem Telefonat wieder zurück ziehen...
Die Frist für die Begründung lässt sich übrigens ganz problemlos verlängern. Einfach nochmal eine Mail an Fr. Hoffmann vom Prüfungsamt senden und sie verlängert die Frist.
 
So, ich hatte dann soeben auch mein Telefonat mit dem entsprechenden Lehrstuhl. Mehr Punkte habe ich hierdurch nicht erlangt. Aber ich kann Flubbers Erfahrung nur bestätigen. Es war sehr ausführlich, informativ und nett. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass die meisten Lehrstühle es doch sehr begrüßen, wenn sich Studenten mit Ihren Fragen auch direkt telefonisch an den Lehrstuhl wenden, anstatt sofort den Weg über das Prüfungsamt zu gehen (der Weg steht ja durchaus immer noch offen, sofern das Telefonat dem Studenten nicht ausreicht).

Auch wenn ich den ein oder anderen Punkt immer noch als strittig ansehe, werde ich es hierbei belassen und habe meinen zur Fristwahrung eingereichten Widerspruch beim PA zurückgezogen.
 
Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass die meisten Lehrstühle es doch sehr begrüßen, wenn sich Studenten mit Ihren Fragen auch direkt telefonisch an den Lehrstuhl wenden, anstatt sofort den Weg über das Prüfungsamt zu gehen (der Weg steht ja durchaus immer noch offen, sofern das Telefonat dem Studenten nicht ausreicht).

Auch wenn ich den ein oder anderen Punkt immer noch als strittig ansehe, werde ich es hierbei belassen und habe meinen zur Fristwahrung eingereichten Widerspruch beim PA zurückgezogen.

Und genau da besteht ein kleines Problem:
Man wird am Telefon eingelullt.
Denn die Reaktion kommt dann oft "sehe es immer noch kritisch, aber lege doch keinen Widerspruch ein".

Ich hatte es auch schon mehrfach, dass mir auf informelle Nachfrage gesagt wurde, dass die Bewertung korrekt sei, als ich dann aber dennoch Widerspruch eingelegt habe, musste man mir Recht geben.
 
Wahrscheinlich hast du sogar recht. Aber ganz ehrlich - ich hatte wenig Lust mich an so was aufzureiben. Mein Fazit aus der Sache: Die Klausur wird zum Streichergebnis und auf ein weiteres Modul bzw. gar die SA und MA an diesem Lehrstuhl verzichte ich...
 
Sofern der Lehrstuhl nicht generell Musterlösungen raus gibt, wirst du keine dazu erhalten. Wenn es ein Lehrstuhl ist, der ML raus gibt, dann findest du die i.d.R. in Moodle oder auf der Homepage des Lehrstuhls
 
Ich möchte an dieser Stelle mal die Leute, die das noch nicht wissen, darauf hinweisen, dass im Falle eines Widerspruchs gegen die vorliegende Bewertung diese keinen zu wahrenden Besitzstand darstellt. Eine noch schlechtere Bewertung ist rechtlich zulässig (BVerwG, NJW 2000, 1055 ff.).

Informationsquelle: http://puhl.uni-mannheim.de/neuigke...remonstration/hinweise_zur_remonstration1.pdf Abschnitt I Absatz 2.

Das betrifft hier die Juristen. Aber ich denke doch, dass man dies als allgemeines Prüfungsrecht betrachten kann?
 
Hallo zusammen,

der Link im ersten Post verweist leider ins Nirgendwo.
Ich würde gerne Klausureinsicht verlangen bei verschiedenen Lehrstühlen (einfach mal gucken, ob's nicht noch ein Pünktchen gibt).
Aber ich weiß jetzt nicht wie ich das tun kann.

Kann mir da jemand helfen?
 
Zurück
Oben