- Studiengang
- Bachelor of Laws
Ich seh da wenig Unterschied, das ist ja grad das Problem! Das verunsichert.....
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Worin unterscheiden sich die beiden Paragraphen denn schon in ihrer Betitelung?
Doch ganz offensichtlich darin, daß es beim § 227 BGB um die Abwehr rechtswidriger Angriffe gegen eigene Rechtsgüter oder die Rechtsgüter Dritter handelt, beim § 229 BGB aber um die Durchsetzung eigener gefährdeter Ansprüche gegenüber Dritten handelt.
Sind denn Anspruche des V gefährdet?
offensichtlich nicht
W sieht, dass ein vermeintlich Unschuldiger geschlagen wird und hilft ihm, das ist in meinen Augen ebenso couragiert wie der Fall B wo V dem U nachläuft, um S zu helfen...
Es geht aber nicht um moralphilosophische Überlegungen, sondern um die Frage, ob etwas von der Tatbestandsmäßigkeit eines Paragraphen umfasst ist oder nicht, liebe Hanni!![]()
@ Wilhemzz
Bei Aufgabe 7 bin ich grundsätzlich bei Dir, nur nicht gemäß § 214 Abs. 1 BGB, sondern gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB. § 214 BGB erzählt nur etwas über die Wirkung der Verjährung.
§214 zielt auf die Berechtigung die Leistung zu verweigern, §§195 ff beziehen sich ja rein auf die Verjährungsfrist. Demnach müsste c ja wirklich falsch sein.
@ Silverstar
Zu Aufgabe 10: Der KV steht unter einer auflösenden Bedingung, wenn (Ein Ereignis eintritt, sodass der KV unwirksam wird)
A: Es tritt m.E. kein Ereignis (Bedingung) ein, sondern nur ein Zeitpunkt an dem der KV unwirksam wird
B: Es tritt ein Ereignis (Er bekommt kein Gehalt) ein und deshalb wird der KV am 31.05. unwirksam.
Ich denke daher, bei Aufgabe 10 ist B die richtige Antwort.
Über das Institut der "Zugangsfiktion" müsste dies m.E. schon möglich sein.
Der BGH hat in einem Urteil (VIII ZR 22/97) darauf abgestellt, dass wenn jemand aufgrund einer bestehenden oder angebahnten vertraglichen Beziehung mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, dieser geeignete Vorkehrungen treffen muss, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen. Tut er dies nicht, so wird darin (...) ein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Vertragspartner gesehen.
(...)
Vorschläge?