FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

Vielen Dank!:danke:
Der Link in der Mail war der gleiche wie in deinem Post, bevor du ihn geändert hast.:rolleyes:
 
Moin,

kann man das Formular zur Klausureinsicht auch per Mail (natürlich unterschrieben) einschicken?
 
Auf dem Formular steht Fax oder Post.

Den Widerspruch haben sie bei mir aber dann per Mail akzeptiert (unterschrieben eingescannt), obwohl das laut Fernuniseiten nicht ausreicht.
 
Danke Kiwi!
Fax und Briefpost steht ausdrücklich dabei. Mail nicht, dafür aber eine Mailadresse, darum meine Frage.
 
Noch eine Frage:

da ich den Antrag per Briefpost schicken muss, kann ich gleich den für BGB IV dazu packen, obwohl die Klausurergebnisse noch nicht bekannt sind?


EDIT:
das es per Mail nicht geht, steht auch auf der Webseite.
 
@Kiwi1979 Es dürfte damit zusammenhängen, ob jemand Vernunft walten lässt.

Wichtig ist das Abbild der eigenhändigen Unterschrift, weshalb ein Fax höchstrichterlich anerkannt ist.

Der Anhang der Mail ist ein ebensolches Abbild der echten Unterschrift, und verschickt man die Mail übers Internet als Fax, dann landet der ganze identische Zadder auf dem Faxgerät der Fernuni und muß von ihr anerkannt werden.

Möglicherweise genauso auf dem gleichen Rechner wie die Mailanhänge, denn viele Empfänger drucken sich die Faxe ja schon gar nicht mehr aus.

Materielle Gründe einen eingescannten Mailanhang zu akzeptieren gibt es nicht, manche Kleingeister ziehen sich halt auf eine rein formale Begründung zurück ...
 
Wie ist denn so die Erfolgsquote bei Widersprüchen?
Ich bräuchte ein Pünktchen zur besseren Note in Marketing und würde die natürlich gerne mitnehmen.

Ist der begründete Widerspruch später aufwendig?
 
Wie ist denn so die Erfolgsquote bei Widersprüchen?
Ich bräuchte ein Pünktchen zur besseren Note in Marketing und würde die natürlich gerne mitnehmen.

Ist der begründete Widerspruch später aufwendig?

Bei mir hat sich die Note durch einen Punkt um eine Stufe verbessert (Grundlagen Marketing).

Die Bewertung war eine Farce. Habe zwei Seiten mit Erläuterungen geschrieben, der Lehrstuhl ist nicht mal darauf eingegangen und hat mir einfach einen Punkt mehr gegeben zur Notenverbesserung. Seitdem liegen die mittlerweile veralteten Skripte für das zweite Modul Marketing (Das Skript war übrigens auch eine Farce) in der Ecke und ich habe ein anders Modul belegt, obwohl Marketing für meinen Beruf wie die Faust aufs Auge passt. Werde irgendwann mal einen Blick auf die überarbeiteten Skripte werfen.
 
Wie ist denn so die Erfolgsquote bei Widersprüchen?
Ich bräuchte ein Pünktchen zur besseren Note in Marketing und würde die natürlich gerne mitnehmen.

Ist der begründete Widerspruch später aufwendig?

Begründung ist schon etwas aufwendig. Schließlich bist du in der Rolle nachzuweisen, dass du mehr Punkte bekommen musst.
Erfolgsquote kann man schlecht verallgemeinern. Wenn jemand auf gut Glück einfach immer Widerspruch einlegt, wird die Wahrscheinlichkeit geringer sein als bei jemanden, der nur bei ganz offensichtlichen Bewertungsfehlern Widerspruch einlegt.
Bei mir hat es in etwa 2/3 der Fälle geklappt.
Nach meiner Erfahrung gestehen sich die Lehrstühle Bewertungsfehler ein, ohne krampfhaft ihre ursprüngliche Bepunktung zu verteidigen. Aber sie verschenken auch keine Punkte. Bei 50/50-Fällen geben sie die Punkte eher nicht.
 
Moinsen !

Mal ne Frage an alle :

Wenn Ihr nun Eure Klausuransicht habt und feststellt, die Uni hat sich zu Eurem Gunsten verrechnet,

oder Fall 2 :

Ihr habt eine Aufgabe gelöst wie alle anderen, wisst aber, dass die Aufgenstellung so gar nicht lösbar wäre/ist , aber alle den "Standardweg " beschritten haben, der schon im Skript fehlerhaft war.

1. Was machen ?


In beiden Fällen seid Ihr nicht benachteiligt, aber zumindest bei Fall 2, lernen alle weiteren Semester fehlerhaften Lehrstoff.

2. Kann die Uni nachträglich meine und andere Ergebnisse revidieren, wenn ich auf solche Tatsachen Hinweise, aber die Klausuraufgaben auf Grundlage der vorliegenden Lehrtexte gelöst wurden ?

