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:wall: Was für eine EA und dann so eine Musterlösung. Naja, mal sehen wie viele dann am Ende mitschreiben. Ich war nur froh, als ich meine gefüllten Seiten hochgeladen habe. Verglichen habe ich dann nicht mehr wirklich. Was solls neues Spiel neues Glück.
So und jetzt kommt der Burner. Ich habe so einen Fall gefunden. Da wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Der Typ holt sein Auto nicht ab. Das Abschleppunternehmen teilt dies der Ordnungsbehörde mit. Die erlässt dann den Bescheid.
So und der Typ macht eine einstweilige Anordnung. Heisst es ist ein...
Nee war nicht in moodle. War bei einer anderen Gruppe. Antwort per E-Mail vom Lehrstuhl, sehr geehrter Herr X. Zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage ....
"Vindizieren" bedeutet herausverlangen. Also müssen Sie keine anderen Ansprüche als sachenrechtliche Ansprüche prüfen.
Ende der Mail
Mein...
Genau, aber du meinst nicht das Aufstellen selbst, sondern das Schild als Grund-VA, da es ja eine Allgemeinverfügung ist, richtig?
Weil das Aufstellen selbst ja wieder ein Realakt ist.
Spricht ja nichts dagegen. Es ist ja möglich, das ein Schilderaufstellen ein VA ist. Also ich hab mich damit nicht befasst. Möglich ist es. Ich weiß es nicht.
Also ich sehe die Ersatzvornahme als Realakt. Das Schild ist der Grund-VA aus dem vollstreckt wurde. Es kommt das verkürzte Verfahren...
Na sicher kommt das in der Begründenheit. Du prüfst doch das gestreckte und gekürzte Verfahren. Hier geht es um den Sofortvollzug.
Das Aufstellen der Halteschilder? Passt nach meiner Ansicht nicht, aber ist möglich, dass man das so machen kann.
Ah vllt. so, mangels Vorliegen eines VA ist die Anfechtungsklage ausgeschlossen und da die K noch keine Zahlung geleistet hat, kommt auch die Leistungsklage nicht in Betracht.
Passt das so?
Genauso sehe ich das auch. Ich hänge bei der Subsidiarität. Wie hast du das gelöst?
Das hat damit nichts zu tun. Du musst hier die Ersatzvornahme als VA anstellen, dann hast du die Anfechtungsklage. Ist die Ersatzvornahme für dich kein VA dann hast du die Feststellungsklage
55I und 55 II...
Genauso sehe ich das auch. Ich hänge bei der Subsidiarität. Wie hast du das gelöst?
Das hat damit nichts zu tun. Du musst hier die Ersatzvornahme als VA abstellen, dann hast du die Anfechtungsklage. Ist die Ersatzvornahme für dich kein VA dann hast du die Feststellungsklage.
O.k. dann bist du mein gleichgesinnter Passagier. Genauso habe ich es auch gemacht. Dann können wir uns ja beim Abschluss der Durchprüfung im Restaurantabteil treffen und darauf einen Trinken. Egal, ob der Zug irgendwo im Nirgendwo anhält.
Ja schon und dann begründen, warum dies nicht zur Anwendung führt.
So noch eine Frage von mir, fahrt ihr alle den Zug der Anfechtungsklage, oder reist einer mit mir im Zug der Feststellungsklage? Ist halt schöner, wenn man jemand hat, der mit einem reist.:eyeroll2:
Bleibst du bei der Anfechtungsklage, oder meinst Du es könnte auch die Fortsetzungsfeststellungsklage in Betracht kommen?
Die Schilder sind ja bereits weg, oder siehst Du die Abschleppmaßnahme als VA. Die Abschleppmaßnahme ist eine Ersatzvornahme.
Bei der Anfechtungsklage würde man ja einen VA...
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