EA I Abgabetermin 23.10.2012

Damit wird klar, daß § 433 II BGB eine Anspruchgrundlage ist und die Benennung des Paragraphen 433 II BGB kein überflüssiger Luxus, wie dargestellt worden war, sondern essentieller Bestandteil des Obersatzes ist!

Nur zur Klarstellung: auch ich halte die Zitierung des § keineswegs für "überflüssigen Luxus".

Ich formuliere aber entweder "...aus Kaufvertrag nach § 433 Abs. II". Oder ich schreibe "...aus Kaufvertrag. Nach § 433 II ist der Käufer damit verpflichtet, ...". In der Regel ersteres, ist kürzer.
 
Naja, jedenfalls haben wir zwei meiner drei Lieblingsthemen hier im Thread kontroverserweise schon versammelt.

Wollen wir den Begriff "Rechtsfolgewille" noch thematisieren? Dann hätten wir wohl alle zusammen. ;-)


Für diejenigen, die den Witz nicht auf Anhieb verstehen, "Rechtsfolgewille" (findet sich beispielsweise im Köhler AT) ist ein Begriff, den die diversen Lehrbücher, Professoren und der BGH mit lauter unterschiedlichen Dingen identifizieren, das beim Lesen aus nur einer Quelle aber überhaupt nicht aufällt. *Da* kann man sich richtig fetzen, weil jeder weiß aus zuverlässiger Quelle (Standardlehrbuch XY), daß er recht hat. *g*
 
Man sollte so etwas halt doch nicht natürlichsprachlich formulieren, sondern mit aussagenlogischen Formeln. :-)

Wer wirklich interessiert ist, kann das ja mal als Ausgangspunkt nehmen, und anhand des Syllogismus (modus barbara etc.) nachprüfen.

Hier wird nicht Philosophie nach Aristoteles studiert, sondern Jura. Wie wäre es nun mit reiner Logik und das Abschalten des Modus "trollus insensatus".

Um bei sachlichen mathematischen Begriffen zu bleiben, was sich meistens nicht wirklich mit Jura verträgt, wie man es hier wieder sieht: Manche erläuterungen hier haben eher etwas von einem "„Disjunktiven Syllogismus", in einem Wort von einer Dysjunktion, was auch aus romanistischer Sicht nicht nur mathematisch zu deuten sein könnte... :eyeroll2: zum Nachdenken... :whistling:
 
Problem ist, dass manche Lehrbücher auch mit Untersatz arbeiten. Wobei ich mir nie wirklich klar bin was sie damit genau meinen. Vor allem versteht damit jeder dieser Autoren etwas anderes wie mir scheint. Daher halte ich mich an die Vorgabe wie Du schreibst, da diese Gliederung auch bei den meisten Lehrbüchern so auftritt.

Am Besten: die Lehrbücher beiseite legen und sich an die Hagener Vorgaben halten: s. Holzauers Schreiben, Propädeutikum-Skrips und hier: http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/ls_wackerbarth/gutachtenstil.pdf (aus der Zeit von Herrn Prof. Wackerbarth/Herrn Dr. Kresse:

"V (= Wer?)
könnte einen Anspruch
auf Zahlung von 100,- € (= will was?)
gegen K (= von wem?)
aus § 433 II BGB (=woraus?)"

"Wichtig ist, daß immer wieder Obersätze gebildet werden, damit der Fallbezug wieder herge-stellt wird. Ohne ständige Obersätze (in der Regel werden hierdurch Voraussetzungen aufge-zeigt im Sinne der obigen Nr. 1) wird die Lösung zu abstrakt, sie ist dann im „Lehrbuchstil“ gehalten."
)
 
Daher habe ich ja auch gesagt: Daher halte ich mich an die Vorgabe wie Du schreibst, da diese Gliederung auch bei den meisten Lehrbüchern so auftritt.

Nur ich habe mir auch angewohnt manchmal über den Tellerrand hinauszuschauen.;-)
 
Hier wird nicht Philosophie nach Aristoteles studiert, sondern Jura. Wie wäre es nun mit reiner Logik und das Abschalten des Modus "trollus insensatus".

Um bei sachlichen mathematischen Begriffen zu bleiben, was sich meistens nicht wirklich mit Jura verträgt, wie man es hier wieder sieht: Manche erläuterungen hier haben eher etwas von einem "„Disjunktiven Syllogismus", in einem Wort von einer Dysjunktion, was auch aus romanistischer Sicht nicht nur mathematisch zu deuten sein könnte... :eyeroll2: zum Nachdenken... :whistling:

Es geht zunächst mal "nur" um Begrifflichkeiten.

Und ich gäbe dir ja recht, wenn es so wäre, wie bei den Bahnfreunden, die gerne mal jeden anfahren, der von der "U-Bahn Stuttgart" spricht, weil das dortige Schienenverkehrssystem nach Definition der BOStrab keine U-Bahn ist ("U" als "unabhängig", nicht "Untergrund").

Das ist albern, weil der Bahn-spezifische in der normalen Unterhaltung auf der Straße keine Rolle spielt, und die umgangssprachliche Bedeutung führend ist.