Von mir aus Juristen an die Front, aber ich möchte das wissen, bevor ich den Lehrtext beanstande. ( fachliche Absicherung habe ich )
 
Moinsen !

Mal ne Frage an alle :

Wenn Ihr nun Eure Klausuransicht habt und feststellt, die Uni hat sich zu Eurem Gunsten verrechnet,

oder Fall 2 :

Ihr habt eine Aufgabe gelöst wie alle anderen, wisst aber, dass die Aufgenstellung so gar nicht lösbar wäre/ist , aber alle den "Standardweg " beschritten haben, der schon im Skript fehlerhaft war.

1. Was machen ?


In beiden Fällen seid Ihr nicht benachteiligt, aber zumindest bei Fall 2, lernen alle weiteren Semester fehlerhaften Lehrstoff.

2. Kann die Uni nachträglich meine und andere Ergebnisse revidieren, wenn ich auf solche Tatsachen Hinweise, aber die Klausuraufgaben auf Grundlage der vorliegenden Lehrtexte gelöst wurden ?

Von mir aus Juristen an die Front, aber ich möchte das wissen, bevor ich den Lehrtext beanstande. ( fachliche Absicherung habe ich )


Also im ersten Fall muss ja nicht unbedingt ein Fehler vorliegen. Ggf. hat der Lehrstuhl auch nur die Noten nachträglich angehoben.
Wie dem auch sein: Da musst du nix machen...

Im Zweiten Fall kannst du ja eine Rückmeldung in Bezug auf den Kurs und nicht auf die Aufgabe in der Klausur geben. Dann bist du bei der Klausur auch save. Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest, wartest du bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, dann ist der Notenbescheid bestandskräftig.

Die Frage, ob grundsätzlich (also solange der Notenbescheid nicht bestandskräftig geworden ist) eine Note nachträglich verschlechtert werden kann, kommt immer wieder auf. Die allgemeine Meinung dazu ist "nein". So lauten wohl auch die Rückmeldungen des Prüfungsamtes, wenn man da nachfragt. Es gibt aber auch (Minderheiten-)Meinungen, wonach dies möglich wäre.
 
Mein Liebster hat heute seinen Klausureinsicht bekommen, allerdings läuft sein Datum für den Widerspruch morgen ab. Kann er jetzt auch noch formal Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen?
Würdet ihr ein Telefonat empfehlen mit dem Lehrstuhl, um die Fragen zu klären? In dem Fall wäre es der Lehrstuhl Baumöl..

Edit: Er hat jetzt eben eine Email an das PA geschrieben, erstmal ohne Begründung, weil die Klausureinsicht erst heute kam.. und es sieht auf den ersten Blick tatsächlich etwas kurios aus, wie hier bewertet worden ist.. ohne Begründung, einfach 0 Punkte. Ist die Frage, ob man direkt an den Lehrstuhl ran tritt oder den Widerspruch direkt einreicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, man kann erst mal Widerspruch ohne Begründung einlegen.
Am besten darauf verweisen, dass man noch keine Klausureinsicht erhalten hat oder dies erst gerade passiert ist. Das wird dann bestätigt und man bekommt eine Frist zum Nachreichen einer Begründung.
 
Moin,

bei den ReWis ist es so, dass man schriftlich den Widerspruch einlegen muss. Mail ist nicht ausreichend. Widerspruch der später als vier Wochen nach Bekanntgabe der Noten eingelegt wird ist verfristet.

Also am besten sofort mit der Klausureinsicht Widerspruch per Post einlegen und dazu schreiben, dass die Begründung nach Klausureinsicht folgt. Das PA verlängert dann die Frist für die Begründung.
 
Moin,

bei den ReWis ist es so, dass man schriftlich den Widerspruch einlegen muss. Mail ist nicht ausreichend. Widerspruch der später als vier Wochen nach Bekanntgabe der Noten eingelegt wird ist verfristet.

Also am besten sofort mit der Klausureinsicht Widerspruch per Post einlegen und dazu schreiben, dass die Begründung nach Klausureinsicht folgt. Das PA verlängert dann die Frist für die Begründung.

Ich habe diesmal auch per Mail Widerspruch eingelegt, hatte aber meine zuvor gescannte Unterschrift dann auch an betreffender Stelle eingefügt - und der Widerspruch wurde akzeptiert.

Was stellen wir also wieder mal fest: Einheitlichkeit ist etwas ganz fremdes...
 
Man sollte immer vorsichtig sein und genau differenzieren.

Formal richtig ist nur ein schriftlicher Widerspruch (inkl. Fax).
Per Mail wird mitunter/in der Regel auch akzeptiert, aber man hat keine Garantie. Eine Annahme des Widerspruchs per Mail ist reine Kulanz.
 
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