Hallo allerseits,
mir stellt sich noch ein Problem, ich hoffe, ich habe nix überlesen und wäre für´s "Aufschlauen" dankbar.
...
Ich habe gerade nochmal über googlen gefunden:
"Tritt der Bote jedoch bewußt oder unbewußt als Vertreter auf und weicht von der vom Geschäftsherrn vorformulierten Erklärung ab, so handelt er als Vertreter ohne Vertretungsmacht.
Problem: Bote ohne Botenmacht, Pseudobote
Tritt eine Person als Bote auf, obwohl eine entsprechende Botenmacht nicht vorliegt, sog. Pseudobote, stellt sich die Frage, wie dies rechtlich zu behandeln ist.
Nach hM hat der Pseudobotenherr die Möglichkeit das Auftreten des Pseudoboten analog § 177 I genehmigen.
Der Bote selbst soll dann analog § 179 haften. Dagegen soll eine Anfechtung nach § 120 nicht möglich sein, da § 120 nur dann eingreifen soll, wenn der angebliche Bote versehentlich falsch übermittelt."
Auszug von
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1793
Dann hätte K doch nach seiner Wahl Anspruch auf Erfüllung (und müsste nicht mehr hinter seinen Zigarren her socken) oder Schadensersatz.
Wenn er gleich versucht seine Zigarren wiederzubekommen würde ich doch unterstellen, dass er auf die Ansprüche verzichtet und sind die nicht vorrangig ???

Die Einsendearbeit schafft mich