Hier ist es jedoch anders: die juristische Subsumption fußt eben auf dem althergebrachten Syllogismus. Das kannst du in jedem Lehrbuch zur Methodenlehre nachschauen.

Die Mehrheit der Juristen hat also nicht nur einen Begriff aus einem fremden Gebiet entlehnt und mit einer abweichenden Bedeutung versehen, nein, sie hat *auf dem Ursprungsgebiet* einen zentralen (keineswegs nebensächlichen Begriff) völlig umdefiniert.

Und du hetzt nun gegen Leute, die darauf hinweisen. Ich meine, nach deinem sinnleeren "lol" vorhin kam nun gerade der Angriff ad-hominem. :-(

Es ist ja okay, wenn du dich für diese Grundlagen nicht interessierst, sondern halt deine EAs lösen willst. Du kannst auch trotzdem mitdiskutieren.

Aber das mit dem Recht als kommunikativem Prozeß solltest du dir nochmal durch den Kopf gehen lassen. Denn mit dieser Art erntest du vielleicht ein bißchen oberflächlichen Applaus, würgst aber jegliche sachbezogene Diskussion hart ab.

Und dabei gehts nicht nur darum, daß ich künftig möglicherweise wenig Lust habe, mich ernsthaft mit dir auseinanderzusetzen (warum auch, wenn du mich als "Troll" verunglimpfst?). Du hinderst gegebenenfalls auch andere, in die Diskussion einzusteigen. Weil es ist ja ohnehin nur gegenseitiges Gezicke von drei Leuten.
 
Wobei das "Gelegentlich sieht man in Anleitungsbüchern, dass dort als „Obersatz“ das bezeichnet wird, was
dieses Skript Einleitungssatz nennt." ja wohl die Untertreibung des Tages ist. :-)
 
Es geht zunächst mal "nur" um Begrifflichkeiten.

Und ich gäbe dir ja recht, wenn es so wäre, wie bei den Bahnfreunden, die gerne mal jeden anfahren, der von der "U-Bahn Stuttgart" spricht, weil das dortige Schienenverkehrssystem nach Definition der BOStrab keine U-Bahn ist ("U" als "unabhängig", nicht "Untergrund").

Das ist albern, weil der Bahn-spezifische in der normalen Unterhaltung auf der Straße keine Rolle spielt, und die umgangssprachliche Bedeutung führend ist.

Hier ist es jedoch anders: die juristische Subsumption fußt eben auf dem althergebrachten Syllogismus. Das kannst du in jedem Lehrbuch zur Methodenlehre nachschauen.

Die Mehrheit der Juristen hat also nicht nur einen Begriff aus einem fremden Gebiet entlehnt und mit einer abweichenden Bedeutung versehen, nein, sie hat *auf dem Ursprungsgebiet* einen zentralen (keineswegs nebensächlichen Begriff) völlig umdefiniert.

Und du hetzt nun gegen Leute, die darauf hinweisen. Ich meine, nach deinem sinnleeren "lol" vorhin kam nun gerade der Angriff ad-hominem. :-(

Es ist ja okay, wenn du dich für diese Grundlagen nicht interessierst, sondern halt deine EAs lösen willst. Du kannst auch trotzdem mitdiskutieren.

Aber das mit dem Recht als kommunikativem Prozeß solltest du dir nochmal durch den Kopf gehen lassen. Denn mit dieser Art erntest du vielleicht ein bißchen oberflächlichen Applaus, würgst aber jegliche sachbezogene Diskussion hart ab.

Und dabei gehts nicht nur darum, daß ich künftig möglicherweise wenig Lust habe, mich ernsthaft mit dir auseinanderzusetzen (warum auch, wenn du mich als "Troll" verunglimpfst?). Du hinderst gegebenenfalls auch andere, in die Diskussion einzusteigen. Weil es ist ja ohnehin nur gegenseitiges Gezicke von drei Leuten.

Mit dem Syllogismus klang es sicherlich arrogant meineseits. Deinem letzten Satz kann ich mich nur anschliessen, denn am Ende kam es bei mir auch so an, daher auch meine provokative Reaktion. Die Kritik hier nehme ich aber gern an.

Was der Angriff ad Hominem mit dem traurigen Smiley angeht: man sagt, dass Frauen besonders empfindlich sind und alles sehr persönlich, aber Männer können offenbar da schön mithalten. *sinnentleerterScherz* ;-)

Die Sache ist, dass man hier noch in BGB 1 ist und es für Anfänger schwer genug ist durchzublicken und es m.E. die falsche Priorität ist, sich zunächst mit abstrakten Methodik zu vertiefen, anstatt sich mit der Grundlagen zu beschäftigen. Und Grundlagen, die man erstmal lernen und beherrschen soll, gibt es ja reichlich.

