Also auf 958 wär ich nie gekommen, das Tier war ja zu keinem Zeitpunkt herrenlos. Da B nie Eigenbesitzer war, konnte er den Besitz auch nie aufgeben...für mich daher nicht erwähnenswert....
Das Lösungsschema ist eigentlich klar, da wir ja nur Vindikationslage prüfen können. Vertragliche etc. Ansprüche scheiden m.E. von vornherein aus.
Also 1. ist B Eigentümer?
2. ist C unrechtmäßige Besitzerin?
Wenn Beides ja, dann hat B Anspruch auf Herausgabe.
C kann Aufwendung geltend machen und den Dackel zurückhalten, bis der B erstattet hat.
Punkt zwei ist etwas aufwändig, daher hab ich insgesamt 6 Seiten...und hoffe mal auf mind. 50 Punkte
Das Lösungsschema ist eigentlich klar, da wir ja nur Vindikationslage prüfen können. Vertragliche etc. Ansprüche scheiden m.E. von vornherein aus.
Also 1. ist B Eigentümer?
2. ist C unrechtmäßige Besitzerin?
Wenn Beides ja, dann hat B Anspruch auf Herausgabe.
C kann Aufwendung geltend machen und den Dackel zurückhalten, bis der B erstattet hat.
Punkt zwei ist etwas aufwändig, daher hab ich insgesamt 6 Seiten...und hoffe mal auf mind. 50 Punkte