Hier die zweite Aufgabe:
Sachverhalt aus Aufgabe 1. Unterstellen Sie, dass der Anspruch auf Zahlung entstanden ist.
Nach 8 Monaten möchte K den Vertrag lösen. Das Gerät ist unbenutzt und Originalverpackt.
K schickt das gerät zurück mit einem Schreiben in dem sie mitteilt, sie nehme ihre Einwilligung zum Vertragsschluss zurück. Das Paket erhält V zwei Tage später.
Besteht der Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 189,90 € aus § 433 Abs. 2 BGB noch?
Und es bleibt noch die Frage offen was mit dem Bearbeitervermerk ist...
Bearbeitervermerk:
Auf die §§ 312, 355 BGB wird hingewiesen. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Widerrufsrechts (§ 312 BGB) und für die wirksame Ausübung eines Widerrufsrechts (§ 355 BGB) ergeben sich aus dem Gesetz. Ergänzend wird auf die dazu in den Skripten der Kurseinheit 1 und 2 gemachten Ausführungen verwiesen. Eine Anfechtung nach § 119 ff BGB ist nicht zu prüfen; das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht bleibt außer Betracht. Besonderer wert wird bei der Bearbeitung der Aufgabe auf eine saubere Anwendung des Gutachterstils gelegt.