Schön zu erfahren, dass du mit der Diskussion erst meinst. Es ging mir nicht darum, dich persönlich zu "verunglimpfen", manche Leute haben eben ihren Spaß daran, Leute zu verwirren und einige Reaktionen gezielt hervorzurufen, die Motivation ist zunächst schwer zu unterscheiden, wenn der Augenkontakt fehlt. Ehrlich gesagt, manche deiner Beiträge haben auf mich trollig gewirkt. Vielleicht liegt es daran, dass die Diskussion eher im Bereich "Rechtsphilosophie" oder in einem gesonderten Thread hätte stattfinden müssen und nicht in der EA-Besprechung aus BGB I. Wenn ich einem zweijährigen Kind Faust anstatt Kinderbücher vorlesen will, ist das Risiko groß, dass ich ihn verwirre und er die Alltagssprache nie richtig beherrscht. Darum ging's mir.

Es tut mir leid, wenn ich dir zu nah getreten bin und dich noch dazu verletzt haben sollte. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Und ich meine es ernst. :-)

Aber an mehr oder weniger sinnentleerte LOLs meinerseits musst du dich auch in Zukunft gefasst machen. :rolleyes: Nimm sie nur einfach nicht zu persönlich, sie sind nicht bös gemeint. :-)
 
Die Sache ist, dass man hier noch in BGB 1 ist und es für Anfänger schwer genug ist durchzublicken und es m.E. die falsche Priorität ist, sich zunächst mit abstrakten Methodik zu vertiefen, anstatt sich mit der Grundlagen zu beschäftigen. Und Grundlagen, die man erstmal lernen und beherrschen soll, gibt es ja reichlich.


Dem Satz kann ich als Anfängerin nur zustimmen.
Ich versteh hier rein gar nichts mehr!!!
Und wenn ich ernsthaftes Interesse haben sollte eure Beiträge zu verstehn, müsste ich wahrscheinlich erstmal ausgiebig google, wofür mir allerdings definitiv die Zeit fehlt, da ich noch eine EA zu bearbeiten habe...

Ich bin gerade ein wenig frustriet:-( da ich auch keinen blassen Schimmer habe, ob irgendetwas evtl. für mich wichtig sein könnte...

Meine Hochachtung habt ihr aber für euer Wissen!!!
 
@sammy wichtig ist eigentlich nur, dass Du weißt wie eine Prüfung aufgebaut ist. Obersatz, Definition, Subsumtion und (Zwischen-)Ergebnis (auch Beitrag 167 suumcuique).
Außerdem was eine Anspruchsgrundlage ist (s. mein Beitrag 151 und Beitrag 159 Belgarath).
Alles andere ist nur was für Kopfschmerzen und Frustration aber nicht um Jura anzufangen und BGB I zu bestehen.:hammer:
 
Dem Satz kann ich als Anfängerin nur zustimmen.
Ich versteh hier rein gar nichts mehr!!!
Und wenn ich ernsthaftes Interesse haben sollte eure Beiträge zu verstehn, müsste ich wahrscheinlich erstmal ausgiebig google, wofür mir allerdings definitiv die Zeit fehlt, da ich noch eine EA zu bearbeiten habe...

Ich bin gerade ein wenig frustriet:-( da ich auch keinen blassen Schimmer habe, ob irgendetwas evtl. für mich wichtig sein könnte...

Meine Hochachtung habt ihr aber für euer Wissen!!!


Hallo Sammy,

Sorry für die Verwirrung... Das Problem kommt oft vor, weil wir gerade an der FernUni verschiedene Rhythmen und dadurch Wissenstand haben... Hinzu kommen verschiedene Blickwinkeln, damit müssen wir als Menschen leben... besonders im Jura! UND DAS IST NUR DEN ANFANG! :panik: ;-) - Spaß beiseite! Ich bin ja unverbesserlich! :laysmile:

Lass Dich nicht davon verunsichern. Übersehe einfach, was du nicht verstehst. Wie Xuesheng sagt, halte dich einfach an den Grundlagen, den Rest ignorierst du einfach. Jura ist ein unendlicher Fachgebiet mit vielen spannenden Untergebieten, man wird nie alle erfassen können. Die Interessen des Einen entsprechen nicht immer den Interessen des anderen. Man muss lernen, sich eigene Denkgrenzen zu setzen, um Schritt für Schritt voranzukommen.

Tom und ich haben uns dann ganz nett über PN ausgesprochen... Ich glaube persönlich, dass diese Art von Auseinandersetzungen besser in einem extra-Beitrag in der Plauderecke aufgehoben worden wäre. Das wäre z.B. bei mir weniger auf Missverständnis gestossen.

Vielleicht kann man in Zukunft, wenn man polemisch diskutieren will, einfach einen Link zur Plauderecke mit der Warnung: "Lust auf Kontrevers? Ich gehe off-topic hier!" erstellen, so dass man Rücksicht auf das Niveau der jeweiligen Modulen nimmt, um die Kommilitonnen nicht von vorne herein zu entmutigen.

LG
 
Ich wollte nur auf alternative Wege zu Kopfschmerzen hinweisen:whistling:

Oh ja! Es schien mir eine sehr wirksame Alternative zu sein. Dickschädel vorausgesetzt... sonst könnte der Kopfschmerz dadurch radikal gestoppt werden... da bewegen wir uns aber langsam Richtung Strafrecht oder?... :cake: -
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