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  1. Rechtswissenschaft

    Sonstiges Wer hat im WS 2016/17 BGB II/2 belegt?

    Hallo NNN, im Modul 55106 (BGB II/2) gibt es keine EA´s. Das bedeutet, dass die Anmeldung zur Klausur also nicht vom Bestehen der EA´s abhängig ist. Liebe Grüße Alex
  2. Rechtswissenschaft

    Sonstiges Wer hat im WS 2016/17 BGB II/2 belegt?

    Hallo, ich bin ebenfalls dabei. Leider ist die erste Vorlesung vom 21.10.2016 noch nicht abrufbar. Liebe Grüße Alex
  3. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Basströte, also den Werkslieferungsvertrag habe ich nicht geprüft. Einen Eigentumsübergang lehne ich weiter ab, da der A für mich weder als Empfangsbote noch als wirksamer Stellvertreter in Betracht kommt. Allenfalls hat A mit B einen eigenen Kaufvertrag über die Milch geschlossen. Der B muss...
  4. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Basströte, dann lag ich mit meiner ersten Lösung richtig. Denn B hat das zur Leistung seinerseits Erforderliche getan. Er hat i.R.d. Bringschuld die Leistung an den Wohnort des N gebracht und diese auch tatsächlich und ordnungsgemäß in der richtigen Qualität angeboten. Damit ist die Milch von...
  5. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hi @all, also, die Milch, die hier geliefert werden sollte, war ursprünglich eine Gattungsschuld. Diese ist aber zur Stückschuld konkretisiert, da der Schuldner bei einer vereinbarten Bringschuld das seinerseits Erforderliche zur Leistung getan hat. B hat die Milch wie vereinbart an N geliefert...
  6. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Ja, da muss ich Basströte recht geben. Im hier vorliegenden Fall kam es m.M.n. zur Konkretisierung infolge, dass sich der N im Annahmeverzug befunden hat, als der B die Leistung i.R.d. Bringschuld ordnungsgemäß und tatsächlich angeboten hat. Da er dies getan hat, hat er auch das seinerseits...
  7. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, Also, Konkretisierung bei einer Bringschuld tritt ja ein, wenn der Schuldner das seinerseits Erforderliche zur Leistung getan hat. Bei einer Bringschuld ist das seinerseits Erforderliche, wenn der Schuldner die Sache zum Gläubiger bringt, um diesen die Sache ordnungsgemäß...
  8. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, also ich habe bei A ein Eigenschäft angenommen, da im SV keine näheren Angaben gemacht wurden, außer, dass er die Milch wortlos angenommen hat und diese dann infolge seiner Unaufmerksamkeit in der prallen Hitze verdorben ist. Wenn man hier ein Eigengeschäft des A annimmt, dann ist...
  9. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, also ich habe mir noch einmal überlegt, was Du auch beschrieben hast. Denn der A wird ja ausdrücklich in der HA erwähnt und, das sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben. Von daher habe ich meinen Lösungsweg noch einmal überarbeitet und habe u.a. geprüft, ob Erfüllung bereits mit...
  10. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, Also, den A habe ich nur bei der Frage, ob möglicherweise Erfüllung gem. § 362 Abs. 1 BGB dadurch eingetreten sein könnte, indem B dem A die Milch übergeben hat. Das habe ich jedoch verneint, da der Lieferant einer Sache, diese wieder in seine Obhut nehmen muss, wenn er den...
  11. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @MiaChioma, also ich habe den Anspruch des N gegen B nicht bejaht, weil m.E.n. B alles richtig gemacht hat, wobei ich die Übergabe an A als nicht als erfüllt angesehen habe. Ich bin dann auf die Konkretisierung bei der Bringschuld eingegangen, denn die ist schon mit dem tatsächlichen Angebot...
  12. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hallo zusammen, ich habe mir schon so ganz grobe Gedanken zur HA 2016 gemacht. Darin sind zunächst einmal 3 Fragen zu beantworten. Bei der 1. Frage, ob der N gegen B noch einen Anspruch auf Lieferung von 7 Litern Frischmilch hat, wäre jetzt mein erster Gedankengang, dass N keinen Anspruch mehr...
  13. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hallo zusammen, ich würde ebenso gerne an der HA Lerngruppe teilnehmen.
  14. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Die Hausarbeit muss mindestens 15 Quellen angeben und mindestens 40 Fußnoten sind anzuführen. Wer also z.B. nur 14 Quellen anzeigt, ist leider durchgefallen. Selbes gilt, wer weniger als 40 Fußnoten angibt, ist durchgefallen.
  15. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Chrissie89, Woher hast Du denn die Informationen, dass dir Formalia schon wieder verschärft wurden? Das konnte ich nicht finden. Steht das evtl. In der Prüfungsinformstion Heft 2? Liebe Grüße Alex
  16. Rechtswissenschaft

    Hausarbeit Aufbau der Hausarbeit und Formalien

    Hallo Schnecke, ich habe heute mal mit beck ebibliothek geübt und konnte z.T. die in den Fußnoten angegebenen Zitate oder Aufsätze in Beck online nicht finden. So habe ich z.B. ellenberger, in: Palandt, § 145 Rn 1 nicht finden können, wenn ich das bei Beck online in das Suchfenster eingegeben...
  17. Rechtswissenschaft

    Hausarbeit Aufbau der Hausarbeit und Formalien

    Hallo Schnecke, vielen Dank für Deine ausführlichen Hilfestellungen und Verweise. Liebe Grüße Alex
  18. Rechtswissenschaft

    Hausarbeit Aufbau der Hausarbeit und Formalien

    Hallo Schnecke, leider habe ich in dem Verfassen von HA nicht so viel Erfahrung, daher meine Fragen. Wenn ich bei BGB II/1 z.B. mit Lorenz Allgemeines Schuldrecht 2015 arbeite, die ja zitierfähig ist, dann wäre das alleine aber nicht ausreichend, wenn ich die darin angegebenen Fußnoten...
  19. Rechtswissenschaft

    Hausarbeit Aufbau der Hausarbeit und Formalien

    Hallo zusammen, ich habe mal zur Hausarbeit im SS 2016 BGB II/1 und zu den Formalien und Aufbau eine Frage. Laut dem Exemplar von Prof. Wackerbath, müssen mindestens 15 Werke und/oder 40 Fußnoten in der Hausarbeit aufgeführt werden. Verstehe ich das nun richtig, dass ich mindestens 15...
  20. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Chrissie89, ja, dass Du schon mit Jura in Kontakt gekommen bist, konnte ich bereits schließen, als Du mir geschrieben hast, dass Du bereits aus Deinem Vorstudium Schuldrecht kanntest. Nun, es wäre schön, wenn sich noch andere finden würden, die sich an der Lerngruppe beteiligen. Ich habe die...
  21. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Chrissie89, Danke für den Hinweis auf die Hoffmannskripte. Die kenne ich auch schon und kann diese nur empfehlen. Hast Du bevor Du an die FU gegangen bist, Jura studiert? Liebe Grüße Alex
  22. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Chrissie89 , mit Brox/Walker kenne ich mich nicht so gut aus, ich weiß daher nicht, wie die Skripte von denen aufgebaut sind. Alpmann Schmidt kenne ich auch, da ich von denen u.a. Schuldrecht BT habe. Was mir nicht so gut gefällt sind die Falllösungsskripte. Mir gefällt der Aufbau nicht so...
  23. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    @Chrissie89, ich arbeite mit Rolf Schmidt, Schuldrecht AT. Die Bücher sind zwar Stoff für Staatsexamen, aber trotzdem sehr gut. Mit diesen Büchern aerbeite ich hauptsächlich. Jedoch arbeite ich auch mit Hemmer/Wüst Skripte. Welche Literatur nutzt Du? Liebe Grüße Alex
  24. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hi Chrissie89, also ich habe mir gedacht, dass wenn Fragen zu den Lerneinheiten bestehen sollten, dass wir diese z.B. besprechen. Die Kurseinheiten, das sind ja nur 2 Stück, habe ich noch nicht ganz durchgearbeitet. Ich denke, da werden bestimmt im Laufe der Kurseinheiten Fragen aufkommen, die...
  25. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Lerngruppe zum BGB II/1

    Hallo liebe Mitstudierende, wer hat Lust auf eine Lerngruppe zu den Kursen 1 und 2 des Lehrstoffs zum BGB II/1? Ich würde mich freuen, wenn sich Kollegen/innen melden. Liebe Grüße Alex
  26. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls BGB 2 - Wer ist dabei?

    @Schnecke, vielen Dank für Deinen Hinweis. Das mit der Hausarbeit wusste ich insofern nicht, dass diese erst nach Prüfungsanmeldung per Email verschickt wird. Liebe Grüße Alex
  27. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls BGB 2 - Wer ist dabei?

    @Lyvianne, Hast Du schon die Hausarbeit für BGB II/1 im SS 2016 erhalten? Sind die Studienbriefe schon bei Dir eingegangen? Mich wundert es etwas, da ich weder die Studienbriefe noch die darin enthaltene Hausarbeit erhalten habe. Liebe Grüße Alex
  28. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls BGB 2 - Wer ist dabei?

    Hallo zusammen, auch ich werde dabei sein. Liebe Grüße Alex
  29. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Stoffeingrenzung FBA Klausur am 9.3.2016

    Hallo, ich habe noch einmal recherchiert, weil mich der Art.1 GG etwas gestört hat, auf den sich Herr Beier in der gestrigen Klausur bezogen hat. Nach Ansicht des BVerfG überdauert die Menschenwürde wohl den Tod des Menschen (BVerfGE 30, 173, 194 - Mephisto). Jedenfalls insoweit, als die...
  30. Rechtswissenschaft

    Stoff des Moduls Stoffeingrenzung FBA Klausur am 9.3.2016

    @K2K, Julia1001 und alle anderen, die die Klausur Verwaltungsrecht am 9.3.2016 schreiben, ich habe mal ein Prüfungsschema der allg. Leistungsklage mit FBA mit Erläuterungen eingestellt. Ich hoffe, es ist hilfreich. Liebe Grüße Alex
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